# taz.de -- Michael Mauck geht in Rente: Grundrechtsaffine Rechtsprechung
       
       > Michael Mauck, Vorsitzender der Berliner Pressekammer, verabschiedet sich
       > am Dienstag in den Ruhestand. Die Pressefreiheit hat ihm viel zu
       > verdanken.
       
 (IMG) Bild: Michael Mauck in Aktion
       
       Als Mauck seinen Dienst antrat, war Presserecht noch das Hobby von ein paar
       Schöngeistern. Es beschäftigte sich vor allem mit politischen Streitereien:
       mit oder über Franz Josef Strauß, der Spiegel-Affäre oder dem Verdacht,
       Berliner Politiker hätten in den 60er Jahren Fluchthilfen aus der DDR
       organisiert und die geschleusten Frauen anschließend als Prostituierte
       arbeiten lassen.
       
       Maucks Vorgänger in der Pressekammer des Berliner Landgerichts war der
       betuliche Richter Gerhard Siebert – ein etwas schlichter, der Zeitenwende
       nicht sehr zugetaner Mann. Er fand, dass man sich als Presse gefälligst
       anständig benehmen müsse.
       
       Die taz mochte er nicht, sie benahm sich unanständig, bezeichnete
       Polizisten als Bullen und kritisierte angesehene Politiker und andere
       Stützen der Gesellschaft. Deswegen verlor die taz regelmäßig und ihrerzeit
       existenzbedrohend die Zivilprozesse.
       
       Mit Mauck zog eine sachbezogene, grundrechtsaffine und intelligente
       Rechtsprechung ein: Legendär sind die Entscheidungen, mit denen Betroffenen
       auch die Verbreitung riesiger Gegendarstellungen ermöglicht wurden.
       
       Die Berliner Rechtsprechung, die sich fundamental von der in Hamburg,
       Frankfurt/Main oder München unterschied, setzte auf das Recht zur Gegenrede
       und Erwiderung. Die Rechtsprechung zum Gegendarstellungsrecht war in der
       Bundesrepublik einzigartig und führte zu erheblichem Grummeln bei
       Justiziaren und Verlagsjuristen.
       
       ## Gute Stimmung
       
       Maucks Kammer funktionierte wie am Fließband: Erfahrene Anwälte gaben
       Dienstag- oder Donnerstagfrüh ihre Anträge in der Geschäftsstelle ab. Sie
       wurden, wenn es nichts zu beanstanden gab, jeweils bis Dienstschluss
       beschieden. Am nächsten Morgen gab’s die ausgefertigten Entscheidungen. Das
       funktionierte sonst in keinem anderen bundesdeutschen Gericht.
       
       Mauck war ein freundlicher, zugewandter, fleißiger, dabei bescheidener und
       auch für die Mitarbeiter des Gerichts erreichbarer „Chef“. Die Stimmung war
       gut. In Spitzenjahren erledigte die Kammer unter seinem Vorsitz mehr als
       1.200 Angelegenheiten. Die Qualität der Rechtsprechung litt nicht darunter.
       
       Sie war nicht pressefeindlich, im Gegenteil: Das Berliner Gericht
       verteidigte das Grundrecht auf freie Rede und Pressefreiheit. In Berlin
       konnte man keine Unterlassungsbegehren durchsetzen gegen die Bezeichnung
       „Zickenkrieg“ für eine Auseinandersetzung zwischen einer
       Landesfinanzministerin und einer Rechnungshofpräsidentin.
       
       Man konnte in Berlin auch nicht verlangen, dass über einen Professor nicht
       mehr geäußert würde „Der Staat fördert und billigt kriminelles Verhalten im
       universitären Bereich“, oder über ihn von „unwissenschaftlichem
       Scheißelabern“ oder „dem Durchgeknallten sind sämtliche akademischen Titel
       abzuerkennen“ geschrieben wurde. Das war – obschon sich Mauck bescheiden
       und höflich selbst gegenüber regelrechten Rüpeln zeigte – eben
       Meinungsäußerungsfreiheit, die das Gericht zu verteidigen hatte.
       
       Die Berliner Richter ließen sich auch nicht auf Kleinigkeiten ein. Ob
       jemand ein oder zwei Autos aus der DDR mit in den Westen nehmen konnte,
       taten sie als Bagatellabweichung ab und wiesen den Antrag zurück. Ebenso
       gestatteten sie Verdachtsberichte, wenn ausreichend recherchiert worden
       war.
       
       ## Auch eine taz-Geschichte
       
       Mauck lernte schnell und nachhaltig die Lektion des Verfassungsgerichtshof
       Berlins im Jahre 2008: Der Berliner Polizeipräsident hatte es sich zur
       schlechten Gewohnheit werden lassen, die Medien mit kostenträchtigen
       Abmahnungen zu überziehen, wenn sie etwas aus seiner Sicht
       Beanstandungswürdiges geschrieben hatten.
       
       Der taz warf er vor, eine Polizeistatistik falsch gelesen zu haben, und
       klagte auf Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf etc. Der Berliner
       Verfassungsgerichtshof hob auf Antrag der taz die Instanzentscheidungen auf
       mit dem Argument, der Berliner Polizeipräsident sei kein Grundrechtsträger
       und als Behörde müsse er sich auch falsche Kritik gefallen lassen. Bei
       Mauck scheiterten in der Folgezeit der Regierende Bürgermeister,
       Bezirksbürgermeister, Unternehmen, Stiftungen, die Bundesrepublik
       Deutschland. Sie alle konnten nicht wie Private mit den Mitteln des
       Presserechts gegen Medien vorgehen.
       
       Die grundrechtsaffine Rechtsprechung der Berliner Gerichte führte dazu,
       dass bestimmte Anwaltskanzleien die hiesigen Gerichte regelrecht mieden. Im
       Presserecht herrscht „fliegender Gerichtsstand“, das heißt, der Klagende
       kann sich aussuchen, wo er klagt. Als willfährige Vollstrecker von
       Abmahnanwälten tat sich eine Weile lang das Hamburger Gericht hervor.
       
       Seit einiger Zeit läuft ihm das Kölner den Rang ab. Die Berliner Fallzahlen
       sind auf etwa 650 im Jahr zurückgegangen, in Köln werden mittlerweile
       Prozesse Berliner Kläger, vertreten durch Berliner Anwälte, gegen nur in
       Berlin vertriebene Medien geführt. Das Argument: Die Artikel erschienen
       auch im Internet und damit auch in Köln. Bislang war das erfolgreich: Das
       Kölner Gericht maßte sich eine Art örtlicher Allzuständigkeit an.
       
       Mauck hat auch dieses Unwesen der örtlichen Allgemeinzuständigkeit für
       berlinferne Themen bereits vor einigen Jahren eingeschränkt.
       
       Weil Mauck innerlich unabhängig war, gewannen bei ihm auch Naziführer und
       ehemalige DDR-Größen, wenn sie einigermaßen geschickt zu Werke gingen.
       
       Dabei richtete Mauck nicht ohne Ansehen der Person: Der langjährige
       Chefredakteur der Bild, Kai Diekmann, musste 2002 in einem Urteil lesen,
       warum er kein Schmerzensgeld von der taz erhielt, nachdem diese ihm eine
       misslungene Penis-Schönheitsoperation angedichtet hatte: Jemand, der als
       Bild-Chef wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung
       anderer ziehe, sei durch die Verletzung seines eigenen
       Persönlichkeitsrechtes weniger schwer belastet und habe folglich keinen
       Anspruch auf Schmerzensgeld.
       
       Der Autor ist Anwalt der taz
       
       13 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Eisenberg
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
 (DIR) Kai Diekmann
 (DIR) Spekulanten
 (DIR) Sarrazin
       
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