# taz.de -- Urteil zu Pegidachef Lutz Bachmann: Gericht erlaubt Versammlungsführung
       
       > Die Stadt Dresden darf Pegidachef Bachmann nicht pauschal als
       > Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Das gibt das
       > Versammlungsrecht nicht her.
       
 (IMG) Bild: Dresden hatte Bachmann nach Störungen der Einheitsfeier bis zum Jahr 2021 untersagt, Versammlungen der Pegida zu leiten
       
       Dresden epd | Die Stadt Dresden darf „Pegida“-Chef Lutz Bachmann und seinem
       Stellvertreter Siegfried Däbritz nicht pauschal [1][verbieten, als
       Versammlungsleiter aufzutreten]. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte
       einen entsprechendes Verbot, das für die nächsten fünf Jahre gelten sollte.
       
       Für den Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung gebe es „keine
       hinreichende Rechtsgrundlage“, teilte das Gericht am Freitag in Dresden
       mit. Damit gab es einem Eilantrag Bachmanns statt.
       
       Das Gericht machte allerdings deutlich, dass es die dem Antragsteller
       vorgehaltenen Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften
       „keinesfalls für belanglos“ halte. Die zuständige Behörde könne eine
       Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, hieß es. Der generelle
       Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung lasse sich aber mit dem
       Versammlungsrecht zunächst nicht begründen.
       
       Die Stadt hatte das Verbot nach den Krawallen in Dresden bei der Feier zum
       Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen. Die Versammlungsbehörde begründete
       ihre Verfügung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen
       Sicherheit und Ordnung. Demnach durften beide „Pegida“-Chefs die
       Versammlungen des fremdenfeindlichen Bündnisses nicht leiten, jedoch daran
       teilnehmen – auch als Redner.
       
       Bei Verstoß drohten Bachmann und Däbritz Geldstrafen. Gegen den Beschluss
       des Verwaltungsgerichtes kann Beschwerde eingelegt werden.
       
       2 Dec 2016
       
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