# taz.de -- Sexueller Missbrauch in der Türkei: Verschleppungstaktik der Regierung
       
       > Die Rechtslage zu Sex mit Minderjährigen ist unklar. Die Regierung
       > begründet die fehlende Neuregelung mit Arbeitsüberlastung.
       
 (IMG) Bild: Straffreier Sex mit Kindern? Von wegen! Hürriyet informiert am Wiener Flughafen
       
       Istanbul taz | Seit Wochen schwelt in der Türkei eine Debatte über
       sexuellen Missbrauch von Minderjährigen. Diese hat in den vergangenen Tagen
       eine neue Dimension bekommen. In Istanbul wurde ein 73-jähriger Mann
       verurteilt, weil er sich an einer 12-Jährigen vergangen hatte. Der Fall war
       klar, die Schuld unstrittig. Der Mann wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt.
       So weit so normal. Doch in der Türkei ist im Moment wenig normal. Am Ende
       der Verhandlung ging der Mann trotz der Verurteilung nicht ins Gefängnis,
       sondern nach Hause.
       
       Das Gericht machte dafür eine ungeklärte Rechtssituation verantwortlich.
       Denn Gerichte überall in der Türkei stellen sich zur Zeit die Frage: Ist
       Sex mit Minderjährigen überhaupt noch strafbar?
       
       Der Grund dafür ist ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Juni dieses
       Jahres. Auf Antrag eines Bezirksgerichts aus Bafra, einer konservativen
       Stadt an der Schwarzmeerküste, entschied das Verfassungsgericht, dass das
       geltende Recht, nachdem jede sexuelle Handlung mit Minderjährigen unter 15
       Jahren mit mindestens acht Jahren Haft bestraft werden muss, so nicht mehr
       gelten soll.
       
       Damit folgte das Verfassungsgericht mit knapper Mehrheit der Argumentation
       der unteren Instanz. Diese ist der Meinung, es müsse ein Unterschied
       gemacht werden bei Kindern zwischen 12 und 15 Jahren und noch jüngeren
       Kindern. Kinder zwischen 12 und 15 Jahren könnten den Sinn sexueller
       Handlungen erfassen und dem möglicherweise zustimmen.
       
       ## Vielleicht zu Unrecht im Gefängnis
       
       Das Verfassungsgericht beauftragte die Regierung, innerhalb von sechs
       Monaten das Gesetz zu überarbeiten. Offiziell ist das alte Recht noch in
       Kraft, aber das Istanbuler Gericht stellte sich nun auf den Standpunkt, der
       verurteilte 73-jährige Mann würde vielleicht zu Unrecht im Gefängnis
       sitzen. Und zwar dann, falls im Januar, wenn nach Ablauf der Frist ein
       neues Gesetz kommt, sexuelle Handlungen mit Kindern zwischen 12 und 15
       Jahren straffrei gestellt würden. Deshalb konnte der Täter erst einmal nach
       Hause gehen.
       
       Diese Entscheidung löste heftige Proteste aus. Die Tageszeitung
       Hürriyetmachte daraus ihre Schlagzeile, Frauenverbände und
       Menschenrechtsorganisationen protestierten. Nach zwei Tagen Debatte musste
       der ältere Herr dann doch erst einmal in den Knast.
       
       Denn auch der türkischen Regierung war die Entscheidung peinlich. Hatte sie
       doch noch im vergangenen August Anschuldigungen aus Österreich und Schweden
       entrüstet zurückgewiesen, die genau die mögliche Straffreiheit für Sex mit
       Kindern kritisiert hatten.
       
       Mitte August hatte die schwedische Außenministerin in Bezug auf das
       Verfassungsgerichtsurteil öffentlich erklärt: „Die türkische Entscheidung,
       Sex mit Kindern unter 15 Jahren zu erlauben, muss rückgängig gemacht
       werden.“ Voller Empörung bestellte die Türkei den schwedischen Botschafter
       ein, der sich für diese Diffamierung entschuldigen sollte. Es gäbe keine
       Straffreiheit für Sex mit Minderjährigen. Das sei „dummes Gerede“
       behauptete Vizeregierungschef Mehmet Simsek. Jetzt also doch?
       
       ## Mit anderen Dingen beschäftigt
       
       Bislang hat das Justizministerium im Anschluss an die
       Verfassungsgerichtsentscheidung noch keinen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
       Man sei wegen der Ereignisse nach dem Putschversuch vom 15. Juli mit
       anderen Sachen beschäftigt gewesen, sagte der Justizminister.
       
       Doch es ist wohl nicht nur Arbeitsüberlastung, die eine gesetzliche
       Neuregelung in Sachen Sex mit Minderjährigen verhindert. Die islamische
       AKP-Regierung hat ein grundsätzliches Problem und das sind die zunehmenden
       Zahlen von Kinderehen gerade unter ihrer Klientel. Gesetzlich ist das
       Mindestalter für Heirat bei Mädchen 16 Jahre, doch es gibt immer häufiger
       Ausnahmen.
       
       Gerade auf dem Land sind in den religiösen Familien vom Imam geschlossene
       Kinderehen keine Seltenheit mehr, sondern angesichts der
       Islamisierungstendenzen sogar auf dem Vormarsch. Offenbar würde die
       AKP-Regierung diese Fälle tatsächlich gerne straffrei stellen – es soll nur
       niemand merken.
       
       9 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Gottschlich
       
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