# taz.de -- Folge von Polizeischüssen in Bremen: Polizist schießt, Mieter soll büßen
       
       > Ein Polizist schießt in Bremen auf eine geschlossene Wohnungstür und
       > verletzt eine 17-Jährige. Nicht er, sondern der Mieter wird nun belangt.
       
 (IMG) Bild: So sieht Notwehr aus: Einschusslöcher an der Wohnungstür in Bremen
       
       BREMEN taz | In Bremen wird nach Polizei-Schüssen auf eine 17-Jährige im
       März 2016 nun der 33 Jahre alte Mieter der Wohnung belangt – und nicht der
       Beamte. Bei einem Einsatz hatte ein Polizist fünf Schüsse auf eine
       geschlossene Wohnungstür abgegeben. Die Jugendliche, die zufällig dahinter
       stand, war dabei lebensgefährlich verletzt worden. Dass der Polizist trotz
       geschlossener Tür in Notwehr gehandelt habe, hatte die Staatsanwaltschaft
       bereits im Juni 2016 erklärt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt und
       stattdessen gegen den Mieter ermittelt. Nun wurde ein Strafbefehl erlassen,
       wie die Frankfurter Rundschau berichtete und eine Sprecherin des
       Amtsgerichts bestätigte.
       
       Wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Mieter per
       Strafbefehl eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er legte dagegen
       Einspruch ein, sodass nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht folgen
       wird.
       
       Laut Staatsanwaltschaft war es der Mieter selbst, der am ersten
       Märzwochenende 2016 die Polizei gerufen hatte: In seiner Wohnung hatte die
       17-Jährige ihren Geburtstag gefeiert. Auch ungebetene Gäste waren gekommen
       und hatten wohl Ärger gemacht. Die Feiernden sollen die Störer rausgeworfen
       haben, wobei es zu Verletzungen gekommen und Blut geflossen sein soll. Als
       es wenig später im Treppenhaus rumpelte, soll der Mieter gedacht haben,
       dass es sich um die Störer handele. Er öffnete die Wohnungstür einen Spalt
       breit und schoss mit einer Schreckschusspistole.
       
       Draußen standen aber nicht die Störenfriede, sondern die herbeigerufenen
       Polizisten. Einer von ihnen, ein hospitierender Beamter des
       Spezialeinsatzkommandos, erwiderte das Feuer und schoss auf die bereits
       wieder geschlossene Wohnungstür.
       
       Laut Staatsanwaltschaft konnte der Polizist weder sehen, dass dahinter die
       junge Frau stand, noch, dass zuvor mit einer Schreckschusswaffe geschossen
       wurde. Bei ihrer Ankunft hätten die Polizisten im Treppenhaus Blutspuren
       gesehen, die zu der Wohnung führten. Sie seien davon ausgegangen, dass Leib
       und Leben der Beteiligten gefährdet gewesen seien. Die 17-Jährige wurde
       drei Mal getroffen und musste operiert werden.
       
       Schuld an allem ist für die Staatsanwaltschaft nun der Mieter. Silke
       Noltensmeier, Sprecherin der Bremer Staatsanwaltschaft, erklärte diese
       Bewertung so: Sowohl Polizist als auch Mieter seien einem Irrtum erlegen.
       Aber: „Im Unterschied zum Polizisten ist der Mieter nicht davon
       ausgegangen, dass auf ihn scharf geschossen wird.“ Der Mieter habe die
       Reaktion der Polizei provoziert und eine „fahrlässige Ursache für die
       Verletzung der 17-Jährigen gesetzt“. Gleichzeitig habe er durch den Schuss
       auf den Flur billigend in Kauf genommen, dass jemand verletzt wird – der
       Polizist erlitt ein Knalltrauma.
       
       Der Anwalt des Mieters war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
       
       Rafael Behr, Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg, befürchtet
       bei der Polizei insgesamt einem offensiveren Umgang mit Schusswaffen. Dass
       liege auch daran, dass in der Bevölkerung immer mehr Schreckschusswaffen in
       Umlauf seien. „Wenn die Waffe den Anschein macht, scharf zu sein, so
       urteilen die Gerichte, dass man den Polizisten nicht zumuten kann, den
       Unterschied in der Schnelligkeit eines Einsatzes zu beurteilen“, erklärte
       Behr. „Daran denken die meisten nicht, die sich bewaffnen: dass sie auch
       eine Gefahr für die Einsatzkräfte darstellen.“
       
       Aus vielen Prozessen um Schusswaffeneinsätze sei bekannt, dass Richter ein
       Verständnis für die Einsatzsituation aufbringen: „Wenn die Sache
       uneindeutig ist und der Beamte darlegen kann, dass es eine
       Gefährdungssituation gab, bekommt er meist Recht“, sagte Behr.
       
       15 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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