# taz.de -- Diskussion um Kinderehen in Deutschland: Bald Geldstrafe für Imame?
       
       > Innenminister De Maizière ist für eine Geldstrafe, die Union für
       > strengere Gesetze. Justizminister Maas will das Kindeswohl stärken.
       
 (IMG) Bild: Bedarf doppelter Reflektion: die generelle Ahndung von Trauungen Minderjähriger
       
       Berlin taz | Nach Informationen der Zeitung Die Welt fordert
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière bis zu 1.000 Euro Strafe, wenn Imame
       Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren verheiraten. Das hätte der
       Innenminister der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderehe“ vorgeschlagen. Das
       Innenministerium präzisierte auf Anfrage der taz, dass es generell die
       Trauung Minderjähriger als Ordnungswidrigkeit einstufen will – unabhängig
       von der Religion.
       
       Anfang September berief das Bundesjustizministerium die AG ein. Sie soll
       die Anhebung des Eheeintrittsalters auf 18 Jahre prüfen und die Anerkennung
       von im Ausland geschlossenen Kinderehen regeln. Auslöser war unter anderem
       ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg im vergangenen Mai.
       
       Ein 22-jähriger Syrer und seine 15-jährige Partnerin hatten auf Anerkennung
       ihrer Ehe geklagt. Das Jugendamt hatte dies verweigert. Das OLG aber gab
       dem Paar recht. Die Ehe sei anzuerkennen, „wenn die Ehegatten der
       sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist“,
       heißt es in dem Beschluss. In Syrien ist es erlaubt, Mädchen oder Jungen
       unter 16 Jahren zu verheiraten.
       
       Bisher galt in Deutschland: Nur wenn die Ehe aus Zwang geschlossen wurde,
       konnte sie aufgehoben werden. Das soll sich nach Informationen des Spiegels
       nun ändern. Das Magazin beruft sich auf einen Gesetzentwurf des
       Bundesjustizministeriums. Künftig solle das Kindeswohl zählen. Wenn das
       gefährdet sei, könne ein Gesetz die Ehe aufheben. Ein Sprecher des
       Bundesjustizministeriums sagte gegenüber der taz: Einen solchen
       Gesetzentwurf gebe es nicht, die Informationen seien außerdem veraltet. Es
       gebe nur ein Arbeitspapier. Der Entwurf soll bis spätestens Ende des Jahres
       vorliegen.
       
       ## Meist sind es die Frauen, die minderjährig sind
       
       Die CDU/CSU-Fraktion möchte den Entwurf bereits Mitte November. Sie drängt
       auf eine Verschärfung des aktuellen Rechts. „Ehen mit unter 18-Jährigen
       darf es in Deutschland nicht geben“, erklärte Stephan Harbarth,
       Fraktionsvize der Union im Bund.
       
       Bisher sind Ehen zwischen Männern und Frauen in Ausnahmefällen bereits ab
       16 Jahren erlaubt, auch in Deutschland. Voraussetzungen sind, das einE
       PartnerIn bereits volljährig ist und das Einverständnis der
       Erziehungsberechtigten vorliegt. Meist sind es die Frauen, die minderjährig
       sind.
       
       Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes fordert, dass eine Ehe erst
       ab 18 Jahren geschlossen werden können soll. „Bei Mädchen, die verheiratet
       nach Deutschland kommen und minderjährig sind, sollte die Ehe nicht
       anerkannt werden“, sagt Monika Michell, Referentin bei Terre des Femmes,
       „unabhängig davon muss im Einzelfall entschieden werden, wo die
       Minderjährige untergebracht wird, also ob sie beim ,Ehemann'bleiben kann.“
       
       Das Deutsche Institut für Menschenrechte hingegen befürchtet negative
       Folgen für Frauen, wenn die Ehen allesamt als nichtig erklärt würden.
       Frauen würden Unterhaltsansprüche verlieren, Kinder würden als illegitim
       angesehen. Viele Mädchen heirateten vor der Flucht, um sich so besser vor
       sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Institut empfiehlt, jeden Einzelfall
       zu prüfen.
       
       3 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Valerie Höhne
       
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