# taz.de -- Prozess gegen Lutz Bachmann: Urteil hat Bestand
       
       > Pegida-Mitbegründer Bachmann bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt.
       > Verteidigung und Anklage haben die Berufung zurückgenommen.
       
 (IMG) Bild: Beim Urlaub in Dresden: Lutz Bachmann
       
       Dresden taz | Die Verurteilung von Pegida-Anführer Lutz Bachmann wegen
       Volksverhetzung ist rechtskräftig. Eine Strafkammer des Landgerichtes
       Dresden konnte am Mittwoch sowohl Staatsanwalt Tobias Uhlemann als auch
       Verteidigerin Katja Weichel zur Rücknahme ihrer Berufungen bewegen. Das
       Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 3. Mai sei „gut begründet und gut
       vertretbar“, sagte der Vorsitzende Martin Schultze-Griebler.
       
       Damit muss der auf Teneriffa lebende Bachmann, der zur Verhandlung nicht
       persönlich erschien, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80
       Euro zahlen, in Summe 9.600 Euro. Zunächst hatte der 43-Jährige noch
       vollmundig angekündigt, „bis zur letzten Instanz“ gehen zu wollen. Daraus
       wird jetzt nichts.
       
       Anlass für die Anklageerhebung waren Facebook-Äußerungen Bachmanns vom
       September 2014, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und
       Viehzeug“ beschimpft hatte. Damit habe er eine Störung des öffentlichen
       Friedens billigend in Kauf genommen, befand das Dresdner Amtsgericht und
       verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.
       
       Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung
       bestritten, Verfasser des inkriminierten Textes zu sein. Erst Anfang
       November legte Bachmann ein nachträgliches Geständnis ab. Vor der gestrigen
       Verhandlung hatte es bereits eine Einigung der Prozessparteien gegeben,
       nicht mehr über den Tatbestand selbst, also Bachmanns Schuld zu verhandeln,
       sondern nur noch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Schnell zeigte
       sich in der Verhandlung an, dass aber auch hier Bachmann kein Erfolg
       beschieden sein wird.
       
       Demonstrativ verlas der Vorsitzende Richter die bislang 16 Verurteilungen
       Bachmanns aus dem Strafregister, darunter Diebstähle, Fahren ohne
       Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln und
       Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn es sich nun um ein anderes
       Delikt als die Vorstrafen auf „klassisch-kriminellem Gebiet“ handele, sei
       der Angeklagte mit der jetzigen Verurteilung noch gut weggekommen, deutete
       Schultze-Griebler an.
       
       Zur allwöchentlichen Dredner Pegida-Demonstration am vergangenen Montag
       erschienen nur noch knapp 2.000 Teilnehmer. Seit Bekanntwerden seines
       Wohnsitzwechsels auf die spanische Ferieninsel Teneriffa im Sommer wird
       spekuliert, wie lange Lutz Bachmann noch zu dem rechten Wutbürgerevent
       einfliegen werde. Über seine gegenwärtigen Einkommensverhältnisse wurde vor
       Gericht nichts bekannt. Er lebe als „Privatier“, sagte seine Anwältin.
       
       30 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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