# taz.de -- Aufarbeitung der NS-Zeit: Den Nazis die Freiheit geschenkt
       
       > Ein Ministerialdirigent sorgte 1968 für die Ausweitung von
       > Verjährungsfristen. Tausende Mordgehilfen konnten so nicht mehr belangt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Forschte mit Strafrechtler Christoph Safferling zum Fall Dreher: Historiker Manfred Görtemaker (im Bild)
       
       Berlin taz | Vermutlich hat ein hoher Ministerialbeamter gezielt dafür
       gesorgt, dass 1968 die Verjährung für viele NS-Täter ausgeweitet wurde.
       Tausende von ihnen konnten deshalb nicht mehr vor Gericht gestellt werden.
       
       Die Reform war so kompliziert, dass auch viele Juristen sie nicht
       verstanden. Deshalb galt es lange als plausibel, dass es sich tatsächlich
       um ein Versehen handelte. Der Historiker Manfred Görtemaker und der
       Strafrechtler Christoph Safferling kommen nun aber zu dem Schluss, dass der
       zuständige Ministerialdirigent Eduard Dreher genau wusste, was er tat.
       
       Seit Oktober 1968 gilt, dass Beihilfe zum Mord milder zu bestrafen ist,
       wenn ein Mordmerkmal wie „niedere Beweggründe“ beim Gehilfen fehlt. Das war
       im Bundestag unumstritten. Was aber übersehen wurde: Die mildere Strafe hat
       auch Auswirkungen auf die Verjährung, die bei Mord damals noch befristet
       war. In einem Entwurf von 1962 war zwar ein Passus enthalten, der solche
       Auswirkungen ausdrücklich ausschloss, doch in der endgültigen
       Gesetzesfassung, die Dreher vorbereitet hatte, war dieser Passus
       „vergessen“ worden.
       
       „Wir haben kein Dokument gefunden, das beweist, dass Dreher planmäßig
       vorgegangen ist“, sagte Safferling. Allerdings sei Dreher seit 1951 mit der
       Formulierung strafrechtlicher Gesetze befasst gewesen, seit 1961 gab er den
       führenden Strafrechts-Kommentar heraus. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass
       gerade ihm ein derartiger Lapsus unterlief.“
       
       ## Abgewiegelt
       
       Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes hätte es sogar noch die Möglichkeit zur
       Reparatur gegeben. Ein Richter am Bundesgerichtshof (BGH) machte das
       Ministerium auf das Problem aufmerksam. Die Warnung landete auf Drehers
       Schreibtisch, doch dieser wiegelte ab.
       
       Er hatte auch ein persönliches Motiv. Im NS-Staat war Dreher als
       Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck an mehreren Todesurteilen
       beteiligt. Im sich wandelnden Klima der 1960er Jahre musste er damit
       rechnen, doch noch wegen Beihilfe zum Justizmord verurteilt zu werden.
       
       Doch der BGH setzte die Vorgabe des Gesetzgebers im Mai 1969 um und
       erklärte die Taten vieler NS-Mordgehilfen, insbesondere von
       Schreibtischtätern im Reichssicherheitshauptamt, für verjährt. In der Folge
       wurde jahrzehntelang gar nicht mehr ermittelt.
       
       Erst in jüngster Zeit gibt es wieder Prozesse wegen Beihilfe zum
       NS-Massenmord, nun gegen ehemalige Wächter von Vernichtungslagern.
       Inzwischen wird statt auf niedere Beweggründe vor allem auf die Grausamkeit
       der Tatbegehung abgestellt. So hätte allerdings auch der BGH 1969
       argumentieren können. So gesehen war Dreher nicht allein schuld am
       langjährigen Verzicht auf Strafverfolgung von NS-Gehilfen.
       
       11 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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