# taz.de -- Wenig Betreuer für Altenheime: Durch die Einsamkeit der Nacht
       
       > Rot-Grün streitet um die Betreuungsquote in Altenheimen: Sozialsenatorin
       > hält eine Nachtwache für 50 Personen für genug, SPD und Betroffene
       > kritisieren das
       
       Es gibt Streit in der Koalition. Gegenstand: die Personalquote in
       Altenheimen. Das grün geführte Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann
       beharrt in einem Gesetzesentwurf bislang auf einem Betreuungsschlüssel, der
       ermöglicht, dass nachts in Pflegeeinrichtungen für Ältere gerade einmal
       eine Person für bis zu 50 HeimbewohnerInnen zuständig ist. Zweimal sollte
       der Gesetzentwurf bereits durch die Sozialdeputaion. Zweimal ließ deren
       Vorsitzender Klaus Möhle (SPD) den Tagesordnungspunkt kurzfristig
       streichen: „Eins zu 50 ist nicht in Ordnung. Da sind wir härtnäckig“, so
       seine Begründung. Es gebe noch „ordentlich Diskussionen“ mit den Trägern
       von Altenheimen und dem Sozialressort. Möhle fordert mindestens einen
       Schlüssel von eins zu 40.
       
       Das Sozialressort gibt sich diskussionswillig. Bernd Schneider, Sprecher
       der Senatorin für Soziales, sagte zur Eins-zu-50-Quote: „Bereits heute
       liegt die Hälfte aller Einrichtungen unter diesem von Klaus Möhle
       angesprochenen Schlüssel.“ Schließlich müssten ja ab 51 Personen zwei
       Nachtwachen beschäftigt werden. Er führte auch die Argumente der Träger ins
       Feld: „Die Personalausstattung ist ein zentraler Kostenfaktor. Je mehr
       Personal vorgeschrieben ist, desto teurer wird es.“ Daran hapert es
       offensichtlich. Immerhin scheint das Ressort Zugeständnisse machen zu
       wollen: „Wir beißen uns da nicht fest“, so Schneider. „Wenn das anders
       gewünscht und auch fachlich hinterlegt ist, sind wir bereit, uns zu
       bewegen.“
       
       Fachlich belegen können den Mangel viele. So kritisiert auch Kerstin
       Bringmann von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die Quote. „Es kann
       nicht sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50
       pflegebedürftige, teilweise demenziell erkrankte Personen zuständig ist.“
       Pausen seien so unmöglich, von der Arbeitsbelastung und Überforderung ganz
       zu schweigen. Ver.di fordert daher, dass in jedem Haus zu jedem Zeitpunkt
       zwei Personen anwesend sein müssen. Gerade hat die Gewerkschaft eine
       Unterschriftenaktion unter dem Motto „Keine Nacht alleine!!!!“ gestartet.
       200 UnterstützerInnen hat die Aktion bereits. Bei der nächsten Sitzung der
       Sozialdeputation will Bringmann die Unterschriften der Senatorin und den
       Deputierten übergeben.
       
       Auch Betroffenenverbände kritisieren die bremische Variante des
       Heimgesetzes andauernd (taz berichtete). Vor rund drei Wochen hatten 18
       Verbände und Personen einen offenen Brief an die Deputation adressiert.
       Demnach würden BewohnerInnen durch das Gesetz nicht ausreichend vor
       Missständen geschützt. Vermutete Ursache: die mangelhafte
       Personalverordnung und die schlechte Nachtbetreuungsquote. Reinhard Leopold
       ist Gründer der Bremer Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und
       Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung Älterer und
       Pflegebetroffener Menschen (Biva). Er verweist etwa auf eine Studie der Uni
       Witten/Herdecke, derzufolge nachts mindestens zwei bis drei Pflegekräfte
       für 50 BewohnerInnen benötigt würden. Als Minimum nennt er einen Schlüssel
       von eins zu 30.
       
       Immer wieder bekomme Leopold Berichte von Angehörigen zu hören, dass
       aufgrund der Personalsituation eine „Nicht-Versorgung“ stattfinde. Unter
       Zeitdruck infolge von Unterbesetzung komme es zu Verletzungen: „Wenn zu
       wenig Personal da ist und die Betroffenen zu wenig begleitet werden,
       stürzen mehr von ihnen.“ Auch habe er Berichte darüber, dass es in
       bestimmten Einrichtungen bei Rasuren zu Körperverletzungen gekommen sei.
       
       Er kritisiert außerdem, dass die Evaluation des Gesetzes durch die Behörde
       selbst durchgeführt werde. Er beinhalte keine sozialwissenschaftliche
       Expertise externer Gutachter, sondern sei lediglich der Wirkungsbericht der
       Heimaufsicht, so Leopold. „Der Evaluationsbericht ist eine
       Selbstbeweihräucherung der Heimaufsicht.“
       
       Das Ressort versteht tatsächlich unter der gesetzlich geforderten
       Evaluation nur die interne Auswertung. Das sei eine hinreichende Form der
       Wirkungskontrolle, so Schneider. Eine wissenschaftliche Begleitung der
       Evaluation sei nicht ausdrücklich vorgesehen, so seine Argumentation.
       Schneider sagt: „Die Evaluation ist abgeschlossen, unser Ziel ist es, die
       Deputation damit am 1. Juni zu befassen.“
       
       Ob die Deputation tatsächlich dazu bereit sein wird, ist derzeit noch
       offen: „Ich gehe derzeit davon aus, dass das Gesetz bei der nächsten
       Deputation verhandelt wird, aber ganz sicher bin ich mir da noch nicht“, so
       Möhle. Denn auch wenn es lange dauert, wollen die Deputierten ihm zufolge
       in diesem Punkt hartnäckig bleiben.
       
       4 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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