# taz.de -- Rassismus und Justiz: Verurteilt wegen 0,5 g Marihuana
       
       > Ein 20-Jähriger ist in Hamburg wegen 0,5 Gramm Marihuana verurteilt
       > worden. Dabei war sich der Zeuge nicht sicher, wen er beobachtet hat.
       
 (IMG) Bild: Egal was es ist, ein halbes Gramm ist immer gefährlich
       
       HAMBURG taz | Nein, die Hautfarbe hätte in diesem Fall keine Rolle
       gespielt. Mit diesem Satz leitet die Richterin im Strafgericht Hamburg am
       Freitag ihre Urteilsverkündung ein. Auf der Anklagebank sitzt ein
       Geflüchteter aus Guinea-Bissau, 20 Jahre alt, links neben ihm seine
       Verteidigerin, rechts ein Dolmetscher. Die Vorwürfe lauten: Handel mit 0,5
       Gramm Marihuana in der Hamburger Hafenstraße und Widerstand bei seiner
       Festnahme. Beleidigend soll er auch geworden sein, er soll den Polizisten
       „Fuck the police“ entgegengerufen haben.
       
       Die Beweislage, aus der sich diese Vorwürfe ableiten, ist allerdings recht
       dünn. So will ein Polizeibeamter in Zivil den Angeklagten ein paar Stunden
       vor dessen Festnahme bei „einer Austauschhandlung“ beobachtet haben,
       sprich: beim Dealen. Am Abend desselben Tages wurde dann auch ein
       vermeintlicher Dealer festgesetzt, ebenfalls ein Geflüchteter, ebenfalls
       wegen Marihuana-Besitzes – nur war dies eben nicht der Mann, der jetzt auf
       der Anklagebank sitzt. Zufällig befand der sich aber in der Nähe und wurde
       deshalb auch gleich mit abgeführt.
       
       Am Freitag nun ist der entsprechende Beamte erneut als Zeuge in den Prozess
       gegen den 20-Jährigen geladen worden. Es geht in der Befragung im
       Wesentlichen darum, ob sich der Polizist noch an die mittags gemachten
       Beobachtungen erinnern könne. Und ob er wirklich zweifelsfrei sagen könne,
       ob er dabei den Angeklagten beobachtet habe oder nicht vielleicht doch
       einen anderen Geflüchteten. „Ich bin mir sicher, dass ich die
       Austauschhandlung damals wiedererkannt habe. An Gesicht, Statur und
       Kleidung konnte ich die Person identifizieren. Jetzt habe ich aber keine
       Erinnerung mehr daran“, sagt der Beamte.
       
       Die Verteidigerin prangert an, dass die Polizeiberichte so vage gehalten
       seien, dass sie auf alle möglichen Austauschhandlungen zuträfen. Details
       fehlten, auch formulierten die Polizeibeamten im Copy-and-paste-Stil ihre
       Anzeigen gegen Geflüchtete, tauschten schlicht Namen und Daten aus. Das
       falle unter anderem auf, so die Verteidigerin, weil die Interpunktion in
       vielen Berichten an denselben Stellen falsch sei. Sie plädierte auf
       Freispruch für ihren Mandanten. Ihre Argumentation fußte im Wesentlichen
       auf den lückenhaften Erinnerungen des Polizisten im Zeugenstand.
       
       Der Staatsanwalt beurteilt das anders. Er hält den Polizisten für
       glaubwürdig und fordert daher einen zwölftägigen Jugendarrest für den
       20-Jährigen. Die Richterin folgt ihm nahezu und ordnet zehn Tage
       Jugendarrest an, weil der Angeklagte gegen das Betäubungsmittelgesetz
       verstoßen habe. Er sei aber nur wegen des Besitzes, nicht wegen
       Drogenhandels zu verurteilen. Und – so will es die Richterin in Gesprächen
       mit der Polizei erfahren haben – der Zugriff sei nicht deshalb erfolgt,
       weil der Angeklagte Schwarzafrikaner sei, sondern weil er sich in der
       Hafenstraße aufgehalten habe. „Das ist ein Ort, der verdächtig ist“, so die
       Richterin.
       
       Die Verfahrenskosten muss der Angeklagte nicht tragen, die Verteidigerin
       will jetzt Einspruch gegen das Urteil einlegen.
       
       7 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Joram
       
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