# taz.de -- Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Richter kippen Volksbefragungen
       
       > Schlappe für die bayerische Landesregierung: Ein Gericht hat die von der
       > CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig
       > erklärt.
       
 (IMG) Bild: Der Gesetzespassus über unverbindliche Volksbefragungen ist nun nichtig
       
       München dpa | Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen
       Volksbefragungen verstoßen gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser
       Entscheidung gab das höchste Gericht des Landes am Montag Klagen von SPD
       und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung
       unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.
       
       Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues
       Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit
       dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich, etwa über große
       Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen.
       
       Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung
       solche Befragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. Bisher
       wurde von dieser Möglichkeit aber noch nicht Gebrauch gemacht.
       
       Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und
       Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gelten
       strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen.
       Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern
       oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend
       sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.
       
       21 Nov 2016
       
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