# taz.de -- Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen: „Gefangen“ in der Botschaft
       
       > Seit vier Jahren lebt Assange in der ecuadorianischen Botschaft in
       > London. Der Haftbefahl aus Schweden bleibt auch weiterhin bestehen.
       
 (IMG) Bild: Der UN-Bericht hat ihm nicht geholfen: Julian Assange Anfang Februar auf dem Balkon der ecuadorischen Botschaft in London
       
       Stockholm ap | Der Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt
       aufrecht. Ein schwedisches Berufungsgericht lehnte am Freitag einen
       Einspruch des 45-Jährigen ab. Assanges Anwalt Per Samuelson kündigte an,
       den Fall nun vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.
       
       Gegen Assange läuft in Schweden ein Ermittlungsverfahren wegen
       Vergewaltigung im Jahr 2010. Er weist die Vorwürfe zurück. Um der
       Auslieferung zu entgehen, flüchtete Assange 2012 in die ecuadorianische
       Botschaft in London, wo er seither lebt.
       
       Der Australier hat den Haftbefehl bereits mehrere Male angefochten. Er
       weigert sich, nach Schweden zu kommen, weil er fürchtet, er könnte von dort
       in die USA ausgeliefert werden, wo er wegen der Veröffentlichung von
       Geheimdokumenten angeklagt werden könnte. Die ecuadorianische
       Staatsanwaltschaft soll ihn am 17. Oktober im Auftrag schwedischer
       Ermittler in der Botschaft in London befragen.
       
       Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag das Urteil einer niedrigeren
       Instanz. Schwedische Staatsanwälte versuchten tatkräftig, die Ermittlungen
       voranzubringen und hätten ein Verhör von Assange in der Botschaft
       angesetzt, erklärte das Gericht. Es gebe „zum gegenwärtigen Zeitpunkt
       keinen Grund, den Haftbefehl beiseitezulegen“, hieß es.
       
       Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt von den Ergebnissen einer
       UN-Arbeitsgruppe, die Assanges Aufenthalt in der Londoner Botschaft als
       „willkürliche Haft“ beschrieben hatte. Die Erkenntnisse des Gremiums seien
       nicht bindend für schwedische Gerichte, erklärte das Berufungsgericht. Der
       Aufenthalt Assanges in der Botschaft dürfe „nicht als gesetzwidriger
       Freiheitsentzug betrachtet werden“.
       
       ## Gericht ignoriert Auslieferungsrisiko
       
       Assanges schwedischer Anwalt Samuelson sagte der Nachrichtenagentur AP, man
       sei „natürlich enttäuscht, dass sich schwedische Gerichte einmal mehr dafür
       entschieden haben, Julian Assanges schwierige Lebenssituation zu
       ignorieren“. Die Gerichte „ignorieren das Risiko, dass er an die
       Vereinigten Staaten ausgeliefert wird“.
       
       Die schwedische Staatsanwaltschaft steht nach eigenen Angaben nicht in
       Kontakt mit Kollegen in den USA. Zudem bräuchten sie Großbritanniens
       Zustimmung, sollte ein Drittland die Auslieferung Assanges beantragen,
       erklären sie.
       
       Die schwedischen Ermittlungen gegen Assange gehen auf die Vorwürfe zweier
       Frauen zurück, die er während eines Besuchs in Schweden vor sechs Jahren
       getroffen hatte. Der Vergewaltigungsvorwurf verjährt 2020, sollte Assange
       bis dann nicht angeklagt worden sein.
       
       Die leitende Staatsanwältin in dem Fall, Marianne Ny, begrüßte die
       Entscheidung des Gerichts. Die Befragung von Assange werde wie geplant
       stattfinden. „Ich habe viele Fälle von Vergewaltigung und Sexverbrechen
       bearbeitet“, sagte Ny. Doch habe sie es noch nie „erlebt, dass jemand
       Zuflucht in einer Botschaft suchte. Also ist diese Situation wirklich
       ungewöhnlich.“
       
       16 Sep 2016
       
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