# taz.de -- Behördliche Diskriminierung: Zu fremd für Buxtehude
       
       > Ihr Perso reichte nicht aus: Eine Frau aus Buxtehude musste ihre
       > Einbürgerungsurkunde vorlegen, weil ihr Name nicht deutsch genug klingt.
       
 (IMG) Bild: Hier muss man wohl Schmidt, Müller oder Meier heißen, damit man als deutsch gilt: Buxtehude
       
       Hamburg taz | Mit den Glückwünschen kam die Diskriminierung: „Zur Geburt
       Ihrer Tochter meine herzlichen Glückwünsche“, schrieb eine Standesbeamtin
       im niedersächsischen Buxtehude im Mai an das Ehepaar Ferdaouss Adda und
       Tobias Lasner, das gerade aus der Entbindungsklinik nach Hause kam. Und
       weiter: „Zur Beurkundung der Geburt bitte ich Sie noch um Vorlage der
       Einbürgerungsurkunde von Frau Adda“ – obwohl die frischgebackene Mutter
       Deutsche ist.
       
       Ihr Ehemann Tobias Lasner, der die Diskriminierung nun öffentlich macht,
       beschreibt sie anhand ihrer Eckdaten so: „Tochter marokkanischer Migranten,
       in Offenbach geboren, hessisches Abitur, Studium, Promotion, deutscher
       Pass, südhessisches Temperament.“ Warum nur sie den Nachweis der deutschen
       Staatsbürgerschaft erbringen sollte, und nicht beide, wunderte die
       Eheleute. Denn das Standesamt verlangt, bevor es eine Geburtsurkunde
       ausstellt, ebenfalls die Personalausweise der Eltern. Aus denen geht die
       Staatsbürgerschaft hervor.
       
       Lasner erkundigte sich beim Standesamt, warum das in diesem Fall nicht
       ausreiche. Die Standesbeamtin habe geantwortet, dass eine
       Verwaltungsvorschrift sie anhalte, nach der Einbürgerungsurkunde zu
       verlangen, wenn der Name der betreffenden Person „offensichtlich nicht
       deutsch sei“.
       
       Auf diese Weise entscheide die Standesbeamtin, welche Namen deutsch und
       welche nicht deutsch sind – „ohne vermutlich Kenntnisse der Onomastik, der
       Namensforschung, zu haben“, sagt Lasner. Per Brief beschwerte er sich bei
       der Bürgermeisterin von Buxtehude, Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos). „Es
       wird ein überflüssiger amtlicher Unterschied zwischen meiner Frau und mir
       in Bezug auf unser Deutschsein gemacht, obwohl in unseren Personalausweisen
       die deutsche Staatsbürgerschaft belegt ist“, schrieb er.
       
       Außerdem wandte sich das Ehepaar an die Antidiskriminierungsstelle des
       Bundes, die ihm Recht gab. „Bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt
       handelt es sich allem Anschein nach tatsächlich um eine Diskriminierung
       aufgrund ethischer Herkunft“, schrieb ein Referent.
       
       Zwar ist es nicht das erste Mal, dass Adda rassistische Diskriminierung im
       Alltag erlebt – im Gegenteil: „Fälle von Diskriminierung begleiten mich
       mein Leben lang“, sagte sie der taz. Aber dass eine Behörde so
       offensichtlich anders mit BürgerInnen umgehe, die einen nicht deutsch
       klingenden Nachnamen hätten, habe sie schockiert. „Sie behandeln mich wie
       eine Bürgerin zweiter Klasse“, sagte Adda. Sie erwarte eine Entschuldigung.
       
       Einen Monat, nachdem sie sich an die Bürgermeisterin gewandt hatten, bekam
       das Paar eine Antwort. Aber von einer Entschuldigung keine Spur. Buxtehudes
       Bürgermeisterin Oldenburg-Schmidt, schrieb, sie bedauere sehr, dass Frau
       Adda und Herr Lasner sich durch das Vorgehen der Standesbeamtin
       „diskriminiert, bzw. gekränkt fühlen“. Statt sich zu entschuldigen,
       belehrte Oldenburg-Schmidt das Ehepaar jedoch: „Ein Personalausweis mit der
       Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“ stellt keinen Nachweis über die
       deutsche Staatsangehörigkeit dar, sondern begründet lediglich eine
       Vermutung.“ Diese solle durch die Einbürgerungsurkunde bestätigt werden.
       
       Doch genau darin liege die Diskriminierung, meint Adda: „Sie verlangt eine
       weitere Urkunde, weil sie weder mir noch meinem Personalausweis in Bezug
       auf die deutsche Staatsangehörigkeit glaubt.“ Bei ihrem Mann habe die
       Vermutung schließlich nicht belegt werden müssen.
       
       Auch Doreen Eichhorn, die Leiterin des Verwaltungsbereichs, dem das
       Standesamt angegliedert ist, weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück.
       Ausschlaggebend für die Frage nach weiteren Papieren sei nicht der
       ausländisch klingende Nachname gewesen, sondern Addas Geburtsurkunde. Aus
       der Urkunde von 1980 geht hervor, dass Addas Eltern gebürtige
       MarokkanerInnen sind.
       
       Die Verwaltungsvorschrift, auf die sich die Standesbeamtin berief,
       existiere hingegen nicht, sagt Eichhorn. Die Beamtin, die möglicherweise
       nervös gewesen sei, habe sich eigentlich auf eine Personenstandsverordnung
       beziehen wollen. Danach ist es dem Standesamt erlaubt, weitere Unterlagen
       zu verlangen, wenn es erforderlich ist. Eine Entschuldigung seitens der
       Bürgermeisterin sei unnötig: „Warum sollte man sich entschuldigen, wenn man
       sich rechtmäßig verhalten hat?“.
       
       Mit der Reaktion der Behörde ist Adda nicht zufrieden. „Es zeigt sich, dass
       Frau Oldenburg-Schmidt unser Anliegen gar nicht begriffen hat.“
       
       29 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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