# taz.de -- Kommentar Stasiakten von Andrej Holm: Bürokratie statt Gerechtigkeit
       
       > Ob sich Andrej Holm als Staatssekretär im Berliner Bausenat halten kann,
       > ist ungewiss. Andere sind über weit harmlosere Akten gestolpert.
       
 (IMG) Bild: Verschwieg Teile seiner Biographie: Baustaatssekretär Andrej Holm
       
       Ob sich Andrej Holm als Staatssekretär im Amt des Berliner Bausenats halten
       kann, ist mehr als ungewiss. Eine Kaderakte kursiert im Netz, ebenso eine
       vierseitige handgeschriebene Erklärung, in der sich der 18-jährige
       Offiziersanwärter Holm zehn Wochen vor dem Fall der Mauer verpflichtet, „im
       Ministerium für Staatssicherheit Dienst im militärischen Beruf zu leisten“.
       In der Politik und im öffentlichen Dienst sind andere schon über weit
       harmlosere Aktenfunde gestolpert.
       
       Fatalerweise wird aber nicht die tatsächliche MfS-Zuarbeit zur Bewertung
       einer möglichen Stasibelastung Holms herangezogen. Auch nicht, dass er
       schon vor Jahren die Mitarbeit beim MfS öffentlich eingeräumt und kritisch
       hinterfragt hat. Entscheidend ist allein die Frage: Hat Holm bei seiner
       Anstellung an der Berliner Humboldt-Universität seine MfS-Tätigkeit zu
       Recht oder Unrecht verschwiegen?
       
       Geht es nach der gängigen Rechtsprechung, dann zu Unrecht. Denn danach
       stellen falsche Angaben bei der Einstellung oder Überprüfung eines
       Arbeitsverhältnisses eine Verletzung des Vertrauensverhältnisses zum
       Arbeitgeber dar, sie sind damit ein Kündigungsgrund. Aber es gilt auch:
       Hätte Andrej Holm im Personalbogen der Uni das Kästchen zur Frage
       „hauptamtliche Mitgliedschaft beim MfS“ positiv angekreuzt – er hätte die
       Stelle erst gar nicht erhalten.
       
       Mit Gerechtigkeit oder Geschichtsaufarbeitung hat das alles nichts zu tun.
       Es mag noch so abgedroschen klingen: Holms MfS-Tätigkeit hat niemandem
       geschadet. Selbst wenn er gewollt hätte – mit Wende und Entlassung am 31.
       Januar 1990 hätte er dazu gar keine Gelegenheit gehabt. Unmittelbar nach
       der Wende hatten Bürgerrechtler und Stasiauflöser gefordert, jede
       Stasimitarbeit immer im Einzelfall zu prüfen, und Belastendes, aber auch
       Entlastendes zu berücksichtigen. Die Bürokratie machte daraus eine
       Standardregelung, in der ein falsches Kreuzchen in der Personalakte über
       die weitere Karriere entscheidet.
       
       15 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Gast
       
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