# taz.de -- Privat unterrichtet: Ziemlich reiche Freunde
       
       > Laut einer Studie kontrolliert Bremen die Privatschulen nicht ausreichend
       > und fördert so die soziale Spaltung. Die Bildungsbehörde sieht das anders
       
 (IMG) Bild: Zumindest bei den ersten Buchstaben ist sind sich private und öffentliche Schulen einig
       
       Segregation von Kindern nach sozialem Status der Eltern: Das Land Bremen
       duldet, wie sich Privatschulen sozial abschotten und ignoriert dabei das
       Grundgesetz. So jedenfalls lautet der Vorwurf einer Studie des
       Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB).
       
       In Bremen gebe es einen „überschaubaren, aber vorhandenen Trend“ hin zu
       Privatschulen, sagt Andreas Staets, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft
       Erziehung und Wissenschaft in Bremen. Schuld daran sei die schlechte
       Finanzierung der öffentlichen Schulen. Derzeit gehen im Land Bremen rund
       zehn Prozent der SchülerInnen auf Privatschulen (siehe Infokasten).
       
       Private Ersatzschulen sind nur erlaubt, „wenn eine Sonderung der Schüler
       nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. So will das
       Grundgesetz Eliteschulen von Besserverdienenden verhindern. Laut bisheriger
       Rechtsprechung müssen staatliche Behörden darum fortlaufend sicherstellen,
       dass Privatschulen nicht nur Kinder reicher Eltern aufnehmen.
       
       Bremen beachtet keine der neun Vorgaben, die der Studie zufolge eine
       „effektive Einhaltung“ des Sonderungsverbots gewährleisten. Dabei sei
       gerade Bremen hinsichtlich der sozialen Segregation eine „Stadt mit
       Sprengstoff“, so Bildungssoziologie Marcel Helbig.
       
       Zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Michael Wrase untersuchte er, ob die
       Bundesländer dem Sonderungsverbot nachkommen. Die von der Studie
       aufgestellten Kriterien erfüllt kein Bundesland gänzlich. Bremen und
       Thüringen bilden das Schlusslicht.
       
       Die Bildungsbehörde weist die Kritik zurück. „Wir achten auf eine soziale
       Staffelung beim Schulgeld“, so ihre Sprecherin Miriam Schmidt. Dafür gebe
       es zudem Stipendien, die aber nicht statistisch erfasst würden.
       
       Im Zuge des Aufnahmeverfahrens werde die Behörde außerdem über die
       aufzunehmenden SchülerInnen informiert. Danach erhebe die Bildungsbehörde
       jährlich die Höhe der Schulgelder. Eine Höchstgrenze gibt es laut Schmidt
       jedoch nicht. Auch sei auf dieser Grundlage noch keiner Privatschule die
       Genehmigung entzogen worden.
       
       Als „unbefriedigend“ bezeichnen die Autoren der Studie die
       Verwaltungspraxis in Bremen. „Es wird nicht definiert, welches
       durchschnittliche Schulgeld erhoben wird und wie viel Prozent der Plätze
       über Stipendien vergeben werden.“ Ein Monitoring, das allein auf
       Schulgeldern basiere, entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.
       
       Die Wissenschaftler kritisieren auch, dass das Bremische Privatschulgesetz
       das Sonderungsverbot nicht konkretisiert. „So bleiben die Kriterien für die
       Einhaltung weitgehend offen“, so Rechtswissenschaftler Wrase.
       
       Thomas vom Bruch, bildungspolitischer Sprecher der
       CDU-Bürgerschaftsfraktion, wiegelt ab: „Ein Interesse an sozialer
       Segregation kann ich nicht erkennen.“ Er sehe daher keinen Bedarf für
       zusätzliche Regelungen.
       
       Der CDU-Sprecher betont, dass der freien Schulwahl die Privatschulfreiheit
       entgegensteht. „Beides hat Verfassungsrang“, sagt vom Bruch. Demnach dürfen
       die Privatschulen selbst entscheiden, welche SchülerInnen sie aufnehmen.
       Als „falsche Wiedergabe des Grundgesetzes“ bezeichnet das Studien-Autor
       Helbig. Er sagt: „Die Privatschulfreiheit gilt nur dann, wenn eine
       Sonderung ausgeschlossen ist.“ Und das sei nur erreichbar über
       landesgesetzliche Regelungen, die über die Formulierung des Grundgesetzes
       hinausgehen. Diese sollten eine Höchstgrenze der durchschnittlichen
       Schulgelder vorgeben oder die Kontrolle der Aufnahmepraxis von
       Privatschulen regulieren.
       
       Kristina Vogt, bildungspolitische Sprecherin der Linken, teilt die Kritik
       der Studie: „Es gibt keine automatische Berücksichtigung geringer
       Elterneinkommen.“ Ein solcher Nachlass sei gesondert zu beantragen und
       daher eine „Hürde“ für betroffene Eltern.
       
       Vogt kritisiert weiterhin, dass Privatschulen und Bildungsbehörde die
       Aufnahme geflüchteter SchülerInnen nicht gemeinsam lösten (taz berichtete).
       Sie sagt: „Wir hätten es begrüßt, wenn sich auch Privatschulen an dieser
       Aufgabe beteiligen könnten.“ Stattdessen finde auch hier nur eine weitere
       Absonderung statt.
       
       10 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Thöle
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Privatschule
 (DIR) Bildung
 (DIR) Soziale Spaltung
 (DIR) Privatschule
 (DIR) Privatschule
 (DIR) Migration
 (DIR) Bremen
 (DIR) Waldorfschule
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Finanzierung freier Schulen: Schluss mit dem Schnösel-Faktor
       
       Der Anteil von Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen an
       Privatschulen ist gering. Verantwortlich dafür ist vor allem die Politik.
       
 (DIR) Soziologe über elitäre Bildung: „Bremens Kontrolle ist ein Witz“
       
       Laut einer Studie duldet der Bremer Senat, dass Privatschulen sich sozial
       abschotten. Marcel Helbig erklärt, warum das gefährlich ist.
       
 (DIR) Bildungsstand in Deutschland: Zwischen hochgebildet und ungelernt
       
       Der neue Bericht „Bildung in Deutschland“ zeigt: Die Bildungsexpansion
       setzt sich fort. Teile der Bevölkerung sind ausgeschlossen.
       
 (DIR) Neue alternative Privatschule: Freie Schule im Endspurt
       
       Mit der Freien Gemeinschaftsschule wird die erste unabhängige alternative
       Privatschule Bremens eröffnen. Eigentlich fehlen nur noch ein paar
       SchülerInnen.
       
 (DIR) Erste staatliche Waldorfschule: Lernen mit den Schmuddelkindern
       
       In Hamburg will sich die erste staatliche Waldorfschule gründen. Der
       Gegenwind ist stark. Dabei taugt die Schule als Zukunftsmodell für das
       Bildungswesen.
       
 (DIR) Oberverwaltungsgericht entscheidet: Freie Schulen verboten
       
       Alternativschulen haben in Bremen weiter keine Chance. Doch während die
       einen gegen ein entsprechendes Urteil klagen, überlegen die anderen noch.