# taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Brexit: Parlament muss zustimmen
       
       > Das britische Parlament muss für den Brexit stimmen, bevor die Regierung
       > mit dem Austritt beginnen kann. Das hat das oberste Gericht
       > Großbritanniens entschieden.
       
 (IMG) Bild: Nach der Urteilsverkündung des Supreme Court in London
       
       London AFP | Die britische Regierung muss vor dem Start des
       Brexit-Verfahrens das Einverständnis des Parlaments einholen. Das entschied
       am Dienstag der oberste Gerichtshof Großbritanniens. Er wies damit eine
       Berufung der konservativen Regierung von Premierministerin Theresa May ab.
       Die Parlamente von Schottland, Wales und Nordirland müssen laut der
       Gerichtsentscheidung aber beim EU-Austrittsverfahren nicht konsultiert
       werden.
       
       Der Supreme Court habe mit acht der elf Richterstimmen entschieden, dass
       die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrags zum Austritt aus der EU der
       Zustimmung des Parlaments bedarf, sagte Gerichtspräsident Lord David
       Neuberger. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Londoner
       High Court von Anfang November, gegen die Mays konservative Regierung
       Berufung eingelegt hatte.
       
       May will die Austrittsabsicht nach Artikel 50 bis Ende März offiziell
       mitteilen. Danach besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der
       Verhandlungen mit der EU. Der Brexit-Verhandlungsführer der EU-Kommission,
       Michel Barnier, hat sich dafür ausgesprochen, die Verhandlungen vor der
       Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu beenden.
       
       Hätte die britische Regierung auch die Zustimmung von Schottland, Wales und
       Nordirland einholen müssen, wäre der Zeitplan vermutlich stark
       durcheinander geraten. Die Mehrheit der Wähler in Schottland und Nordirland
       hatte beim Volksentscheid im Juni für den Verbleib in der Europäischen
       Union gestimmt, Wales dagegen.
       
       24 Jan 2017
       
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