# taz.de -- Urteil zu Andres Breivik' Haft: Da gibt es nichts zu klagen
       
       > Die Haftbedingungen des rechten Massenmörders sind nicht zu beanstanden,
       > urteilt ein Gericht. Seine Isolation sei aus Sicherheitsgründen
       > erforderlich.
       
 (IMG) Bild: Bleibt besser isoliert
       
       Stockholm taz | „Die Massnahmen waren und sind notwendig, um die
       Gesellschaft und Breivik selbst zu schützen. Es wurde nicht dargetan, wie
       die Sicherheit mit alternativen Mitteln erreicht werden könnte.“ So lautet
       die zentrale Begründung, mit der in einem am Mittwoch in Oslo verkündetem
       Urteil eine Klage des rechtsradikalen Terroristen Anders Breivik gegen
       seine Haftbedingungen zurückgewiesen wurde.
       
       Zweifellos sei dieser aufgrund der Unterbringung in einem
       Hochsicherheitsgefängnis zwar isoliert, vor allem, weil er keinen Umgang
       mit anderen Gefangenen haben dürfe. Doch sei dies erforderlich und es werde
       versucht, „durch umfangreiche andere soziale Impulse“ dafür einen Ausgleich
       zu schaffen.
       
       Das Landgericht Oslo [1][hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom April
       2016 auf], in dem ein Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt ganz im
       Gegensatz hierzu eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
       bejaht hatte. Die damalige Begründung: Auch unter Berücksichtigung der
       Tatsache, dass der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte
       ein „sehr gefährlicher Mann“ sei, „stehe „ausserhalb jeden vernünftigen
       Zweifels“ fest, dass bei ihm die Schwelle zu „erniedrigender und
       unmenschlicher Behandlung überschritten“ worden sei.
       
       Der Attentäter vom 22. Juli 2011 verbringt mittlerweile mehr als
       fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Persönliche Kontakte hat er ausser zu
       seinem Anwalt nur zu Gefängnisbediensteten und zu
       Gesundheitspflegepersonal. Aller Briefverkehr wird zensiert, weil der
       Verdacht besteht, der nach wie vor von der Rechtfertigung seiner
       Terrortaten überzeugte 38-jährige könne aus der Haft heraus versuchen,
       Terrorzellen aufzubauen.
       
       Schon vor zwei Jahren hatte der Ombudsman des Parlaments davor gewarnt,
       dass diese Haftbedingungen ein „erhöhtes Risiko für unmenschliche
       Behandlung“ darstellten und vor allem die begrenzte Möglichkeit zu
       mitmenschlichen Kontakten auf Dauer „die Gefahr von Isolationsschäden“ mit
       sich bringe. Anders als die Vorinstanz sieht das Landgericht diese Schwelle
       jedenfalls noch nicht als überschritten an.
       
       [2][Das 55-seitige Urteil] verweist auf medizinische Gutachten und darauf,
       dass Breivik drei Zellen zur Verfügung stünden, er Zugang zu Zeitungen und
       diversen TV-Kanälen habe, er studieren könne und insgesamt die Möglichkeit
       habe „sein Leben sinnvoll zu gestalten“. Auf Dauer reiche das allerdings
       nicht aus, konstatiert aber auch das Landgericht: Man gehe davon aus, dass
       die Strafvollzugsbehörde „binnen relativ kurzer Zeit“ überprüfe, inwieweit
       ein Umgang mit einzelnen anderen Gefangenen möglich sei.
       
       1 Mar 2017
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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