# taz.de -- Kontrolle der Pflegeheime: Mehr Arbeit für wenig Aufsicht
       
       > Die bremische Heimaufsicht ist personell schlecht aufgestellt. Durch das
       > neue Wohn- und Betreuungsgesetz könnte sie entlastet werden, aber das ist
       > nicht vorgesehen.
       
 (IMG) Bild: Silversurfer: Das Alter könnte so schön sein
       
       Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Pflegebetrugs in Bremen und Bremerhaven
       waren im September Anlass für die Bürgerschaftsfraktion der CDU, den Senat
       nach Inhalten der Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) zu
       befragen. Die Antwort zeigt vor allem: Die Zahl der MitarbeiterInnen bei
       der WBA, zuständig für die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen, ist
       erschreckend klein.
       
       191 Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen von der bei der
       Sozialbehörde angegliederten Wohn- und Betreuungsaufsicht einmal pro Jahr
       in Augenschein genommen werden. Hinzu kommen 201 weitere Wohnformen wie
       Tagespflegeeinrichtungen, die anlassbezogen überprüft werden – also dann,
       wenn Beschwerden über sie vorliegen. Bei Mängeln – so wie im vergangenen in
       der Seniorenresidenz Kirchhuchting – wird durch die WBA engmaschig beraten
       und kontrolliert, auch über einen langen Zeitraum hinweg.
       
       Diese Arbeit, das geht aus der Senatsantwort hervor, wird gestemmt von neun
       MitarbeiterInnen, verteilt auf 7,9 Vollzeitstellen. Acht MitarbeiterInnen,
       „gleichrangige Fachkräfte aus den Bereichen Verwaltung, Soziale Arbeit und
       Pflege“ in der Sachbearbeitung und „eine weitere Person mit 0,6
       Vollzeitstelle für die Leitungstätigkeit.“
       
       Die WBA-MitarbeiterInnen müssen landesweit und in allen
       Zuständigkeitsbereichen einsetzbar sein, es gibt „keine regionalen
       Festlegungen (auf Städte oder Stadtteile) und ebenso wenig Festlegungen auf
       bestimmte Angebotsformen (Altenpflege, Einrichtungen für Menschen mit
       Behinderungen)“, heißt es in der Senatsantwort weiter, und
       „Schwerpunktsetzungen gibt es nur insoweit, wie dies arbeitsökonomisch
       sinnvoll ist. So soll z. B. möglichst wenig Zeit für Wege nach Bremerhaven
       aufgewendet werden.“
       
       Dabei wird die WBA künftig wohl noch mehr zu tun bekommen: Denn das
       bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG), das novelliert werden
       soll (taz berichtete), soll künftig zumindest teilweise auch ambulante
       Pflegedienste in die WBA-Kontrollen einbeziehen – dies war bislang nicht
       der Fall. Nun sollen auch diese Dienste zumindest dann von der
       Aufsichtsbehörde geprüft werden, wenn sie PatientInnen in mindestens
       teilstationären Wohnformen betreuen.
       
       Eigentlich eine gute Idee, denn inzwischen gibt es viele Wohnformen für
       SeniorInnen, bei denen die Pflege über externe ambulante Anbieter läuft –
       die nicht unter die behördliche Kontrolle fallen. Das zu ändern, ist Ziel
       der Sozialbehörde, aber selbst die Sozialsenatorin sagte in der letzten
       Sitzung der Bürgerschaft, dies sei personell „schwierig abzudecken.“
       
       „Personell mangelhaft abgedeckt ist die WBA ja bereits jetzt“, sagt
       Reinhard Leopold, Gründer der Bremer Angehörigeninitiative
       „Heim-Mitwirkung“. Er moniert, dass die WBA auch eine beratende Funktion
       einnimmt gegenüber Pflegeeinrichtungen, die in Schieflage geraten sind. In
       Paragraf 26, Absatz 1 des BremWoBeG heißt es wörtlich: „Ist festgestellt
       worden, dass in einer unterstützenden Wohnform (…) ein Mangel droht oder
       vorliegt, so soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen
       Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels
       beraten. Dasselbe gilt, wenn nach einer Anzeige gemäß § 16 vor der Aufnahme
       des Betriebs ein Mangel festgestellt wird.“
       
       Dieser Passus, sagt Leopold, gehöre im neuen Gesetz gestrichen: „Es kann ja
       nicht sein, dass die Behörde bei Pflegemängeln auch noch kostenlose
       Unternehmensberatung anbietet!“ Die Träger müssten bei nachgewiesenen
       Mängeln vielmehr dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten externe
       Unternehmen zu verpflichten „oder wenigstens die Behörde für ihre Dienste
       zu bezahlen“.
       
       Das könnte zur Folge haben, dass Einrichtungen aufgrund der drohenden,
       teuren Beratung möglicherweise von vornherein besser auf ihr eigenes
       Qualitätsmanagement achten und die schlecht besetzte WBA entlastet würde.
       „Sollte sie selbst Geld für ihre Beratertätigkeiten verlangen“, sagt
       Leopold, „könnte sie das komplett in das Personal für die Überwachung der
       Einrichtungen fließen lassen.“
       
       Das ist freilich nicht vorgesehen: Im vorläufigen Entwurf der Sozialbehörde
       für die Änderung des BremWoBeG, der der taz vorliegt, ist Paragraf 26
       geblieben, wie er ist.
       
       13 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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