# taz.de -- Brandenburger Verfassungsschutz: Akten zur NSU-Terrorserie vernichtet
       
       > Der Verfassungsschutz in Potsdam hat wohl Akten mit Hinweisen des V-Manns
       > „Piatto“ geschreddert. Die Begründung dafür trifft auf Kritik aus dem
       > Bundestag.
       
 (IMG) Bild: In Baden-Württemberg kriegen die NSU-Akten höchstens mal einen Teefleck, in Brandenburg verschwinden sie dagegen ganz
       
       POTSDAM dpa | Die Brandenburger Justiz hat nach Informationen der
       Bild-Zeitung und der B.Z. Akten in Zusammenhang mit der NSU-Terrorserie
       gelöscht. Darin seien Hinweise des V-Manns „Piatto“ zu finden gewesen. Ein
       Bundestag-Untersuchungsausschuss habe die Unterlagen mit Ende der
       Wahlperiode an Brandenburg zurückgeschickt. Dort seien die Akten wegen der
       gesetzlichen Löschfrist vernichtet worden.
       
       Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass Akten der
       Staatsanwaltschaften vernichtet wurden. Es sei 2015 nicht absehbar gewesen,
       dass sich nach zwei Bundestags-Untersuchungsausschüssen jetzt noch einmal
       ein Ausschuss des Landtags damit befasse. Das Gremium in Potsdam könne aber
       Kopien aus Berlin anfordern. Mitglieder des rechtsextremen
       „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatten den Ermittlungen zufolge
       in den Jahren 2000 bis 2007 zehn Menschen getötet.
       
       Der Vorsitzende des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages,
       Clemens Binninger (CDU), verurteilte das Vorgehen des märkischen
       Verfassungsschutzes: Die Löschung sei in keiner Weise nachvollziehbar, die
       Erklärung wenig überzeugend. „Brandenburgs Umgang mit dem brisanten Thema
       ist mehr als fahrlässig“, äußerte er sich gegenüber der Bild.
       
       Schon Anfang September hatte ein Gutachten des Parlamentarischen
       Beratungsdienstes des Landtages in Potsdam große Defizite bei der
       parlamentarischen Kontrolle des Brandenburger Verfassungsschutzes
       festgestellt. Die Regelungen blieben „deutlich“ hinter dem zurück, was im
       Bund und in Ländern wie Thüringen in jüngster Zeit beschlossen worden sei,
       heißt es in dem Gutachten.
       
       In Brandenburg fehlten „wichtige Elemente, wie sie etwa im Bund oder in
       einigen Ländern inzwischen geregelt worden sind“, kritisieren die
       AutorInnen des 160 Seiten starken Papiers. Vermisst werden zum Beispiel
       konkretere Regeln, in welchem Maße die Landesregierung Erkenntnisse mit dem
       Parlament teilen muss. Auch die Regeln zum V-Mann-Einsatz seien in anderen
       Teilen Deutschlands deutlich besser geregelt worden.
       
       5 Oct 2016
       
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