# taz.de -- Folge von Polizeischüssen in Bremen: Polizist schießt, Mieter soll büßen
> Ein Polizist schießt in Bremen auf eine geschlossene Wohnungstür und
> verletzt eine 17-Jährige. Nicht er, sondern der Mieter wird nun belangt.
(IMG) Bild: So sieht Notwehr aus: Einschusslöcher an der Wohnungstür in Bremen
BREMEN taz | In Bremen wird nach Polizei-Schüssen auf eine 17-Jährige im
März 2016 nun der 33 Jahre alte Mieter der Wohnung belangt – und nicht der
Beamte. Bei einem Einsatz hatte ein Polizist fünf Schüsse auf eine
geschlossene Wohnungstür abgegeben. Die Jugendliche, die zufällig dahinter
stand, war dabei lebensgefährlich verletzt worden. Dass der Polizist trotz
geschlossener Tür in Notwehr gehandelt habe, hatte die Staatsanwaltschaft
bereits im Juni 2016 erklärt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt und
stattdessen gegen den Mieter ermittelt. Nun wurde ein Strafbefehl erlassen,
wie die Frankfurter Rundschau berichtete und eine Sprecherin des
Amtsgerichts bestätigte.
Wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Mieter per
Strafbefehl eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er legte dagegen
Einspruch ein, sodass nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht folgen
wird.
Laut Staatsanwaltschaft war es der Mieter selbst, der am ersten
Märzwochenende 2016 die Polizei gerufen hatte: In seiner Wohnung hatte die
17-Jährige ihren Geburtstag gefeiert. Auch ungebetene Gäste waren gekommen
und hatten wohl Ärger gemacht. Die Feiernden sollen die Störer rausgeworfen
haben, wobei es zu Verletzungen gekommen und Blut geflossen sein soll. Als
es wenig später im Treppenhaus rumpelte, soll der Mieter gedacht haben,
dass es sich um die Störer handele. Er öffnete die Wohnungstür einen Spalt
breit und schoss mit einer Schreckschusspistole.
Draußen standen aber nicht die Störenfriede, sondern die herbeigerufenen
Polizisten. Einer von ihnen, ein hospitierender Beamter des
Spezialeinsatzkommandos, erwiderte das Feuer und schoss auf die bereits
wieder geschlossene Wohnungstür.
Laut Staatsanwaltschaft konnte der Polizist weder sehen, dass dahinter die
junge Frau stand, noch, dass zuvor mit einer Schreckschusswaffe geschossen
wurde. Bei ihrer Ankunft hätten die Polizisten im Treppenhaus Blutspuren
gesehen, die zu der Wohnung führten. Sie seien davon ausgegangen, dass Leib
und Leben der Beteiligten gefährdet gewesen seien. Die 17-Jährige wurde
drei Mal getroffen und musste operiert werden.
Schuld an allem ist für die Staatsanwaltschaft nun der Mieter. Silke
Noltensmeier, Sprecherin der Bremer Staatsanwaltschaft, erklärte diese
Bewertung so: Sowohl Polizist als auch Mieter seien einem Irrtum erlegen.
Aber: „Im Unterschied zum Polizisten ist der Mieter nicht davon
ausgegangen, dass auf ihn scharf geschossen wird.“ Der Mieter habe die
Reaktion der Polizei provoziert und eine „fahrlässige Ursache für die
Verletzung der 17-Jährigen gesetzt“. Gleichzeitig habe er durch den Schuss
auf den Flur billigend in Kauf genommen, dass jemand verletzt wird – der
Polizist erlitt ein Knalltrauma.
Der Anwalt des Mieters war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Rafael Behr, Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg, befürchtet
bei der Polizei insgesamt einem offensiveren Umgang mit Schusswaffen. Dass
liege auch daran, dass in der Bevölkerung immer mehr Schreckschusswaffen in
Umlauf seien. „Wenn die Waffe den Anschein macht, scharf zu sein, so
urteilen die Gerichte, dass man den Polizisten nicht zumuten kann, den
Unterschied in der Schnelligkeit eines Einsatzes zu beurteilen“, erklärte
Behr. „Daran denken die meisten nicht, die sich bewaffnen: dass sie auch
eine Gefahr für die Einsatzkräfte darstellen.“
Aus vielen Prozessen um Schusswaffeneinsätze sei bekannt, dass Richter ein
Verständnis für die Einsatzsituation aufbringen: „Wenn die Sache
uneindeutig ist und der Beamte darlegen kann, dass es eine
Gefährdungssituation gab, bekommt er meist Recht“, sagte Behr.
15 Feb 2017
## AUTOREN
(DIR) Jean-Philipp Baeck
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