# taz.de -- Prozess um Ausreiseverbot: Justiz bremst IS-Sympathisantin aus
       
       > Hildesheim untersagt einer Libanesin die Ausreise – zu Recht, wie ein
       > Gericht in Hannover urteilt. Die Frau könnte eine Terrororganisation
       > unterstützen.
       
 (IMG) Bild: Der „Islamkreis“ in Hildesheim wurde im November gestürmt
       
       HANNOVER taz | Eine 1986 in Beirut geborene Frau ist mit ihrer Klage gegen
       ein von der Stadt Hildesheim erlassenes Ausreiseverbot aus Deutschland vor
       dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Es bestehe die Gefahr, „dass
       sich die Klägerin ins Kriegsgebiet in Syrien oder im Irak begibt“, sagte
       der Vorsitzende Richter der 13. Kammer, Martin Goos, in einer kurzen
       mündlichen Urteilsbegründung. Nicht auszuschließen sei, dass sie dort die
       Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS) zumindest
       „logistisch unterstützen“ wolle. Wie im Ausländer- und Passgesetz für eine
       Ausreiseuntersagung gefordert, gefährde dies „erhebliche Belange der
       Bundesrepublik“.
       
       Die mit ihren Eltern als Dreijährige aus dem Libanon nach Deutschland
       eingereiste Kaoukab el A. war nach Ermittlungen des niedersächsischen
       Landeskriminalamts (LKA) jahrelang im Verein des Deutschsprachigen
       Islamkreises Hildesheim (DIK) aktiv. Dessen Moschee in der Hildesheimer
       Martin-Luther-Straße beschrieb der LKA-Beamte Alexander Hofmann am Mittwoch
       vor Gericht einmal mehr als „bundesweiten Hotspot der radikalen
       Salafistenszene“ – und zitierte damit Niedersachsens SPD-Innenminister
       Boris Pistorius, der sich schon vor Monaten wortgleich geäußert hatte. Der
       Lebensgefährte von Kaoukab el A., mit dem sie nach islamischen Recht
       verheiratet ist und drei Kinder hat, soll zu den Gründungsmitgliedern des
       Vereins gehören.
       
       Für Schlagzeilen hatte der Islamkreis erst im November gesorgt, als
       Spezialeinheiten dessen Gotteshaus sowie mehrere Wohnungen in
       Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen stürmten. Dabei waren fünf Männer
       festgenommen worden, darunter auch Ahmad Abdelazziz A., genannt Abu Walaa.
       Allen wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
       Nach Hasspredigten Abu Walaas in der DIK-Moschee in Hildesheim sollen immer
       wieder junge Männer in Richtung Syrien gereist sein, um sich dort dem IS
       anzuschließen.
       
       Der Anwalt von Kaoukab el A., der auf Straf- und Verwaltungsrecht
       spezialisierte Tarig Elobied, entgegnete, die Stadt Hildesheim verwehre
       seiner Mandantin, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, „ihre
       Heimat Libanon“ zu besuchen. Auch Treffen mit in Schweden und Dänemark
       lebenden Verwandten seien unmöglich. Persönlich war die Klägerin nicht vor
       Gericht erschienen, da die Geburt ihres vierten Kindes unmittelbar
       bevorsteht.
       
       Außerdem werde Kaoukab el A. im Prozess zum Annex, also zum Anhängsel ihres
       Mannes reduziert, argumentierte der aus Berlin stammende promovierte Jurist
       Elobied. Zuvor war in dem Verfahren immer wieder die Rolle ihres Mannes im
       Islamkreis und dessen Nähe zu radikal-salafistischen Organisationen
       thematisiert worden.
       
       So soll der Lebensgefährte, gegen den mittlerweile selbst eine
       Ausreiseuntersagung erwirkt wurde, versucht haben, vom Verein Helfen in Not
       gekaufte Krankenwagen nach Syrien zu überführen. Allerdings steht die von
       dem Konvertiten und islamistischen Prediger Sven Lau unterstützte
       Hilfstruppe aus dem nordrhein-westfälischen Neuss in Verdacht, zumindest
       Teile seiner Spendengelder an den IS weiterzuleiten. „Meine Mandantin will
       als eigenständige Person wahrgenommen werden, hat ihren eigenen Kopf“,
       betonte dagegen Anwalt Elobied.
       
       Genau das täten die Sicherheitsbehörden, entgegnete der Beamte Bernd Adolph
       für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dem Inlandsgeheimdienst lägen
       Aussagen einer „glaubwürdigen Quelle“ vor, nach der Kaoukab el A. selbst
       beteuert haben soll, in vom IS beherrschte Gebiete fahren zu wollen. Dies
       reiche für ein Ausreiseverbot, meinte Rima Jebrini vom Rechtsamt der Stadt
       Hildesheim: „Wir brauchen keine Teilnahme an Kriegshandlungen“ – für eine
       Ausreiseuntersagung reiche schon der Verdacht, dass eine Terrororganisation
       unterstützt werden solle.
       
       LKA-Mann Hofmann betonte, das Verbot diene letztlich dem Schutz der
       30-Jährigen und ihrer Kinder. In der Urteilsbegründung schloss sich Richter
       Goos dem an – schließlich sei der IS immer auf der Suche nach „menschlichen
       Schutzschilden“.
       
       15 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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