# taz.de -- NSU-Serie Teil 1: Verharmlosung und Vertuschung
       
       > Seit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2011 ihr Wohnmobil in Brand setzten,
       > kam vieles ans Licht. Aber längst nicht alles, was es zu erfahren gäbe.
       
 (IMG) Bild: Die Tatwaffe: eine Pistole des Typs Česká CZ 83, Kaliber 7,65 mm Browning
       
       Es gab viele Anzeichen, dass es nun bald mit der NSU-Staatsaffäre vorbei
       sein werde: Der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestags zum
       NSU-Komplex stellt seine Arbeit nach Plan etwa im Februar 2017 ein, er wird
       dabei wohl die ein oder andere Konsequenz bezüglich des Verfassungsschutzes
       gezogen haben – und dann wird ja auch ein Urteil über Beate Zschäpe und
       andere in München erwartet.
       
       Man wird dann sagen: Der Rechtsstaat habe alles in allem funktioniert, ja
       gut, die Nebenklägerinnen und Kläger, die Opfer sind nicht
       zufriedengestellt, es habe zu lange gedauert, aber so ist das eben, so sind
       die Grenzen der Strafprozessordnung. Vor allem: Den NSU gibt es nicht mehr.
       Nachdem die beiden Uwes tot aufgefunden worden sind, existiert eine
       terroristische Vereinigung nicht mehr, denn sie besteht mindestens aus drei
       Personen.
       
       Diese Wahrnehmung ist verfrüht. Wie der Untersuchungsausschuss des
       Bundestages im Rahmen der Vernehmungen des Aktenvernichters mit dem
       Decknamen „Lothar Lingen“ aus der Abteilung 2 des Bundesamts für
       Verfassungsschutz (BfV) erst jüngst festgestellt hat, hat das BfV mit
       voller Absicht Akten vernichtet, um jede Spur einer Beteiligung,
       Mitverantwortung oder Mitschuld leugnen zu können.
       
       Auch die Bundesanwaltschaft, die Anklagebehörde im Münchener Prozess gegen
       Zschäpe und andere, hat bezüglich einer zentralen Figur – des „Blut und
       Ehre“-Aktivisten und Waffenbeschaffers Jan Werner – entscheidendes
       Material, ohne Einsichtnahme durch das zuständige BKA vernichtet, und das
       noch im Jahr 2014. Auch so ist Aufklärung ausgeschlossen.
       
       Im Frühjahr 2015 hat das Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg
       wichtige Daten zu ihrem zentralen Spitzel Piatto, einem Schwerverbrecher
       und Rassisten, unter dem V-Mann-Führer und jetzigen Präsidenten des
       Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen, Gordon Meyer-Plath,
       vernichtet. Auch so verhindert man Aufklärung, gerade die über eigene
       Beteiligung.
       
       ## 90 Prozent geschwärzt
       
       „Corelli“ (Thomas Richter) schließlich war als V-Mann eine Schlüsselfigur
       der Neonaziszene, und aktives Ku-Klux-Klan-Mitglied. Er übergab 2005 einen
       Datenträger mit dem Titel NSU/NSDAP seiner eigenen „Dienststelle“ (!), dem
       Bundesamt für Verfassungsschutz.
       
       Angesichts des öffentlichen Aufruhrs über Leben und ungeklärten frühen Tod
       dieses zentralen V-Manns des BfV hatte sich das Parlament entschlossen,
       einen eigenen Sonderermittler, den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Jerzy
       Montag, einzusetzen. Was herauskam, war ein Skandal eigener Natur: Von den
       über 330 Seiten des Montag-Berichts sind weniger als ein Zehntel der
       Öffentlichkeit übergeben worden. Entscheidende Informationen über das
       Verhältnis von Thomas Richter und dem NSU sind bis heute geheim. Mehr noch:
       Der Präsident des Verfassungsschutzes musste im Frühjahr 2016 bekennen,
       dass in einem Panzerschrank im Frühjahr 2016 unausgewertete Handys des
       Thomas Richter lagen. Der Gutachter Montag wurde hintergangen. Auch hier:
       Aufklärung und Information liegt dem Amt fern.
       
       Im Juni 2016 ist im Bundestag durch Zeugenaussagen aus Zwickau belegt, dass
       Ralf Marschner – zentrale Informationsquelle des Bundesamts für
       Verfassungsschutz in Zwickau – sich über Jahre mit Beate Zschäpe traf. Ralf
       Marschner hat zudem offenbar die beiden anderen Mitglieder des Kerntrios in
       seinem Abbruchunternehmen beschäftigt. Die Zuständigen im Bundesamt hatten
       mit Marschner jemanden unter Vertrag, der sich an der Anmietung der Autos
       beteiligte, die zum Zeitpunkt der Mordtaten etwa in Nürnberg identifiziert
       wurden. Diese Informationen waren dem Verfassungsschutz also bekannt. Es
       ist daher ein Überlebens-Gebot, ja existenziell für den Verfassungsschutz
       und die zuständigen Mitarbeiter, die Akte Marschner möglichst geschlossen
       zu halten.
       
       Bis heute wird erfolgreich verhindert, den im Ausland lebenden Marschner
       zum Gericht in München oder zum Untersuchungsausschuss in Berlin zu laden.
       Dies erweist sich inzwischen immer mehr als eine der größten Schwächen des
       zweiten Untersuchungsausschusses des Bundestags und macht ihn, wenn das
       nicht korrigiert wird, zum Papiertiger. Selbst ein bestehender Haftbefehl
       wird nicht vollstreckt.
       
       ## Antisemitische Verbrechen geplant?
       
       Seit Kurzem wird darüber hinaus durch einen Antrag des Nebenklägeranwalts
       Yavuz Narin vor dem Oberlandesgericht in München der Frage nachgegangen, ob
       im Mai 2000 die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und der Waffenbeschaffer
       Jan Werner im Bereich der Berliner Synagoge Rykestraße sich an einer
       Ausspähaktion für mögliche Terrorziele beteiligt haben. Jan Werner wiederum
       hatte Kontakt mit dem Chef der Hammerskins, dem V-Mann des Bundesamts Mirko
       Hesse, sowie mit dem Chef von „Blut und Ehre Deutschland“, „Pinocchio“.
       
       Wenige Tage zuvor – Ende April 2000 – ist dem sächsischen Innenminister vom
       eigenen Verfassungsschutz mitgeteilt worden, dass das Trio „auf dem Weg in
       den Terror“ sei. Schon in der ersten Hälfte des Jahres 2000 waren
       Verfassungsschützer umfassend über das Kontaktnetz und die Ausrichtung der
       Aktivitäten des NSU und seines Umfelds informiert und beteiligt.
       
       DNA-Tests sollen Spuren von Uwe Böhnhardt an Stoffresten der Leiche der
       2001 ermordeten 9-jährigen Peggy Knobloch ergeben haben. Falls sich die
       Beteiligung des NSU am Mord von Peggy bestätigen würde, dann würde das eine
       Dimension der Verbrechen des NSU aufzeigen, die bisher nur von einigen
       Anwälten der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess begründet vermutet worden
       ist. Es würde mitten in ein nur ansatzweise öffentlich diskutiertes
       Beziehungsgeflecht von rechtsterroristischen Verbrechern und Verbrechern
       des Drogen- und Menschenhandels der organisierten Kriminalität in mehreren
       Ländern der Bundesrepublik Deutschland führen. Dieses Geflecht ist mit dem
       Tod der beiden Uwes nicht erloschen. Der ehemalige V-Mann und Organisator
       des gewalttätigen „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, ist wegen
       Kinderprostitution und sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in 66 Fällen
       irritierend spät vor Gericht gekommen und verurteilt worden. Es gibt bis
       heute rechtsterroristisch organisierte Kriminalitätsnetze, die es
       aufzudecken und zu zerschlagen gilt.
       
       Weiterhin: Es ist bekannt, dass es aus dem Umfeld des verstorbenen Uwe
       Böhnhardt einen Tatverdächtigen gibt, der womöglich für den Tod des 1993
       bei Jena aufgefundenen 9-jährigen Bernd Beckmann verantwortlich ist. Auch
       hier hält sich der Verfassungsschutz zurück, wo man doch – laut
       ARD-Dokumentation – Tino Brandt noch kinderpornografisches Material auf
       Anforderung besorgt hat.
       
       ## Beihilfe zu schweren Verbrechen und Mord
       
       Der erste Thüringer Untersuchungsausschuss hat nachgewiesen, dass der
       Verfassungsschutz in Thüringen – mit dem zentralen V-Mann Tino Brandt –
       selbst den neonazistischen „Thüringer Heimatschutz“ am Rechtsstaat vorbei
       systematisch gestärkt hat. Briefe des Bundeskriminalamts haben vor dem
       „Brandstifter-Effekt“ von V-Leuten der Verfassungsschützer gewarnt. Ohne
       Erfolg. Stattdessen ist dieses V-Mann-Unwesen noch ausgedehnt worden. Ein
       Teil der Verfassungsschützer hat mit für die Radikalisierung und das
       Untertauchen der NSU-Mord-Gruppe gesorgt. Einmal aus dem Ruder gelaufen
       liegt es im Interesse des Selbsterhalts solcher Institutionen und der
       besonders beteiligten Personen, nicht belangt zu werden – wegen
       Strafvereitelung im Amt oder wegen Beihilfe zu schweren Verbrechen und
       Mord. Der Legitimation, Effizienz und Glaubwürdigkeit der
       Sicherheitsbehörden dient dies aber nicht, es schwächt sie bis hin zu
       völligem Misstrauen in großen Teilen der Öffentlichkeit.
       
       Verharmlosung, Verschweigen und Vertuschung haben der Sicherheit aller den
       staatlichen Behörden anvertrauten Menschen in der Phase des NSU schwersten
       Schaden zugefügt. Die Tatsache, dass weiter vertuscht wird, fügt der
       Sicherheit der den Institutionen Anvertrauten weiter Schaden zu. Dies gilt
       erst recht für die, die besonderen Schutz brauchen: die heute von
       Rechtsterroristen, Rechtsextremisten oder Rechtspopulisten Bedrohten und
       Angegriffenen: Migranten, Juden, Politiker, Flüchtlingshelfer – und Kinder.
       
       Es ist daher die Vertiefung und Ausweitung des NSU-Skandals selbst, die
       Gesellschaft und Politik noch einmal die Chance bietet, die Lehren aus
       Rassismus und organisiertem Verbrechen zu ziehen: Gegenüber dem Bundesamt
       für Verfassungsschutz bedarf es unabhängiger interner Ermittlungen und der
       Prüfung von Anzeigen gegen einzelne wegen Strafvereitelung im Amt sowie
       Beihilfe zum Mord.
       
       Es müssen – um den gegenwärtigen Beauftragten für die Nachrichtendienste
       des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, in seiner wütenden Widerrede gegen den
       Aufklärungsdruck des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags vom
       18. Oktober 2012 zu variieren – eben genau alle die „Staatsgeheimnisse
       bekannt werden“, die ein Regierungshandeln zur Sicherung der Unversehrtheit
       und Menschenwürde der ihnen Anvertrauten garantieren und nicht weiter
       „unterminieren“.
       
       Wir alle müssen – um die Bundeskanzlerin in ihrem Versprechen vom 23.
       Februar 2012 gegenüber den Hinterbliebenen der Opfer zu zitieren – uns
       selbst versprechen, „alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die
       Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken sowie alle Täter ihrer gerechten
       Strafe zuzuführen“. Daran müssen wir – Zivilgesellschaft, Medien, Politik
       und dann wohl auch endlich die zuständigen Behörden – „in Bund und Ländern
       mit Hochdruck arbeiten“.
       
       30 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hajo Funke
       
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