# taz.de -- Massaker in Mexiko: Heckler & Kochs Mordsgeschäfte
       
       > Mitverantwortlich für ein Massaker? Eine Menschenrechtsorganisation will
       > die Waffenschmiede vor einem deutschen Gericht sehen.
       
 (IMG) Bild: … morden mit in aller Welt?
       
       Berlin taz | Der blutige Angriff auf Studenten in der mexikanischen Stadt
       Iguala wird nun auch die deutsche Justiz beschäftigen. Das European Center
       for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat an diesem Donnerstag im
       Namen eines der Opfer Akteneinsicht in einem Verfahren gegen den
       Waffenhersteller Heckler & Koch (H&K) beantragt.
       
       „Diese Informationen können den Weg für weitere zivilrechtliche und
       strafrechtliche Schritte gegen das Unternehmen ebnen“, erklärt Christian
       Schliemann von der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation.
       
       Die Oberndorfer Waffenschmiede muss sich wegen des Verstoßes gegen das
       Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Stuttgarter
       Landgericht verantworten. Sie soll illegal Gewehre vom Typ G36 nach Mexiko
       geliefert haben. Diese Waffen kamen auch bei dem Einsatz gegen die
       Studenten zum Einsatz. Deshalb soll nun geprüft werden, ob sich H&K der
       Beihilfe zu schweren Straftaten schuldig gemacht hat.
       
       Am 26. September 2014 griffen Polizisten und Kriminelle gemeinsam die
       Lehramtsanwärter im Bundesstaat Guerrero an. Sechs Menschen starben, 43
       wurden verschleppt. Bis heute ist unklar, was mit den Verschwundenen
       passiert ist.
       
       Aldo Gutiérrez Solano, den das ECCHR im Auftrag seiner Eltern vertritt,
       wurde von den Schüssen eines Polizisten in den Kopf getroffen. Seither
       liegt er im Koma. Laut mexikanischen Ermittlungsakten besaß die Polizei von
       Iguala 56 der deutschen Gewehre, die nie dorthin hätten geliefert werden
       dürfen. Kriminaltechnische Untersuchungen bestätigen, dass drei davon dort
       eingesetzt wurden, wo die Beamten auf Gutiérrez geschossen hatten.
       
       ## Schadenersatzklage und Strafverfahren denkbar
       
       Noch ist nicht bewiesen, dass der junge Mann tatsächlich Opfer von Patronen
       der G36 geworden ist. Sollte dem so sein, ist sowohl eine
       Schadenersatzklage als auch ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zur
       schweren Körperverletzung denkbar. Das ECCHR will damit einen Präzedenzfall
       schaffen.
       
       „Wir wollen deutlich machen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht
       allein mit Blick auf das Außenwirtschaftsgesetz geführt werden können,
       sondern die konkreten Auswirkungen in den Empfängerländern zu
       berücksichtigen sind“, erklärte Menschenrechtsaktivist Schliemann der taz.
       So könne den Opfern der Gewaltverbrechen in Deutschland zu Gerechtigkeit
       verholfen werden.
       
       Die Akteneinsicht könnte auch die Ermittlungen in Mexiko unterstützen. Dort
       werfen Angehörige der Studenten und Menschenrechtsorganisationen den
       Behörden vor, Informationen zu vertuschen und die Täter nicht konsequent zu
       verfolgen.
       
       Auch für die Schüsse auf Gutiérrez sitzt bislang niemand im Gefängnis.
       
       6 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf-Dieter Vogel
       
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