# taz.de -- Breiviks Haftbedingungen in Norwegen: Was heißt menschlich behandeln?
       
       > Ein Gericht verhandelt erneut über die Haftbedingungen von Anders Behring
       > Breivik. 2011 hatte der Rechtsextremist 77 Menschen ermordet.
       
 (IMG) Bild: Der Norweger Anders Behring Breivik, heute 37 Jahre alt
       
       Stockholm taz | Wird der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring
       Breivik, der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslang Haft verurteilt ist, im
       Gefängnis unmenschlich behandelt? Zum zweiten Mal muss sich ein Gericht nun
       damit beschäftigen, nachdem Breivik Klage erhoben und das Amtsgericht Oslo
       diese Frage im April 2016 bejaht hat.
       
       Die Staatsanwalt hatte nach dem Urteil vom Frühjahr Berufung eingelegt. Am
       Dienstag beginnt die Verhandlung, in der überprüft werden soll, ob Breiviks
       Haftbedingungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
       
       Die Ausgestaltung und die Länge der Isolationshaft, der Breivik seit Juli
       2011 ausgesetzt ist, stelle einen Verstoß gegen Artikel 3 dieser Konvention
       dar, hatte das erstinstanzliche Urteil entschieden: „Außerhalb jeden
       vernünftigen Zweifels“ stehe fest, dass die Schwelle zu „erniedrigender und
       unmenschlicher Behandlung überschritten“ werde. Außerdem sei versäumt
       worden, die einzelnen – über den Normalvollzug hinausgehenden –
       verschärften Haftbedingungen jeweils konkret zu begründen, diese seien
       einfach „übereinandergestapelt“ worden.
       
       ## Strafe und Sicherheit
       
       Zumindest was den letzteren Vorwurf angeht, wird die Staatsanwaltschaft nun
       vermutlich nachzubessern versuchen. Ihrer Ansicht nach ist das Urteil aber
       insgesamt fehlerhaft, da es einerseits die Schwelle für „erniedrigende“ und
       „unmenschliche“ Behandlung zu niedrig ansetze und dabei zu sehr das
       subjektive Empfinden Breiviks übernehme. Andererseits seien die
       kritisierten Haftbedingungen – vor allem, dass Breivik keinerlei Kontakt zu
       Mitgefangenen haben darf – aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen und
       blieben es weiterhin.
       
       Das werde wohl die zentrale Frage sein, meint Kjetil Mujezinović Larsen,
       Professor am Menschenrechtszentrum der Universität Oslo: „Dass die
       Restriktionen anfänglich gerechtfertigt waren, kann man kaum in Zweifel
       ziehen. Aber es muss stetig geprüft werden, inwieweit diese tatsächlich
       noch erforderlich sind. Niemand darf unendlich lang isoliert werden.“ Und
       selbst wenn man Kontaktmöglichkeiten aus Sicherheitsgründen einschränkt,
       müsse versucht werden, solche Isolation zumindest teilweise zu
       kompensieren.
       
       Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass Breivik für sich allein drei
       Zellen von zusammen 31,5 Quadratmetern hat, zwischen denen er sich
       ungehindert bewegen könne. „Normale“ Gefangene haben nur acht Quadratmeter.
       Breivik verfüge über TV, DVD, X-Box und Trainingsgeräte. Er könne sich sein
       Essen selbst zubereiten und seine Wäsche selbst waschen. Außerdem habe er
       jetzt erweiterte Möglichkeiten, mit dem Gefängnispersonal zu sprechen.
       
       ## Keine persönlichen Beziehungen
       
       Breivik-Anwalt Øystein Storrvik ist das nicht genug: „Er hat nur Kontakt zu
       professionellen Akteuren, zu denen er keine persönliche Beziehung aufbauen
       kann“, sagt er. Auch er hat für seinen Mandanten Berufung gegen das
       erstinstanzliche Urteil eingelegt. Das Gericht hatte seiner Auffassung nach
       zu Unrecht einen Menschenrechtsverstoß aufgrund der umfassenden Kontrolle
       des Brief- und Telefonverkehrs des Terroristen verneint.
       
       Die jetzige Verhandlung findet im Gefängnis von Skien statt, in dem der
       37-jährige inhaftiert ist. Sie ist bis zum 18. Januar terminiert. Für diese
       Zeit wurde der dortige Luftraum gesperrt, weil – so die Polizei – man mit
       „allen denkbaren Szenarien rechnen müsse“.
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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