# taz.de -- Abmahnung gegen Pegida-Polizisten: Richter findet Ironie bei Polizist
       
       > Ein LKA-Beamter spricht bei rechten Kundgebungen und wird dafür
       > abgemahnt. Zu Unrecht, sagt ein Richter. Die Meinungsfreiheit gehe vor.
       
 (IMG) Bild: Transparent der Pegida Havelland, hier bei einer Kundgebung im März in Rathenow
       
       Berlin taz Gerald Hübner hatte geahnt, dass sein Auftritt Konsequenzen
       haben könnte; vielleicht wollte er sie auch bewusst provozieren. „Wenn
       Beamte, Leute im öffentlichen Dienst, sich nicht trauen, zu solchen
       öffentlichen Veranstaltungen zu gehen, weil sie Angst haben, entdeckt zu
       werden, dann ist was nicht in Ordnung in Deutschland“: Diesen Satz sprach
       der Berliner Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Mitte Januar auf einer
       Kundgebung von Pegida Havelland in Schönwalde.
       
       Von der Ladefläche eines Kleinlasters, umsäumt von Deutschlandfahnen,
       umringt von vielleicht 100 Zuhörern, ließ sich Hübner da über die
       Kriminalitätsstatistik von Zuwanderern in Deutschland aus.
       
       Am Montag nun saß Hübner in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
       Berlin und verlangte die Löschung einer Abmahnung aus seiner Personalakte,
       die der Polizeipräsident am 15. November ausgesprochen hatte. Das Land
       hatte den Kriminaltechniker gerügt für seine geäußerten „eindeutig
       rechtspopulistischen Inhalte“, die auch rechten Parteien wie der AfD zu
       eigen sind.
       
       Überraschend ist das nicht, denn Hübner ist Mitglied der AfD und sitzt für
       die Partei im havelländischen Kreistag. Zudem soll er, so schreibt es das
       linke Portal Inforiot, auf Flyern der Pegida als presserechtlich
       Verantwortlicher genannt gewesen sein.
       
       Die Polizei argumentierte, Hübner müsse sich als Angestellter des
       öffentlichen Dienstes mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlich
       demokratischen Grundordnung bekennen, wie im Tarifvertrag der Länder
       vorgesehen. Sein Pegida-Auftritt stünde dem entgegen. Beim Vorsitzenden
       Richter verfing diese Position nicht. In seiner längeren, einleitenden
       Ausführung machte er deutlich, dass die Meinungsfreiheit über diesem
       allgemeinen Verhaltensverbot stehe.
       
       ## Nicht strafrechtlich relevant
       
       Der Richter argumentierte, Hübner habe nichts strafrechtlich Relevantes
       gesagt; zudem seien weder die AfD noch Pegida verboten, und dies sei auch
       nicht geplant. Nicht nachgewiesen sei zudem, dass Hübner freundschaftliche
       Beziehungen zu Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten unterhalte,
       auch wenn sie ihm applaudiert und nach seiner Rede auf die Schulter
       geklopft haben.
       
       Der Anwalt der Polizei machte auf einen anderen, für sie entscheidenden
       Punkt aufmerksam, wonach Hübner in der eingangs erwähnten Rede das
       Bundeskriminalamt als „rassistische und rechtsextreme Vereinigung“
       bezeichnet habe. Die Äußerung ergibt „keinen Sinn“, urteilte der Richter
       und folgerte messerscharf: „Dann gibt es einen Sinn nur in der Ironie.“
       Doch nicht Hübner sollte die Intention seiner Aussage nachweisen, sondern
       die Polizei müsse ihm nachweisen, dass er ironiefrei gepoltert habe.
       Unmöglich.
       
       Es folgte ein Vergleichsangebot der Polizei: Löschung der Abmahnung bis zum
       31. Mai 2017 – normalerweise passiert das erst nach ein bis zwei Jahren.
       
       Hübners Anwalt reagierte abwehrend, wollte eine Entscheidung. Der dafür
       nächstmögliche Kammertermin? Der Richter schaute in seine Unterlagen: „2.
       August, 9 Uhr.“ Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen,
       anschließend stimmte der Pegida-Polizist dem Vergleich zu. Sein Bonus: Die
       kritischen Anmerkungen des Richters landen im Protokoll.
       
       19 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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