# taz.de -- Alnatura verliert vor Landesarbeitsgericht: Ein Betriebsrat wird kommen
       
       > Alnatura blockierte die Wahl eines Betriebsrats in einer Bremer Filiale.
       > Nun hat das Landesarbeitsgericht den Weg zur Wahl freigemacht.
       
 (IMG) Bild: Im Vordergrund royaler Glanz, die MitarbeiterInnen und ihre Rechte bleiben im Hintergrund
       
       Bremen taz | Einhundert Filialen hat die Biosupermarktkette Alnatura
       deutschlandweit, und nur eine davon hat einen Betriebsrat. Das zu ändern,
       versuchen seit 13 Monaten MitarbeiterInnen einer Bremer Filiale. Bisher
       erfolglos: Immer wieder scheiterte ihre geplante Betriebsratswahl am
       Arbeitgeber.
       
       Am gestrigen Dienstag nun bestätigte das Bremer Landesarbeitsgericht (LAG)
       die Einsetzung eines Wahlvorstands. Der ist für die Durchführung der
       eigentlichen Wahl einer ArbeitnehmerInnenvertretung notwendig. Sollte
       Alnatura den Beschluss diesmal akzeptieren, könnte dies in der Filiale in
       der Bremer Faulenstraße endlich geschehen.
       
       Ob das Unternehmen die Entscheidung hinnimmt, ist freilich keineswegs klar.
       Innerhalb eines Monats kann es eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
       Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht einlegen – und hält sich vorerst
       bedeckt: Erst einmal, sagte Personalleiter Joachim Schledt nach Verkündung
       des Beschlusses, müsse man sich die Begründung des LAG in Ruhe durchlesen,
       dann werde man weitersehen.
       
       Genauso war’s bereits beim letzten Verfahren vorm Bremer Arbeitsgericht.
       Nach der gescheiterten Wahl eines Wahlvorstandes im Oktober 2015 – damals
       hatten sich die Stimmen der Alnatura-MitarbeiterInnen auf zu viele
       KandidatInnen verteilt, sodass niemand eine absolute Mehrheit bekam – wurde
       bereits ein Wahlvorstand durch das Arbeitsgericht eingesetzt.
       
       ## Alnatura spielt auf Zeit
       
       „Die Wahl wurde durch taktische Spielchen der Filialleitung verhindert“,
       sagte damals die Grünen-Politikerin und ehemalige Alnatura-Beschäftigte Kai
       Wargalla, die für den Wahlvorstand kandidiert hatte. Unmittelbar vor der
       Wahl habe die Filialleitung drei zusätzliche KandidatInnen aufgestellt – um
       eine Mehrheitsentscheidung absichtlich zu verhindern. Sowohl die
       Filialleitung als auch der Alnatura-Gebietsleiter hätten im Vorfeld
       MitarbeiterInnen zu Gesprächen geladen und ihren Unmut über die geplante
       Betriebsratswahl geäußert.
       
       All diese Querelen waren für Ver.di-Sekretärin Sandra Schmidt Grund genug,
       keinen zweiten Wahlgang durchzuführen, sondern den Wahlvorstand direkt vom
       Arbeitsgericht einsetzen zu lassen. Das setzte unter anderem Kai Wargalla
       zum Wahlvorstand ein. „Undemokratisch“, fand das Alnatura. Mit einer
       Beschwerde gegen die Einsetzung ließ sich das Unternehmen freilich Zeit bis
       zum Ende der vierwöchigen Frist – und forderte für die
       Beschwerde-Begründung dann noch eine Fristverlängerung.
       
       Die Zeit nutzte Alnatura, um Wargallas befristeten Arbeitsvertrag nicht zu
       verlängern – und dann als weiteren Beschwerdegrund anzuführen, dass es den
       vom Gericht eingesetzten Wahlvorstand ja nun gar nicht mehr geben könne,
       weil Wargalla bei einer Betriebsratswahl nicht mehr im Unternehmen tätig
       sei.
       
       Außerdem wurde die Zahl der Angestellten auf unter 20 dezimiert: Damit hat
       die Filiale nur noch einen Anspruch auf einen einköpfigen Betriebsrat.
       „Interessanterweise“, sagt Wahlvorstand Nils Bauer, „sind zwischenzeitlich
       wieder Leute eingestellt worden – allerdings Leiharbeiter.“
       
       ## MitarbeiterInnen werden unter Druck gesetzt
       
       Man habe gar nichts gegen einen Betriebsrat, sagte der Anwalt von Alnatura
       beim gestrigen Gerichtstermin, schließlich gebe es ja auch schon einen – in
       einer Filiale in Freiburg. Bloß hätte es im Oktober in Bremen mindestens
       einen zweiten Wahlgang geben müssen, „alles andere ist nicht im Sinne einer
       demokratischen Willensbildung“.
       
       Dem folgte das LAG nicht. Es habe „festgestellt, dass die Durchführung
       eines zweiten Wahlgangs auf der Betriebsversammlung nicht notwendig gewesen
       ist“, heißt es im Beschluss. Die Kammer habe entschieden, dass es nicht
       darauf ankomme, aus welchen Gründen auf der Betriebsversammlung kein
       Wahlvorstand gewählt worden ist. „Damit ist der Weg frei für die Einleitung
       einer Betriebsratswahl in dem Einzelhandelsunternehmen.“
       
       Nicht viel deutet darauf hin, dass Alnatura das akzeptieren wird.
       KollegInnen, die sich offen für einen Betriebsrat aussprächen, bekämen bis
       heute Druck, berichtet ein Alnatura-Mitarbeiter der taz. Sie würden an
       „Kasse 1“ versetzt, weil dort Fehler, etwa in Form von zu wenig oder zu
       viel Geld in der Kasse „messbar“ seien – und das würde mit Abmahnungen
       geahndet. Es gebe zwar einen neuen Filialleiter, mit dem die Stimmung im
       Team besser geworden sei, aber der habe nur einen befristeten Vertrag bis
       Februar. „Man hat den Eindruck, er soll auf die nette Tour die Kollegen
       davon überzeugen, dass wir keinen Betriebsrat brauchen.“
       
       Sollte Alnatura entgegen den Erwartungen des Wahlvorstandes und Ver.di
       keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die LAG-Entscheidung einlegen, könnte
       die Betriebsratswahl Anfang 2017 stattfinden. Dann hätte Alnatura zwei
       Betriebsräte in Deutschland – und damit auch das Recht auf einen
       Gesamtbetriebsrat.
       
       22 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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