# taz.de -- Zugunglück von Bad Aibling: Gefängnisstrafe für Fahrdienstleiter
       
       > Im Februar stießen zwei Züge in Oberbayern zusammen. Neun Menschen
       > starben. Der angeklagte Fahrdienstleiter hatte mit dem Handy gespielt und
       > muss nun in Haft.
       
 (IMG) Bild: Urteilsverkündung in Traunstein
       
       Traunstein dpa | Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf
       Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
       worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der
       fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am
       Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern
       waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das
       Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugunglücke in den letzten
       Jahren.
       
       Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem
       Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort
       das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Handy gespielt zu
       haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der
       Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im
       Dienst.
       
       Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen
       mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im
       Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes
       drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der
       Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf
       eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.
       
       ## 30 Jahre veraltete Signaltechnik
       
       An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs
       Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger
       des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine
       Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine
       Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die
       Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als
       Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei
       fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem
       Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem „ruhigen und sachlichen
       Verhandlungsstil“ beigetragen.
       
       Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke
       seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift
       von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden,
       wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die
       Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
       
       5 Dec 2016
       
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