# taz.de -- Umstrittene Demenzforschung: Bundestag stimmt dafür
       
       > Arzneimitteltests dürfen an „nicht einwilligungsfähigen Personen“
       > durchgeführt werden – auch dann, wenn sie keinen direkten Nutzen davon
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Eine Altenpflegerin schaut in Patientenakten
       
       Berlin epd | Künftig wird es in Deutschland erlaubt sein, dass auch schwer
       demenzkranke Patienten an Forschungs-Studien teilnehmen. Der Bundestag
       stimmte am Mittwoch in Berlin mehrheitlich für eine Aufhebung des
       bisherigen Verbots. In der entscheidenden Abstimmung votierten 330
       Abgeordnete für den Antrag des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach
       und weiterer Abgeordneter aus allen Fraktionen. Es gab 243 Gegenstimmen und
       acht Enthaltungen. Endgültig soll der Gesetzentwurf an diesem Freitag
       verabschiedet werden.
       
       In der vorangegangenen fast zweistündigen Debatte hatten beide Seiten
       eindringlich für ihre Positionen geworben. Gegner und Befürworter der
       Liberalisierung gibt es in allen Fraktionen. Die Abstimmung fand ohne
       Fraktionszwang statt. Die Gegner um die frühere Bundesgesundheitsministerin
       Ulla Schmidt (SPD) hatten die ausführlichen Beratungen über das heikle
       ethische Thema erst erzwungen. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf von
       Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) musste mehrfach verschoben
       werden. Sie erhielten für ihren Antrag 254 Ja-Stimmen.
       
       Bisher ist die Teilnahme nicht einwilligungsfähiger, also auch
       demenzkranker Patienten an klinischen Studien nur erlaubt, wenn sie eine
       Besserung erhoffen können, etwa durch neue Medikamente. Gröhe versicherte,
       der Schutz für die Studienteilnehmer sei auch nach der Gesetzesänderung in
       Deutschland höher als in allen anderen EU-Ländern. Der Mehrheits-Antrag,
       dem sich auch Gröhe angeschlossen hatte, sieht vor, dass Studienteilnehmer
       ihre Zustimmung in einer Voraus-Verfügung hinterlegen müssen, wenn sie noch
       gesund genug dazu sind. Dazu müssen sie sich von einem Arzt beraten lassen.
       
       Gröhe sagte, ihn bedrücke der „forschungsfeindliche Ton“ in der Debatte.
       Zum Menschsein gehöre auch, sich dafür entscheiden zu können, zur
       Erforschung der Krankheit beizutragen. Die Koalition habe viel getan für
       eine bessere Pflege von Demenzkranken. Es sei aber genauso wichtig zu
       fragen, wie diese Krankheit besser erforscht werden könne.
       
       ## Abstimmung quer durch die Parteien
       
       Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler,
       machte hingegen deutlich, dass die Verbotsbefürworter keine
       Forschungsgegner seien. Sie wendeten sich aber dagegen, den Schutz einer
       besonders verletzlichen Patientengruppe zu gefährden: „Der hohe
       Probandenschutz ist kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal für den
       Forschungsstandort Deutschland“, argumentierte sie.
       
       Vogler, die grüne Gesundheits-Expertin Kordula Schulz-Asche und Ulla
       Schmidt kritisierten, die Voraus-Verfügung biete keinen Schutz. Niemand
       könne lange vor der Teilnahme wissen, an welcher Art Studie er später
       teilnehmen werde, sagte Schmidt. Als Demenzkranker könne er dann aber
       Nutzen und Auswirkungen der Forschung nicht mehr einschätzen. Der
       CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe warnte davor, im Umgang mit nicht
       einwilligungsfähigen Patienten eine Tür aufzumachen, die man nicht mehr
       schließen könne.
       
       Demgegenüber betonten die Befürworter der Liberalisierung, es gehe um das
       Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die bereit seien, sich an Studien zur
       Erforschung von Alzheimer und Demenz zu beteiligen. Gegenwärtig gebe es
       700.000 Erkrankte in Deutschland, ihre Zahl werde sich verdoppeln, sagte
       die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion Petra Sitte. Der
       SPD-Vizefraktionsvorsitzende Karl Lauterbach erklärte, man könne
       fortgeschrittene Demenz nur an Kranken im fortgeschrittenen Stadium
       erforschen. Er sagte aber auch, es gebe gute Gründe für alle im Parlament
       vertretenen Positionen. Niemand könne der jeweils anderen ihre
       Ernsthaftigkeit absprechen.
       
       9 Nov 2016
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Demenz
 (DIR) Familie
 (DIR) Arzneimittelstudien
 (DIR) Arzneimittelgesetz
 (DIR) Demenz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Vom Kreislauf des Lebens: Am Anfang und am Ende
       
       Die Oma unserer Autorin liegt im Sterben, will aber die Geburt ihrer
       Urenkelin noch erleben. Ein Wettlauf mit der Zeit beginnt.
       
 (DIR) Arzneimittelstudien mit Dementen: Es geht nicht nur um Blutproben
       
       Der Bundestag soll nächste Woche entscheiden, ob Arzneimittel auch an nicht
       einwilligungsfähigen Patienten getestet werden dürfen.
       
 (DIR) Arzneimitteltests mit Demenzpatienten: Verschoben, nicht aufgehoben
       
       Dürfen an nicht einwilligungsfähigen Demenzpatienten Tests durchgeführt
       werden? Der Bundestag hat eine Abstimmung kurzfristig abgeblasen.
       
 (DIR) Arzneimitteltests mit Schutzbedürftigen: Vorab eine Blanko-Verfügung
       
       Gesundheitsminister Gröhe (CDU) will, dass auch nicht einwilligungsfähige
       Demente als Versuchskaninchen für Pharmaversuche dienen können.