# taz.de -- Religionsfreiheit in Bremen: Burka bleibt in Bremen erlaubt
       
       > FDP, CDU und AfD in Bremen fordern ein Verbot von
       > Komplett-Verschleierung. SPD und Grüne ziehen nicht mit, wollen
       > Ganzkörperschleier aber in Schulen verbieten.
       
 (IMG) Bild: Weiterhin legal: die Vollverschleierung mit der Burka.
       
       BREMEN taz | Es wird in Bremen vorerst kein Verbot von Vollverschleierungen
       geben. Das hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen. Sehr kurzfristig
       reichten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD am Morgen einen
       Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung ein.
       
       In dem steht, dass Vollverschleierung zwar „Ausdruck einer überkommenden
       patriarchalen Tradition“ sei. Dieser solle aber statt durch ein Verbot mit
       emanzipatorischen Mitteln entgegengewirkt werden. „Wir lehnen die
       Ideologie, die hinter der Praxis der Verschleierung steht, ab“, sagte
       Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen) in der Bürgerschaft. „Mädchen
       gehören für uns nicht unter den Schleier“, so Müller. Sie sollten sich wie
       Jungen frei und unbekümmert bewegen können.
       
       Ein Verbot aber würde Niqab oder Burka tragende Frauen gesellschaftlich
       stärker isolieren. Ferner ließen sich erwachsene Frauen, die ihren Schleier
       nicht freiwillig trügen, durch Zwang auch nicht davon befreien. Dem stimmte
       auch die Linken-Abgeordnete Kristina Vogt zu. „Ein Schleierverbot ist keine
       sinnvolle gleichstellungspolitische Maßnahme und führt für die betroffenen
       Frauen zu häuslichen Einschränkungen“, so Vogt.
       
       Trotz ihrer Haltung gegen ein generelles Verbot wollen die
       Regierungsfraktionen Ganzkörperschleier in Schulen verbieten. Das Tragen
       eines Schleiers ist in den Bremer Schulen nicht verboten, jedoch darf das
       Erscheinungsbild der Lehrkräfte nicht den Schulfrieden stören. Anlass für
       die Debatte um Vollverschleierung war ein Antrag des AfD-Abgeordneten
       Alexander Tassis. Er forderte ein Verschleierungsverbot des Gesichts im
       öffentlichen Raum. Zuwiderhandlungen sollten mit Bußgeldern bestraft
       werden.
       
       Daraufhin hatten auch CDU und FDP mit Anträgen gefordert, die
       Vollverschleierung zu unterbinden. Die CDU begründete ihren Antrag damit,
       dass eine Verschleierung die Kommunikation einschränke. „Ich lebe in meiner
       eigenen Welt und möchte nicht mit dir kommunizieren“ – das ist nach Meinung
       von Birgit Bergmann (CDU) die Botschaft einer Schleierträgerin.
       
       Eine Vollverschleierung stehe für Integrationsverweigerung und habe in der
       westlichen Welt keinen Platz. Außerdem gebe es im Koran keine Begründung
       für eine Vollverschleierung. Somit sei ein Verbot kein Verstoß gegen die
       Religionsfreiheit.
       
       „Ein generelles Verbot ist juristisch nicht haltbar“, sagte dagegen Peter
       Zenner (FDP). „Trotzdem gilt der Appell, den Schleier nicht im öffentlichen
       Raum zu tragen.“ Seine Fraktion fordere ein Verbot einer
       religiös-motivierten Verschleierung in allen Sonderrechtsverhältnissen.
       Damit gemeint ist ein Verbot im öffentlichen Dienst, an Schulen- und
       Universitäten, im Strafvollzug und bei Gericht. Zenner: „Die
       Vollverschleierung ist ein Symbol für fehlende Integration.“
       
       Alle drei Anträge von AfD, CDU und FDP wurden abgelehnt. Sascha Karolin
       Aulepp (SPD) begründete die Haltung der SPD gegen ein Verbot mit fehlendem
       Handlungsbedarf. „Es gibt in der Bremer Verwaltung und in den Schulen
       bisher keine Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen“, so Aulepp. Ein
       Verbot von Niqab oder Burka habe somit nur symbolischen Charakter und
       richte integrations- und frauenpolitisch immensen Schaden an.
       
       15 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Vanessa Reiber
       
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