# taz.de -- „Bild“ klagt gegen „Focus Online“: Abkupfern mit System
       
       > Bei „Bild Plus“ vermarktet Springer Artikel mit einer Bezahlschranke.
       > „Focus Online“ soll aus diesen Texten abgeschrieben haben.
       
 (IMG) Bild: Hat „Focus Online“ aus „Bild“-Texten zitiert? Oder deren Themen geklaut?
       
       Berlin taz | Das Springerblatt Bild hat beim Landgericht Köln Klage gegen
       Focus Online eingereicht. Der Vorwurf: Focus Online schreibe „systematisch“
       beim kostenpflichtigen Angebot Bild Plus ab und veröffentliche deren Infos
       für lau. Dies sei „eine gezielte Behinderung des Geschäftsmodells von
       BildPlus sowie eine Verletzung des Datenbankrechts“, [1][verbreitet
       Springer in einer Pressemitteilung].
       
       Die Beweisführung ist gar nicht mal so leicht: Gerade im
       Online-Journalismus ist Abschreiben nur schwer von Zitieren zu trennen.
       Ständig wird die Konkurrenz gelesen, um zu überprüfen, ob man selbst Themen
       verpasst hat. Wenn ja, berichtet man eben auch. Um den Verweis auf den
       Urheber der Nachricht geht es der Bild denn auch gar nicht so sehr: Links
       auf die Bild-Plus-Meldungen habe Focus Online meist eingebaut, gibt man bei
       Springer zu.
       
       Das Problem sei vielmehr die Systematik hinter dem Vorgehen: „exklusive
       Bezahl-Inhalte von BildPlus“ würden abgeschrieben und von Focus Online „zum
       Teil des eigenen Geschäftsmodells“ gemacht, heißt es in der
       Pressemitteilung. Den kostenpflichtigen BildPlus-Bereich hat die Bild 2013
       eingeführt, [2][um zusätzliche Einnahmen zu erzielen].
       
       Bereits im Mai 2014 war es zum ersten Knatsch zwischen Bild und Focus
       Online gekommen. Via Twitter hatten damals Bild.de-Chefredakteur Julian
       Reichelt und der damalige Bild-Chefredakteur Kai Diekmann Focus Online
       vorgeworfen, zwei Texte über Aussagen von Altkanzler Helmut Schmidt über
       die Ukraine-Krise sowie über Morddrohungen gegen Carsten Maschmeyer quasi
       abgeschrieben zu haben. Der Branchendienst Meedia hat [3][den Fall
       dokumentiert].
       
       ## Klage wegen Datenbankrecht
       
       „Peinlich“ nannte Diekmann das Vorgehen von Focus-Online-Chef Daniel Steil,
       früher Kollege bei der Bild. In einem [4][Interview mit dem Medienportal
       turi.de] im August 2014 mahnte Reichelt vor allem korrektes Zitieren an:
       „Solange wir sauber zitiert werden, freuen wir uns über Weiterverbreitung.“
       
       Das hat sich mittlerweile offenbar geändert: Über Monate habe die Bild
       eigene Texte mit denen auf Focus Online verglichen, mit dem Ergebnis, dass
       hinter dem Inhalte-Klau System stecke. „Mit diesem Verhalten greift Focus
       Online das Geschäftsmodell einer ganzen Branche an – dagegen müssen wir uns
       wehren“, lässt sich Chefredakeur Reichelt in der Pressemitteilung zitieren.
       Die Bild klagt nun auf Unterlassung, Auskunft und
       Schadensersatzfeststellung.
       
       Die Klage betrifft Wettbewerbs- und Urheberrecht, beruft sich aber auf eine
       spezielle Klausel. Urheberrechtlich ist Focus Online nämlich weitgehend auf
       der sicheren Seite, da es nicht wortwörtlich Sätze von der Bild kopiert,
       sondern nur die Informationen übernimmt – und zudem auf die Bild als
       Urheber verweist. Die Bild-Klage beruft sich deswegen auf Paragraph 87 des
       Urheberrechtsgesetzes, das Datenbankrecht. Dieses schützt den
       Datenbankhersteller vor unzulässiger Verwertung seiner Datenbank.
       
       Nach Angaben von Bild-Anwalt Felix Stang kommt im vorliegenden Fall
       entscheidend hinzu, dass die Datenbankinhalte hinter einer Bezahlschranke
       liegen – und damit eigentlich geschützt seien. „Darin liegt die
       Unlauterkeit des Vorgehens von Focus Online“, erklärt Stang gegenüber der
       taz. „Das kann nicht rechtens sein.“
       
       Das Verfahren könnte ein Jahr oder länger in Anspruch nehmen. „Wir betreten
       in dieser Konstellation juristisches Neuland“, sagt Stang. Bild strebe aber
       kein Eil-Verfahren an, es gehe um eine grundsätzliche Klärung.
       
       Focus Online wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern, da die
       Klage noch nicht vorliege.
       
       17 Jan 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.axelspringer.de/presse/-Das-Wertvollste-was-wir-haben-BILD-klagt-gegen-Inhalte-Diebstahl_30441838.html
 (DIR) [2] /Bezahlinhalte-bei-Bildde/!5062871
 (DIR) [3] http://meedia.de/2014/05/16/peinlich-bild-chefs-aergern-sich-ueber-abschreiberein-von-focus-online/
 (DIR) [4] http://www.turi2.de/interview/geschichten-klau-ist-peinlich/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Göbel
       
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