# taz.de -- Beschluss des Landgerichts: taz erfolgreich gegen Vermieter
       
       > Eigentümer Marc Jahnel will drei Mietern in der Neuen Hochstraße 48 im
       > Wedding kündigen und der taz verbieten, seinen Namen zu nennen.
       
 (IMG) Bild: Heuschrecken vor Gericht.
       
       Erst auf Eigenbedarf kündigen und dann dem Medium, das dies öffentlich
       macht, auch noch den Mund verbieten wollen. So hat sich Marc Jahnel, der
       Eigentümer des Mietshauses Neue Hochstraße 48 in Wedding, das gedacht. Das
       Landgericht Berlin hat den Eigentümer und Mitgeschäftsführer der
       Immobilienfirma Trusthouse GmbH nun in die Schranken verwiesen.
       
       Am 7. September hatte die taz über den Fall berichtet. Eine Mieterin und
       zwei Mieter, die seit 1970, 1978 und 1985 in den Altbauwohnungen leben,
       hatten Anfang Juni einen Brief von Jahnel bekommen. Darin wurde ihnen
       mitgeteilt, dass ihre Wohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die
       Kündigungsfrist sollte neun Monate betragen.
       
       Über den Grund für die Kündigungen hatte die taz in ihrem Bericht
       geschrieben: „Marc Jahnel hat zwei Töchter. Eine von ihnen ist 24 Jahre alt
       und will mit ihrem Freund zusammenziehen. Auch die jüngere Tochter (19)
       will nach dem Abitur in eine eigene Wohnung ziehen. Der besorgte Vater,
       heißt es im Kündigungsschreiben des Anwalts, ‚möchte deshalb, dass eine
       Bezugsperson in der unmittelbaren Nähe wohnt, die seiner Tochter bei der
       Eingewöhnungsphase zur Seite stehen kann‘.“
       
       Ebendiese Passagen hatte die von Jahnel beauftragte Anwaltskanzlei Irle
       Moser unter dem Hinweis auf die Privatsphäre der Töchter in einem Antrag
       auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden versucht.
       
       ## Ein gewerblicher Vermieter
       
       Darüber hinaus sollte es der taz auch verboten werden, den Namen des
       Eigentümers zu nennen. Der Informationsgehalt der Berichterstattung wäre
       durch neutrale Bezeichnungen wie etwa Hauseigentümer ebenso gewahrt
       gewesen, so Jahnels Anwälte.
       
       Das aber hatte das Landgericht schließlich am 17. Oktober verneint, wie der
       Anwalt Johannes Eisenberg, der die taz in diesem Fall vertrat, mitteilte:
       „Das Landgericht hielt den Antrag von Marc Jahnel schon deshalb für
       unbegründet, weil er als gewerblicher Immobilienunternehmer eine kritische
       Berichterstattung über die Eigenbedarfskündigungen auch unter Namensnennung
       hinnehmen muss“, so Eisenberg. Schließlich habe die taz nachgewiesen, dass
       Marc Jahnel als Geschäftsführer verschiedener Immobilienunternehmen
       auftritt.
       
       Aber auch Jahnels Töchter müssen die Berichterstattung der taz hinnehmen,
       wie es im Beschluss des Gerichts heißt: „Vorliegend werden mit der
       aufgegriffenen Passage allein die Informationen mitgeteilt, die für das
       Verständnis der Eigenbedarfskündigungen erforderlich sind. Nur durch die
       Mitteilung (…) erklärt sich der Bedarf an einer entsprechend großen
       Wohnung.“
       
       Im Klartext: Die taz durfte Jahnel beim Namen nennen und das Alter seiner
       Töchter, die namentlich nicht genannt werden, ebenso veröffentlichen. Auch
       hierzu ist die Begründung des Landgerichts interessant: „Da aufgrund der
       unbestrittenen gewerblichen Tätigkeit des Marc Jahnel bei ihm von einem
       gewerblichen Immobilienbesitzer auszugehen ist, handelt es sich bezogen auf
       ihn um eine Berichterstattung aus seiner Sozialsphäre. Über die von ihm
       ausgesprochenen Kündigungen durfte daher berichtet werden. Dass hierbei
       zwangsläufig wahre Tatsachen aus der Privatsphäre der Töchter
       veröffentlicht werden mussten, ist von ihm hinzunehmen. Der Kernbereich
       ihrer Privatsphäre ist nicht betroffen.“
       
       Für Eisenberg ist die Gerichtsentscheidung „interessant, weil sie von einer
       im Jahre 2005 getroffenen Entscheidung abweicht und der aktuellen
       Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Presse, wahre
       Berichterstattung auch über Privatsphäre vorzunehmen, berücksichtigt“.
       
       Allerdings will sich Eigentümer Marc Jahnel mit dem Beschluss nicht
       zufrieden geben. Über seine Anwaltskanzlei hat er am 18. Oktober eine
       sofortige Beschwerde eingereicht und auf die „zum Teil äußerst
       wahrheitswidrigen Ausführungen der Antragsgegnerin“ hingewiesen. Und auch
       die Mieter in der Neuen Hochstraße geht Jahnel nun noch schärfer an.
       Anstatt die von ihm in seinem Kündigungsschreiben vom Juni eingeräumte
       Einspruchsfrist bis Anfang 2017 abzuwarten, wurde ein Mieter bereits zum
       12. Dezember zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Auch dabei beruft
       sich Jahnel auf die taz: Der Mieter habe angekündigt, Widerspruch gegen die
       Kündigung zu erheben.
       
       15 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Spekulanten
 (DIR) Berlin-Wedding
 (DIR) Kündigung
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
 (DIR) Mitte
 (DIR) Mietenprotest
 (DIR) Mieten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Michael Mauck geht in Rente: Grundrechtsaffine Rechtsprechung
       
       Michael Mauck, Vorsitzender der Berliner Pressekammer, verabschiedet sich
       am Dienstag in den Ruhestand. Die Pressefreiheit hat ihm viel zu verdanken.
       
 (DIR) Porträt Stephan von Dassel: Der andere grüne Bürgermeister
       
       Mitte wird künftig als zweiter Bezirk – neben Friedrichshain-Kreuzberg –
       grün regiert: „Laissez faire ist nicht meins“, sagt Stephan von Dassel.
       
 (DIR) Mietenproteste im Berliner Wahlkampf: Raus aus den Pantoffeln!
       
       Das Thema Mieten ist zentral im Berliner Wahlkampf – doch
       außerparlamentarisch passiert dazu gerade wenig. Woran liegt das?
       
 (DIR) Mieter in Berlin: Irgendwo hört der Schutz auf
       
       Einsatz für MieterInnen ist eines der Hauptthemen im Wahlkampf: Alle
       Parteien versprechen Besserung. Und doch gibt es immer wieder skandalöse
       Kündigungen.