# taz.de -- Historischer „Schauprozess“ in Moskau: Das Theater der Diktatur
       
       > Im Januar 1937 fand der Prozess gegen das „sowjetfeindliche
       > trotzkistische Zentrum“ statt. Er endete mit 13 Todesurteilen.
       
 (IMG) Bild: Auch J. C. Delecki (l), Redakteur der Agentur Tass, wurde verurteilt
       
       Wer nach Analogien in der Geschichte sucht, bedient sich im 20.
       Jahrhundert. Das „Jahrhundert der Extreme“ bietet uns das Vokabular, um die
       Unwägbarkeiten unserer Zeit zu beschreiben. Eine dieser Anleihen aus der
       Vergangenheit ist der „Schauprozess“. Ob bei der Verhandlung gegen die
       ukrainische Pilotin Nadija Sawtschenko oder angesichts der Verfahrenswelle,
       die seit dem Putschversuch im vergangenen Jahr über die Türkei
       hinwegschwappte: Wann immer die Rechtsprechung politischen Motiven folgt,
       entlarven wir das Ganze als plumpe Theatervorstellung eines autoritären
       Regimes, als „Schauprozess“.
       
       Das historische Vorbild für diesen Begriff feiert derzeit sein unheimliches
       Jubiläum. Am 23. Januar 1937 eröffnete der sowjetische Hauptstaatsanwalt
       Andrei Wyschinski das Verfahren gegen das „sowjetfeindliche trotzkistische
       Zentrum“ – den zweiten der drei „Moskauer Prozesse“. Unsere Vorstellung von
       einem Schauprozess begann hier, im ausgeleuchteten Oktobersaal des Moskauer
       Gewerkschaftshauses.
       
       Auf der Anklagebank saß die einstige Elite der Sowjetunion. Revolutionäre
       der ersten Stunde, Wegbegleiter und Rivalen Stalins, Funktionäre in hohen
       Ämtern: Sie alle wurden der Verschwörung gegen die Sowjetunion bezichtigt.
       Und sie alle gestanden – vor den Augen und Ohren der Weltöffentlichkeit.
       Lew Kamenew und Grigori Sinowjew hatten einst zu den engsten Vertrauten
       Lenins gehört. Im ersten Schauprozess (1936) gestanden sie ihre
       Verschwörung mit Nazideutschland.
       
       Nun bekannte der Schriftsteller Karl Radek, ein Mitstreiter Rosa
       Luxemburgs, seine Mitgliedschaft in einer „trotzkistischen“ Terrorzelle.
       Georgi Pjatakow war stellvertretender Volkskommissar für Schwerindustrie.
       Dem Gericht gab er zu Protokoll, dass er Grubenkatastrophen und
       Zugentgleisungen organisieren ließ, um die sowjetischen Arbeiter zur
       Konterrevolution anzustacheln.
       
       ## Verschwörungen und Mordkomplotte
       
       Drei öffentliche Verfahren in 18 Monaten mit 54 Angeklagten, und jedes
       weitere Mal entlarvte die Staatsanwaltschaft neue Verschwörungen,
       konspirative Treffen mit ausländischen Geheimdiensten, Mordkomplotte und
       Doppelidentitäten. Die Geburtshelfer der Sowjetunion hatten ein
       buchstäblich unglaubliches Terrornetzwerk gespannt, das mit jedem
       Geständnis unwahrscheinlicher erschien. Einige zögerten ihre Aussagen
       hinaus, andere bettelten um Vergebung durch den allmächtigen Parteiführer
       Stalin, doch ein jeder spielte und bekannte seine Rolle als heimtückischer
       Verschwörer. Natürlich war jedes dieser „Geständnisse“ unter Folter
       entstanden. Die Auftritte der Angeklagten waren minutiös einstudiert, und
       wer das Drehbuch missachtete, musste mit noch grausameren Repressalien
       rechnen – für sich und seine Familie. Wer dem Skript Folge leistete und
       sich als „tollwütiger Hund“ den Spötteleien des Chefanklägers unterwarf,
       durfte mit einer baldigen Hinrichtung rechnen. 47-mal wurde die Todesstrafe
       verhängt, 7 erwartete der Gulag.
       
       Viele westliche Beobachter machten sich keine Illusionen über dieses
       Schauspiel. Ein Korrespondent der London Times kommentierte den Auftakt des
       zweiten Verfahrens: „Die Aufgabe des Richters besteht nicht darin, den Grad
       von Unschuld und Schuld zu bemessen, sondern Stalins Willen danach zu
       interpretieren, wie man sich der Schuldigen entledigt.“ George F. Kennan
       erinnerte sich noch zwanzig Jahre später an den dritten Prozess als
       „Kriegsgeheul des argwöhnischen und geheimniskrämerischen Russlands gegen
       eingebildete Feinde im Ausland“. Für den US-Diplomaten war dieses
       Gerichtsverfahren vor allem ein weiterer Ausweis sowjetischer Paranoia.
       
       Das sowjetische Regime vernichtete medienwirksam die letzten Überreste
       einer potenziellen innerparteilichen Opposition, und der Rest der Welt
       schaute ent- oder auch begeistert zu. Politisch gelenkte Gerichtsverfahren
       waren 1937 ohnehin kein Novum mehr. Seit den Tagen der Revolution nutzten
       die Bolschewiki den Gerichtssaal als Hinrichtungsrampe für „Klassenfeinde“.
       Die NS-Justiz hatte ebenfalls ihre menschenverachtenden Vorstellungen von
       Recht und Unrecht mehrfach öffentlich unter Beweis gestellt. Und dennoch
       stellten die Moskauer Prozesse alles Bekannte in den Schatten.
       
       ## Ein propagandistisches Meisterwerk
       
       Zum einen waren sie ein propagandistisches Meisterwerk. Stalins
       Chefankläger, Andrei Wyschinski, manipulierte die Wahrnehmung von
       Millionen, indem er ihre Ängste zum Hauptmotiv seines Bühnenstücks machte.
       Die Angst, nachts von der Geheimpolizei abgeholt zu werden, war Mitte der
       1930er Jahre allgegenwärtig. Der NKWD streckte seine Fühler in alle
       Bereiche der Gesellschaft aus, um jedes Anzeichen von Opposition oder
       ideologischer Wankelmütigkeit mit Stumpf und Stiel auszurotten. Ein Scherz
       über die Partei, Streit mit dem Betriebsleiter oder ganz einfach Zufall
       reichten aus, um in sein Visier zu geraten. Tag und Nacht wurden Menschen
       als „Volksfeinde“ denunziert und verhaftet. Sicherheit gab es für
       niemanden, nur die Gewissheit, dass, wer zu spät denunzierte, bald selbst
       als „Volksfeind“ verhaftet würde.
       
       Die Moskauer Prozesse befeuerten diese Paranoia. Wyschinski dirigierte ein
       nationales Medienereignis, das sein Publikum daran erinnerte, dass es im
       Mittelpunkt eines epischen Existenzkampfes stand. Im Radio, in den
       Zeitungen, auf Betriebsversammlungen oder in der Schule kam die Botschaft
       an: die Jagd nach „Volksfeinden“, „Schädlingen“, Speichelleckern“,
       „Spionen“ oder „Saboteuren“ musste weitergehen. Das „trotzkistische
       Terrornetzwerk“ war enthauptet, aber nicht zerstört worden. Die Frontlinien
       des internationalen Klassenkampfes verliefen im Gerichtssaal, im Betrieb
       und in der eigenen Familie.
       
       Zum anderen waren diese Gerichtsprozesse eine Machtdemonstration. Dabei
       ging es weniger um Macht über politische Gegner. Der oberste Gerichtshof
       demonstrierte die Überlegenheit der stalinistischen Rechtsordnung. Die
       sowjetische Justiz war ein scharfes Machtinstrument in den Händen der
       Partei, aber sie war kein blindes Werkzeug. Sie war sinnstiftend und folgte
       ihrer eigenen juristischen Logik. Jedes Element dieser Prozesse – von den
       Angeklagten und ihren Selbsterniedrigungen bis zur Präsentation der
       manipulierten Beweislage – diente auch einem juristischen Zweck. Wyschinski
       gab der Welt eine Kostprobe dieser sowjetischen Interpretation von Recht.
       
       Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden im dritten Moskauer Prozess, ob die
       Angeklagten einen Verteidiger wünschten, war ein einstimmiges Nein zu
       hören. Nur der frühere Volkskommissar für Forstwirtschaft, Wladimir Iwanow,
       fügte hinzu: „Ich beabsichtige nicht, mich zu verteidigen. Ich befinde mich
       hier, um die volle Verantwortung für meine Verbrechen zu tragen.“ Schuld
       war nichts, was dieses Gericht umständlich feststellen musste. Dieser
       Illusion gab sich niemand hin. Natürlich gab es effektvolle Kreuzverhöre,
       doch das Resultat war allen Zuschauern und Zuhörern bekannt: Die
       Sowjetmacht hatte 54 schuldige Verschwörer entlarvt, die hier nun Zeugnis
       ablegten. Westliche Beobachter mochten die Dramaturgie der Verfahren
       durchschaut haben, doch Wyschinski wollte ohnehin keine Imitation
       westlicher Justiz. In der Sowjetunion galten eigene Standards. Die Frage
       der Schuld hatte die Geheimpolizei beantwortet, das Gericht lieferte
       Narrativ und Strafmaß. Beweise hatten pädagogischen Wert, um die Wahrheit
       zu präsentieren, die die Parteiführung für die Bevölkerung bestimmt hatte.
       All dies war fester Bestandteil der Rechtsauffassung.
       
       ## Staatliche Willkür gegen Unerwünschte
       
       Die Bolschewiki waren keine Anarchisten. Kodifizierte und verbindliche
       Gesellschaftsnormen waren unverzichtbar für ein industrialisiertes Land.
       Recht war ein Ausweis staatlicher Kontrolle. Der Geltungsbereich dieser
       Normen war jedoch vom Veto der Parteiführung abhängig. Sie bestimmte
       darüber, wann Regeln zu gelten hatten und wann nicht. Staatliche Willkür
       war kein Dauerzustand, sondern eine Ressource, die gegen Andersdenkende und
       Unerwünschte eingesetzt werden konnte. Dies betraf alle, die unter dem
       berüchtigten Paragrafen 58 eines „konterrevolutionären“ Verbrechens
       bezichtigt wurden. Wer als solcher „Politischer“ vor Gericht stand, dem
       gingen essenzielle Prozessrechte und Rechtsansprüche verloren. Dies war
       keine juristische Hintertür, sondern die bewusste Kehrseite der
       sowjetischen Rechtsordnung. Wer von der Geheimpolizei (oder seinem
       Nachbarn) über diese rote Linie gestoßen wurde, war ein Täter – auch ohne
       Verfahren.
       
       Wyschinski selbst gab seinem Publikum im zweiten Prozess zu verstehen, dass
       man solcher Menschen eben nicht habhaft werden könne, wenn man sich auf
       schriftliche Beweise verließe. Die Frage nach „materiellen Spuren“ sei
       geradezu absurd. „Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand kann in
       Strafsachen wegen einer staatsfeindlichen Verschwörung die Frage so
       stellen.“ Sobald staatliche Interessen betroffen schienen, war juristische
       Schuld in der Sowjetunion einzig eine Frage politischen Ermessens.
       
       Der Angriff auf die eigene Grundordnung zwingt Demokratien zur Vorsicht:
       die Mittel des Rechtsstaates sorgfältig einzusetzen, dem Gesetz und nicht
       der Macht Genüge zu tun. Dieses Dilemma kannten die Bolschewiki nicht.
       Macht und Gesetz waren deckungsgleich, da sie beide in den Händen der
       Partei lagen. Sie konnte politische Bedrohungen mit allen Freiheiten
       beseitigen. Wyschinski erkannte darin die Überlegenheit der sowjetischen
       Rechtsordnung – Historiker die Rechtfertigung für millionenfachen Mord.
       
       Der Jahrestag der Moskauer Prozesse erinnert uns daran, die
       Theatervorstellungen einer Diktatur ernst zu nehmen. Stalins
       „Schauprozesse“ manipulierten ein Millionenpublikum und postulierten eine
       eigene Werteordnung – mit eigenen Wahrheiten. Diese Täuschung kostete
       zahllose Menschen das Leben – nicht nur das der Angeklagten. Darüber hinaus
       ist er Mahnung an uns, die Widersprüche zwischen Macht und Gesetz zu
       begrüßen. Demokratien müssen ihre Unversehrtheit verteidigen und sie
       zugleich ständig problematisieren. Sicherheit braucht Diskurs und der
       Rechtsstaat Regeln, keine Werkzeuge.
       
       25 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Immo Rebitschek
       
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