# taz.de -- Urteil im VW-Abgasskandal: Fahrer bekommt Geld zurück
       
       > Erstmals zieht ein Gericht VW im Abgasskandal als Hersteller zur
       > Verantwortung. Der Konzern hält das für nicht rechtens und kündigt
       > Berufung an.
       
 (IMG) Bild: Wer betrügt, muss zahlen – auch ohne direkte Vertragsbeziehung, sagt das Landesgericht Hildesheim
       
       Berlin taz | Volkswagen muss sich womöglich auch in Deutschland auf eine
       langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Abgasskandals
       einstellen. Das Landgericht Hildesheim verurteilte am Dienstag den
       Autohersteller dazu, einem Kunden den Kaufpreis seines manipulierten Autos,
       eines Škoda Yeti, zu erstatten.
       
       Aufsehen erregt die Entscheidung deshalb, weil das Gericht erstmals
       Volkswagen als Hersteller zur Verantwortung zog, ohne dass VW eine direkte
       vertragliche Beziehung zum Käufer hatte. Bei ähnlichen Verfahren richteten
       sich die Forderungen bisher stets nur an die Verkäufer, etwa Autohäuser.
       
       Im vorliegenden Fall sahen es die Hildesheimer Richter jedoch als erwiesen
       an, dass VW als Hersteller am betreffenden Auto „eine gesetzwidrige
       Manipulation der Motorsteuerung“ vorgenommen hat. Diese habe „dem Kläger in
       einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einen Schaden
       zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs verwirklicht“.
       
       Der Autokonzern hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung
       einzulegen, es ist daher noch nicht rechtskräftig. Andere Landesgerichte
       sind nicht an die Entscheidung gebunden. Bei einer Bestätigung des Urteils
       steht dem Konzern zudem der Weg zu höheren Instanzen, bis hin zum
       Bundesgerichtshof, offen.
       
       Volkswagen hat bereits angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren. „Wir
       sind der Ansicht, dass es für Kundenklagen, insbesondere solche ohne
       Vertragsbeziehung zwischen den Prozessparteien, keine Anspruchsgrundlage
       gibt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Entscheidung des Landgerichts
       Hildesheim in der Berufungsinstanz aufgehoben werden wird“, teilte der
       Konzern mit.
       
       Lob kommt derweil von Verbraucherschützern: „Wir begrüßen das Urteil, auch
       in seiner Deutlichkeit“, sagte Josina Starke von der Verbraucherzentrale
       Niedersachsen. In einer Pressemitteilung sprach das Landgericht von einer
       Verbrauchertäuschung, die durchaus mit der Beimischung von Glykol in Wein
       oder Pferdefleisch in Lasagne vergleichbar sei.
       
       Interessant wird sein, welche Strategie der Autohersteller verfolgt, sollte
       das Urteil auch bei höheren Instanzen Bestand haben. In den USA schloss der
       Konzern im vergangen Sommer einen Vergleich mit den zuständigen
       Justizbehörden. Jeder Käufer eines manipulierten Fahrzeugs erhält demnach
       eine pauschale Entschädigungssumme. „Dies wäre auch für Deutschland
       wünschenswert“, sagt Verbraucherschützerin Starke.
       
       18 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Böldt
       
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