# taz.de -- Urteil im Prozess um Stipendienvergabe: NPD-Jurist wurde nicht diskriminiert
       
       > Der rechte Einser-Jurist Peter Richter erhielt kein Uni-Stipendium für
       > ein Aufbaustudium. Der Bundesgerichtshof lehnte seine Klage ab.
       
 (IMG) Bild: Vertritt auch die NPD im Verbotsverfahren: Peter Richter
       
       Karlsruhe taz | NPD-Anwalt Peter Richter hat einen Prozess in eigener Sache
       verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag seine Klage um
       ein nicht erhaltenes Stipendium in Bausch und Bogen ab. Richter wurde
       bekannt, weil er die NPD im Verbotsverfahren vor dem
       Bundesverfassungsgericht vertritt. Er ist außerdem Mitglied im
       saarländischen NPD-Landesvorstand.
       
       „Think Europe – think different“, unter diesem Titel vergab das
       Europa-Institut der Saar-Universität ein Stipendium, mit dem die Teilnahme
       am Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ gefördert wurde. Für zwölf
       Monate sollte der Stipendiat rund 8.000 Euro erhalten. Auch Richter bewarb
       sich um das Stipendium – wurde aber nicht berücksichtigt. Für den Juristen
       war klar, dass das nur eine Diskriminierung wegen seiner NPD-Aktivitäten
       sein könne. Immerhin war er im ersten und zweiten Staatsexamen
       Jahrgangsbester der saarländischen Jungjuristen.
       
       Nach langem Hin und Her entschied 2014 das Landesverfassungsgericht des
       Saarlandes, dass die Uni zumindest Auskunft über das Bewerbungsverfahren
       geben müsse. So erfuhr Richter, dass sich 23 Juristen aus der ganzen Welt
       um das Stipendium beworben hatten, davon 14 mit hervorragendem
       Studienabschluss. Drei Bewerber kamen in die engere Wahl, allesamt aus dem
       Ausland. Ausschlaggebend seien letztlich die Motivationsschreiben der
       Bewerber gewesen, die sich für Europa interessierten oder die „Isolation“
       ihres Heimatlandes durchbrechen wollten. Dagegen habe Richter nur über den
       Nutzen für ihn selbst geschrieben. Die NPD-Aktivitäten hätten bei der
       Auswahl keine Rolle gespielt.
       
       Richter aber gab nicht auf und pochte weiter auf sein hervorragendes
       Examen. Da niemand juristisch so gut sei wie er, komme es auf alle anderen
       Kriterien nicht mehr an. Das sah jedoch das Landesgericht Saarbrücken im
       Vorjahr anders. Die Kriterien stünden nebeneinander, die Uni habe bei der
       Auswahl einen Beurteilungsspielraum.
       
       Richter ging in die Revision zum BGH. Doch auch dort wurde seine Klage
       jetzt abgelehnt. Und was den NPD-Mann am meisten ärgern dürfte: Der BGH
       erklärte alle seine Anträge für prozessual unzulässig. Richter Wolfgang
       Büscher legte dar, was der NPDler alles nicht beachtet habe, und
       begründete, warum der BGH leider nicht in der Sache entscheiden könne. Nur
       wenn Richter auf Schadenersatz geklagt hätte, wäre dies zulässig gewesen.
       Der BGH-Senat ließ aber auch nicht erkennen, dass ein Urteil in der Sache
       zugunsten des Klägers ausgefallen wäre.
       
       15 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) NPD
 (DIR) BGH-Urteil
 (DIR) Verbotsverfahren
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) NPD-Anwalt im NPD-Verbotsverfahren: Der Schreibtisch-Provokateur
       
       Peter Richter hat eine exzellente Ausbildung – und ist extrem rechts. Die
       NPD will er als diskriminiertes Opfer des Verbotsverfahrens darstellen.