# taz.de -- Juristischer Streit um das Krim-Gold: Die Eigentumsfrage ist weiter offen
       
       > Kulturschätze, die zur Zeit der Annexion der Krim in Amsterdam
       > ausgestellt waren, müssen einem Urteil zufolge in die Ukraine zurück.
       
 (IMG) Bild: Eines der Exponate aus der Krim-Sammlung
       
       Amsterdam taz | Das Allard-Pierson-Museum in Amsterdam muss die 2014
       ausgestellten Kulturschätze – bekannt als “Krim- Gold“ – in die Ukraine
       übergeben. Dieses Urteil verkündete das Gericht in der niederländischen
       Hauptstadt am Mittwoch. Empfänger der Ausstellungsstücke ist das Nationale
       Historische Museum in Kiew. Grund der Entscheidung: die Export- Lizenz war
       seinerzeit von der ukrainischen Regierung unterzeichnet worden. Vor Ort
       soll dann ein Gericht darüber befinden, ob die Schätze dauerhaft in Kiew
       bleiben oder an ihre Herkunftsorte, vier Museen auf der Krim, zurückgegeben
       werden.
       
       Das Gericht sieht das “Krim-Gold“ als Teil des kulturellen Erbes der
       Ukraine an. Auf der die Grundlage der UNESCO-Kulturgüter-Konvention von
       1970 müssten die Ausstellungsstücke dem Staat zurückgegeben werden, mit dem
       die Leihe ausgehandelt wurde. Da die Krim kein unabhängiger Staat sei,
       könne dies nur die Ukraine sein. Die ausleihenden Museen hatten vor Gericht
       die im Leih-Vertrag vereinbarte Rückgabe gefordert.
       
       Die Ausstellung “Die Krim – Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“, die
       zuvor auch in Bonn gastierte, geriet 2014 zwischen die Fronten der
       politischen Entwicklungen. Zum Zeitpunkt des Krim-Referendums und des
       international nicht erkannten Beitritts zur Russischen Föderation lagen
       unter anderem eine Schwertscheide und ein Prunkhelm aus Gold sowie
       zahlreiche Juwelen in den Vitrinen des archäologischen Museums, das zur
       Universität von Amsterdam gehört.
       
       Seither fordert die ukrainische Regierung den Rücktransport der Schätze. Im
       Mai 2014 erklärte sie sich offiziell anstelle der Museen als für die
       Bewahrung der Schätze zuständig. Die vier Museen dagegen, darunter das
       Tavrida- Museum in Simferopol, fordern, dass sie ihre Exponate
       zurückerhalten, die jeweils einen wichtigen Teil ihrer Kollektionen
       ausmachen. Im Lauf der Gerichtsverhandlung in Amsterdam wiesen die Museen
       Befürchtungen zurück, wonach die Schätze nach Russland gingen, würden sie
       den Prozess gewinnen.
       
       ## Ein Fehler
       
       Gerichtsmitarbeiterin Illya Bilderbeek betonte nach dem Urteil, die
       endgültige Eigentumsfrage sei noch nicht geklärt. Zum Zeitpunkt des
       Transports der Schätze jedoch sei die Krim Teil der Ukraine gewesen,
       weswegen die Exponate auch dorthin zurück müssten. Die Kuratorin der
       Austellung, Valeria Mordvincera, reagierte in Amsterdam niedergeschlagen
       auf das Urteil. “Ein Fehler“, kommentierte sie die Entscheidung. Die
       Exponate seien wichtige Zeugnisse der kulturellen Identität der Krim.
       
       Michiel van Leeuwen, Anwalt der Krim-Museen, befürchtet, diese hätten bei
       einem Prozess in der Ukraine “nicht den Hauch einer Chance “. Es ist daher
       wahrscheinlich, dass die Museen von der dreimonatigen Berufungsfrist
       Gebrauch machen werden. Während dieser Zeit bleiben die Exponate in der
       Obhut des Museums, dem die Ukraine ein Teil der Kosten dafür – rund ein
       Drittel der veranschlagten 300.000 Euro – erstatten muss.
       
       Sein Gegenpart, Maarten Sanders, sprach von einem “deutlichen Urteil“. Im
       Laufe des Prozesses hatte er erklärt, solange die Krim besetzt sei, müssten
       die Objekte nach Kiew gebracht werden. Zudem warf er den Museen vor, durch
       eine Neugründung als russische Institutionen aktiv an der Besatzung
       mitgearbeitet zu haben. Die Museen indes betonten ihre Neutralität. Sie
       hätten “russisch werden“ müssen, um Zugang zu Subventionen zu erhalten.
       
       14 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Müller
       
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