# taz.de -- Altenpfleger Alexander Wendt über das Betreuungsgesetz: „Immer noch völlig unzureichend“
       
       > Ab Januar gilt das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz.
       > Verbesserungen für Pflegende und Altenheimbewohner verspricht es
       > allerdings nicht
       
 (IMG) Bild: Ob sie wirklich von einer Fachkraft gepflegt wird? Betreuung im Altenheim
       
       taz: Herr Wendt, das neue Wohn- und Betreuungsgesetz geht am heutigen
       Donnerstag mit einer Änderung in die zweite Lesung: Die Fachkraftquote für
       den Nachtdienst in der Altenpflege ist von eins zu 50 auf eins zu 40 erhöht
       worden – ist das eine Verbesserung? 
       
       Alexander Wendt: Hier ist man ein bisschen auf die Forderungen nach einer
       besseren Quote eingegangen. Aber: Man muss sich vorstellen, dass man ganz
       alleine ein Haus mit 40 teils schwerkranken Personen zu versorgen hat, die
       teilweise drei- oder viermal pro Nacht gelagert werden müssen, wo es
       Ernährungspumpen, Beatmungsgeräte und so weiter gibt – das ist also immer
       noch völlig unzureichend.
       
       Wie viele Fachkräfte bräuchte man? 
       
       Erst einmal eins zu 30. Diese Quote wird in manchen Bundesländern ja
       bereits erfüllt. Und dann sollte sie schrittweise weiter verbessert werden.
       Es spricht nichts dagegen, das mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu planen
       und so auch ins Gesetz zu schreiben. Nach diesen Vorgaben kann man ja auch
       ausbilden.
       
       Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel momentan dar? 
       
       Ich arbeite in einer Einrichtung für Demente, dort sind ungefähr 70
       Menschen. Wir arbeiten mit zwei Nachtwachen, das heißt: eine Fachkraft und
       ein Pflegehelfer. Demente Menschen sind nachts deutlicher
       betreuungsaufwendiger als „normale“ Patienten. Da müsste eigentlich
       bedeutend mehr Personal da sein. Insgesamt haben wir heute fast gar nicht
       mehr solche Bewohner, die nur alt und ein bisschen gebrechlich sind, also
       solche, denen man einfach nur ein bisschen beim Toilettengang helfen muss.
       
       Wie kommt das? 
       
       Die Menschen kommen deutlich später in Pflegeheime als früher, was ja auch
       gut ist. Sie bleiben also länger zuhause, kommen erst dann in ein Heim,
       wenn sie wirklich krank und pflegebedürftig sind und haben dadurch einen
       weitaus höheren Betreuungsbedarf als noch in den achtziger oder neunziger
       Jahren – aber das wird in den Betreuungsquoten überhaupt nicht abgebildet.
       
       Erfüllen Sie mit Ihrer jetzigen Nachtbesetzung nicht ohnehin bereits die
       Quote, die kommen soll? 
       
       Ja – weil es gar nicht anders geht. Aber es gibt auch Heime, die bislang
       für hundert Bewohner zwei Nachtwachen hatten, und die müssen künftig eine
       dritte stellen. Insofern wird es sich dort ein kleines bisschen verbessern.
       Aber das bedeutet ja nicht, dass es sich dabei um eine vernünftige Quote
       handelt.
       
       Was ist, wenn bei Ihnen jemand krank wird – haben Sie einen
       funktionierenden Vertretungspool? 
       
       Wenn jemand krank wird, geht das große Telefonieren los. Bei der
       Refinanzierung der Kosten für eine Pflegeeinrichtung ist schlichtweg nicht
       vorgesehen, dass es ja auch Ausfälle durch Krankheit gibt. Deswegen gibt es
       kein wirklich vernünftig funktionierendes Ausfallmanagement. In der Branche
       wird viel über Zeitarbeit gelöst, aber hier ist heutzutage zumindest
       kurzfristig eigentlich niemand mehr zu bekommen. Früher konnte man darüber
       für die Nacht oder den nächsten Morgen jemanden bekommen, heute werden die
       KollegInnen oft schon für Wochen oder sogar Monate im Voraus gebucht und
       stehen dann nicht zur Verfügung.
       
       Wie wird kontrolliert, ob die Quoten eingehalten werden? 
       
       Der MDK, der einmal im Jahr kontrolliert, überprüft die Dienstpläne und
       auch die Heimaufsicht tut das. Allerdings kommt die natürlich meist nur
       anlassbezogen, also wenn es ohnehin bereits Probleme gibt. Und ob sie die
       Pläne tatsächlich vernünftig kontrolliert und dabei auch die individuelle
       Situation der Einrichtung im Auge hat, wage ich angesichts der knappen
       Besetzung bei der Bremer Heimaufsicht zu bezweifeln. Dementsprechend wage
       ich es auch zu bezweifeln, ob tatsächlich überall das vorgeschriebene
       Minimum an Personal eingehalten wird.
       
       Welche Besetzung sieht das novellierte Gesetz für die Tagschicht vor? 
       
       Hier gibt es sogar eine Verschlechterung. Auf 30 Bewohner sind drei
       Pflegekräfte vorgesehen, und hier ist jetzt die Möglichkeit geschaffen
       worden, generell sogar Auszubildende oder sogar Betreuungskräfte auf diese
       Quote anzurechnen. Bisher wurde immer definiert, wer nicht dazu zählt: Zum
       Beispiel früher Zivildienstleistende oder heute Bufdis, also Leute, die den
       Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ absolvieren oder auch Azubis. Das
       neue Gesetz ermöglicht es, diesen Personenkreis künftig mit einzurechnen.
       
       Aber der darf doch in der Regel keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben? 
       
       Nein. Die machen mal eine Ausfahrt oder spielen „Mensch ärgere dich nicht“
       oder so – auch wichtige Aufgaben! Aber wenn man die jetzt zu dem zwingend
       anwesenden Personal dazurechnen darf, ist das sehr schlecht.
       
       Kann das, neben der Mehrbelastung für das ausgebildete Personal, auch
       bedeuten, dass FSJler oder Bufdis Aufgaben übernehmen müssen, die sie
       eigentlich gar nicht machen dürfen? 
       
       Die Gefahr besteht zumindest. Man kann da sicher nicht für alle
       Einrichtungen sprechen, aber was soll denn eine FSJlerin machen, wenn da
       plötzlich ein Bewohner eine gesundheitliche Krise hat und sich die einzige
       Fachkraft bei einem anderen Notfall aufhält? Jeder Kopf, der in den
       Pflegeeinrichtungen vorhanden ist, ist sehr wichtig und willkommen, aber
       der Gesetzgeber sollte doch formulieren, wie viele Pflegekräfte zwingend da
       sein müssen! Stattdessen redet er von einer „ausreichenden Zahl von
       Beschäftigten für Unterstützungsleistungen“ – das bietet Möglichkeiten,
       Fachpersonal zu sparen oder Ausfälle mit der Anwesenheit von Bufdis zu
       kaschieren.
       
       Ist das ein Zugeständnis zu Gunsten der verbesserten Nachtquote? 
       
       Das weiß ich nicht, aber ein Zugeständnis ist es bestimmt, einerseits
       gegenüber den Kostenträgern, also den Krankenkassen und vor allem der
       eigenen Sozialkasse, andererseits aber auch gegenüber den Heimbetreibern
       und den Bewohnern und deren Angehörigen, die ja auch für die Heimplätze
       zahlen müssen. Man muss sich die Frage stellen: Wie viel sind uns unsere
       alten Menschen wert? Auch die Politik muss sich diese Frage stellen – und
       diese Debatte sehe ich gar nicht. Man ist dort eher froh, wenn man aus
       diesem Bereich gar nichts hört.
       
       Das Argument gegen höhere Quoten lautet stets, es gebe dafür zu wenig
       Fachkräfte … 
       
       Erst einmal gibt es ein Problem mit dem Geld: Einrichtungen, die freiwillig
       mehr Personal einstellen als gesetzlich vorgeschrieben, bekommen ein
       Problem mit der Refinanzierung – und ohne die kann sich kein Pflegeheim
       tragen. Selbst wenn es also genügend Fachkräfte gäbe, hieße das also nicht,
       dass die auch angestellt würden. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
       Aber es herrscht in der Tat Fachkräftemangel. Erstaunlich viele junge Leute
       kommen in die Pflege, das heißt: sie machen die Ausbildung. Aber die
       Bedingungen sind so schlecht geworden, dass viele nur sehr kurz in dem
       Beruf bleiben und man hier gar nicht so viele Menschen ausbilden kann, wie
       man eigentlich bräuchte.
       
       Kann die Alten- und Krankenpflegeausbildung, die ab 2020 eingeführt wird,
       etwas daran ändern? 
       
       Ich denke schon. Die generalistische Ausbildung bedeutet: Jeder kann nach
       seiner Ausbildung dann auch in Krankenhäusern arbeiten. Das wird die
       Branche umwälzen – hoffentlich zum Guten, zumindest, was die Bezahlung der
       Pflegenden angeht. Denn Pflegeheime konkurrieren dann eins zu eins mit
       Krankenhäusern, wo zum Glück häufig noch nach Tarif bezahlt wird.
       
       Das novellierte Gesetz wird an der prekären Lage in der Pflege also nichts
       ändern … 
       
       Das gesamte Gesetz müsste aus meiner Sicht, also aus Sicht einer
       Pflegekraft, komplett überarbeitet werden. Schwammige Begriffe müssen da
       raus und gegen nachvollziehbare Zahlen und Berufsbezeichnungen ausgetauscht
       werden. Da ist sehr viel nicht greifbar, einiges ist unlogisch – und
       ohnehin schon eher schlechte Standards werden teilweise sogar noch
       aufgeweicht. Die Politik hätte hier die Chance gehabt, große Pflöcke
       einzuschlagen. Die hat sie leider nicht genutzt.
       
       7 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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