# taz.de -- Urteile im Hausbesetzer-Prozess in Hamburg: AktivistInnen kollektiv verurteilt
       
       > Über ein Jahr lang standen AktivistInnen vor Gericht: Weil sie während
       > der „Squatting Days“ ein Haus in der Breite Straße besetzt haben, wurden
       > sie nun verurteilt
       
 (IMG) Bild: Während die Polizei versuchte, die Tür aufzusägen, flog allerlei aus dem besetzten Haus.
       
       Hamburg taz | Der wohl aufwendigste Prozess der letzten Jahre gegen linke
       AktivistInnen ist am Montag zu Ende gegangen: Nach 46 Verhandlungstagen im
       Staatsschutzsaal des Hamburger Landgerichts wurden vier Angeklagte im
       Breite Straße-Prozess zu Jugendstrafen verurteilt. Der Richter befand die
       Heranwachsenden der gefährlichen Körperverletzung, des Herbeiführens von
       Sprengstoffexplosionen, des Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen
       Vollstreckungsbeamte für schuldig. Er verhängte Haftstrafen zwischen 14 und
       17 Monaten, die alle zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden.
       
       Im August 2014, am Vorabend des Hausbesetzerkongresses „Squatting Days“,
       hatten AktivistInnen ein jahrelang leer stehendes Haus in der Breite Straße
       114/116 in Altona besetzt und militant verteidigt. Während PolizistInnen
       stundenlang versuchten, die Tür aufzusägen und die Barrikaden im
       Treppenhaus zu überwinden, warfen die BesetzerInnen Gegenstände wie
       Holztüren, einen Feuerlöscher, einen Heizkörper, Keramikteile und Böller
       aus den Fenstern.
       
       Als es den PolizistInnen schließlich gegen ein Uhr nachts gelang, in das
       Haus zu kommen, trafen sie dort niemanden mehr an. Kurze Zeit später nahmen
       sie die nun Verurteilten hinter dem Haus fest. Ein weiterer Mann wurde
       bereits im August zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem sein
       Verfahren von den anderen abgetrennt worden war. Er hatte die Tat als
       einziger gestanden.
       
       Als die Staatsanwaltschaft im August 2015 Anklage erhob, lautete der
       Vorwurf zunächst auf versuchten Totschlag. Allerdings zeichnete sich
       schnell ab, dass das nicht haltbar ist. Im April ließ die Kammer den
       Vorwurf fallen.
       
       Aus Sicht der AnwältInnen ist das Urteil unverhältnismäßig hart. Sie hatten
       auf Freisprüche und geringe Geld- oder Arbeitsstrafen plädiert, zumal die
       Angeklagten zur Tatzeit teilweise minderjährig oder heranwachsend waren und
       nur einige von ihnen geringfügig vorbestraft sind. Die Strafen hätten sie
       bereits durch den Prozess und die Untersuchungshaft verbüßt, argumentierten
       die Anwälte.
       
       Richter Georg Halbach, der als Hardliner gilt, sah dennoch bei allen
       Angeklagten eine schwere Schuld gegeben. Zwar hielt er ihnen zugute, dass
       sie auf einen Missstand aufmerksam machen wollten: Den Leerstand, den das
       Bezirksamt ignorierte. „Aber hier wurde die Grenze des Protests zur
       Selbstjustiz überschritten“, sagte er. Er räumte ein, dass eine
       individuelle Tatbeteiligung kaum festgestellt werden konnte – lediglich das
       Werfen von Putz oder einem Zollstock konnte Einzelnen zugeordnet werden.
       Für Halbach spielte das jedoch eine untergeordnete Rolle: Alle hätten einen
       gemeinsamen Plan verfolgt. „Jeder wollte hier als Hausbesetzer auftreten“,
       sagte er.
       
       Die AnwältInnen halten die Beweisführung für unzureichend und kündigten an,
       in Revision zu gehen. Der Verteidiger Matthias Wisbar sagte: „Die Kammer
       hat ein Zeichen gesetzt, dass eine militante Hausbesetzung durchaus
       existenzbedrohende Folgen für die Akteure haben kann.“
       
       5 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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