# taz.de -- Kommentar Urteil zum Atomausstieg: Geschenke sind nicht einklagbar
       
       > Karlsruhe verweigert den Atomkonzernen die geforderten Milliarden. Wenn
       > die Politik sich geschickt anstellt, muss sie gar keine Entschädigung
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Noch 6 Jahre
       
       Auch wenn die ersten Meldungen und Kommentare das Gegenteil nahelegten: Die
       Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall haben vor dem
       Bundesverfassungsgericht eine herbe Niederlage erlitten. Statt der
       geforderten 19 Milliarden Euro bekommen sie für den Ausstiegsbeschluss –
       wenn überhaupt – nur eine Entschädigung im Millionenbereich.
       
       Insgesamt ist der Atomausstieg, den der Bundestag nach der
       Fukushima-Katastrophe in großer Einmütigkeit beschlossen hat, nicht zu
       beanstanden. Mit dieser Entscheidung stärkt das Bundesverfassungsgericht
       nun die Rolle der Politik gegenüber der Wirtschaft.
       
       Die Hoffnung der Unternehmen, für die Rücknahme der schwarz-gelben
       Laufzeitverlängerung entschädigt zu werden, hat sich zerschlagen: Geschenke
       sind nicht einklagbar. Ein möglicher Anspruch gründet sich vor allem
       darauf, dass der schwarz-gelbe Ausstieg im Jahr 2011 am Ende etwas schärfer
       war als der rot-grüne von 2002 – und die vier AKW-Betreiber dabei
       unterschiedlich behandelt wurden.
       
       Dass SPD und Grüne die Schuld für den möglichen Entschädigungsanspruch nun
       allein auf Union und FDP schieben wollen, ist darum nicht fair. Wenn
       Rot-Grün den Atomkonzernen seinerzeit nicht mit einer flexiblen
       Strommengenregelung entgegengekommen wäre, gäbe es das Problem heute nicht.
       
       Doch Grund zum Jammern hat die Politik ohnehin nicht. Wenn sie verhindern
       will, dass die Unternehmen für den Atomausstieg – wenn auch in geringem
       Umfang – Geld bekommen, kann sie das leicht tun. Sie muss lediglich die
       Kernbrennstoffsteuer beibehalten, die zum Jahresende ohne Grund abgeschafft
       werden soll.
       
       Dadurch fiele eine mögliche Entschädigung für verfallene Strommengen
       geringer aus, weil der Gewinn der Atomkraftwerke sinken würde. Und die
       zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer würden die mögliche Entschädigung
       bei Weitem übertreffen.
       
       Wie nun auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal betonte, hat die
       Regierung viel Handlungsspielraum. Sie sollte ihn nutzen.
       
       6 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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