# taz.de -- Oberverwaltungsgericht entscheidet: Freie Schulen verboten
       
       > Alternativschulen haben in Bremen weiter keine Chance. Doch während die
       > einen gegen ein entsprechendes Urteil klagen, überlegen die anderen noch.
       
 (IMG) Bild: Lesen und schreiben lernen auf einer neuen Alternativschule? Die SPD-Bildungssenatorin ist strikt dagegen.
       
       Auf ganzer Linie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert sind
       jetzt zwei Versuche, in Bremen eine Alternativschule zu gründen. Klar
       abgelehnt wurde nicht nur der reformpädagogische Ansatz der Initiative
       „Freie Schule Bremen“ [1][(Aktenzeichen 2 A 267/10)]. Auch das Konzept des
       Humanistischen Verbandes Bremen (HVB) für eine weltanschauliche
       Bekenntnisschule scheiterte [2][(Aktenzeichen 2 A 271/10)].
       
       Beide hatten in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch obsiegt –
       und beiden hat das OVG nun sogar die Revision verwehrt. Damit folgte das
       Gericht den Anträgen der Bildungsbehörde. Senatorin Renate Jürgens-Pieper
       (SPD) kämpft seit Jahren mit allen Mitteln gegen die verschiedenen
       Versuche, neue Privatschulen in Bremen zu etablieren.
       
       Die [3][Freie Schule] hat gegen das Urteil jedoch bereits Beschwerde
       eingelegt – und will weiter klagen, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der
       [4][HVB] prüft dagegen noch, wie er weiter vorgeht. Antragsstellerin
       Katharina Krebs sprach von einem „politischen Urteil“ und nannte dessen
       Begründung „absurd“. Nach der Verhandlung habe sie die Entscheidung aber
       „nicht mehr überrascht“. In Bayern und in Berlin gibt es humanistische
       Schulen mit ähnlichem Konzept.
       
       „Das Urteil kann so nicht stehen bleiben“, sagte Sven Golchert, Vorstand
       des Vereins Freie Schule Bremen e.V. In 15 anderen Bundesländern seien
       vergleichbare Konzept genehmigt worden. Dass das in Bremen bislang nicht
       möglich sei, bezeichnet Golchert als „unhaltbaren Zustand“. Er spricht von
       einem „Desaster“ für die Bremer Bildungspolitik.
       
       Das OVG sprach der Freien Schule das „besondere pädagogische Interesse“ ab
       – also die Voraussetzung für die Genehmigung. So sei die „Überschaubarkeit“
       kein „Alleinstellungsmerkmal“, sagt das Gericht – weil es in den
       Stadtteilen Strom und Seehausen ebenfalls kleine Grundschulen gebe. Die
       Freie Schule soll maximal 45 Kinder aufnehmen. Das Gericht beruft sich bei
       seinem Urteil maßgeblich auf den von ihm beauftragten
       Erziehungswissenschaftler.
       
       Aus der Sicht der RichterInnen ist die Genehmigung – in beiden Fällen –
       „schon aus formellen Gründen“ ausgeschlossen. Beide Konzepte sehen eine
       sechsjährige Grundschule vor – die aber ist in Bremen vierjährig. Und
       Reformprojekte, bei denen das anders war, brach die staatliche
       Bildungspolitik schon 2009 wieder ab.
       
       Auch private Schulen müssten sich in die „vorhandene Grundstruktur“ des
       Landes „einfügen“, sagen die RichterInnen. Die Elterninitiativen aber
       wollten die „Freizügigkeit“ der SchülerInnen „erheblich“ einschränken, so
       das Urteil. Ihnen würden spätere Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen
       weiterführenden Schulen genommen. Und das stehe einer Genehmigung in beiden
       Fällen „zwingend“ entgegen.
       
       Der HVB würde sein Konzept „ohne Problem“ auch in einer vierjährigen
       Grundschule umsetzen können, sagt Krebs. Ihr Antrag datiert von 2008 – und
       damals gab es die sechsjährige Grundschule in Bremen noch, zumindest als
       Modellversuch. Auch die Freie Schule – sie beantragte schon 2007 ihre
       Genehmigung – sei „auf jeden Fall“ ebenso als vierjährige Schule umsetzbar,
       sagt Golchert.
       
       Doch die RichterInnen argumentieren auch inhaltlich eindeutig gegen die
       Alternativschulen. So wird der Humanismus vom OVG zwar als „Weltanschauung“
       anerkannt – die SPD-geführte Bildungsbehörde hatte das zunächst bestritten.
       Jedoch sei die geplante Schule „nicht hinreichend weltanschaulich geprägt“.
       
       Das Konzept unterscheide sich „in zentralen Aussagen“ nicht von den
       Aufgaben und Zielen der staatlichen Grundschule. Es sei „nicht erkennbar“,
       worin der profilbildende weltanschauliche Charakter bestehen solle. „Eine
       staatliche Schule darf gar keine humanistische Schule sein“, sagt Krebs
       dazu.
       
       Golchert geht nun davon aus, dass die Freie Schule Bremen frühestens ins
       zwei oder drei Jahren eröffnet werden kann. Aufgeben will seine Initiative
       aber auch nach dieser Niederlage nicht.
       
       30 Jul 2012
       
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 (DIR) [1] http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_A_267_10_URTEIL_00000055_104357Anonym.pdf?backend_call=true
 (DIR) [2] http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_A_271_10_URTEIL_20120507_135636Anonym.pdf?backend_call=true
 (DIR) [3] http://www.freie-schule-bremen.de/
 (DIR) [4] http://www.hvd-bremen.de/humanistische-schule
       
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