# taz.de -- Abschiebungen nach Afghanistan: Die Taliban sind kein Hindernis
       
       > Der Bundesinnenminister will bei Abschiebungen intensiver mit Afghanistan
       > zusammenarbeiten. Indes greifen die Taliban Kundus an.
       
 (IMG) Bild: Keine Gefahr: Wenn de Maizière selbst nach Afghanistan fährt, dann so (Archivbild Februar 2016)
       
       Berlin taz Der Zeitpunkt des [1][Talibanangriffs auf die afghanische
       Provinzhauptstadt Kundus] an diesem Montag ist symbolträchtig: Vor einem
       Jahr hatten die Islamisten die Stadt schon einmal vorübergehend erobert.
       Symbolträchtig ist auch, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
       jetzt just am Vortag die Unterzeichnung einer „Gemeinsamen Erklärung über
       die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und
       Afghanistan“ verkündet hat.
       
       Er danke der afghanischen Regierung „für ihre Bereitschaft zur
       partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger
       Personen“, erklärte de Maizière. Die Bundesrepublik gewähre „denjenigen
       afghanischen Asylsuchenden Schutz, die schutzberechtigt sind“.
       
       Für Rückführungen gebe es ausreichend „sichere Regionen“, betonte de
       Maizière mehrfach. Eine „dauerhafte Einnahme von Provinzhauptstädten durch
       die Taliban“ zeichne sich aufgrund der Präsenz afghanischer
       Sicherheitskräfte „bisher nicht ab“, sagte das Ministerium noch im April
       auf eine [2][Kleine Anfrage der Linkspartei] – eine Prognose, die wohl zu
       optimistisch war.
       
       Pro Asyl zählte im ersten Halbjahr 2016 über 1.600 Tote und mehr als 3.500
       verletzte ZivilistInnen. Die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan sank
       trotzdem von 78 Prozent im Jahr 2015 auf gerade mal 48 Prozent im August
       dieses Jahres. Die Vereinbarung sei der „Höhepunkt einer menschenrechtlich
       ignoranten Politik“, sagte Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin
       der Grünen.
       
       ## Kein Transport in „sichere Regionen“
       
       Dass de Maizière die erneuten Angriffe auf Kundus nicht zum Anlass nehme,
       seine Politik zu überdenken, sei „schlimm und das Gegenteil einer
       besonnenen Außenpolitik“, sagte Amtsberg. Seit Jahren verweigere die
       Bundesregierung den afghanischen Flüchtlingen die Integration. „Alles an
       dieser Politik ist falsch“.
       
       In der Woche zuvor hatte das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage
       Amtsbergs geantwortet, sich für den Transport von Menschen in die als
       „sicher“ eingestuften Regionen nicht verantwortlich zu fühlen. „Sofern der
       Ankunftsort der zurückgeführten afghanischen Staatsangehörigen in
       Afghanistan nicht zugleich der Zielort der Rückführung ist, liegt der
       weitere inländische Transfer in der Verantwortung der zuständigen
       afghanischen Behörden“, hieß es in der Antwort.
       
       Für die Betroffenen bedeute das „Abschiebungen in lebensgefährliche
       Zustände“, hatte Amtsberg schon zu diesem Zeitpunkt kritisiert. Besonders
       perfide sei es, „die Verantwortung für das Wohl der zwangsweise
       Rückgeführten ab dem Flughafen Kabul bei der afghanischen Regierung“
       abzuladen.
       
       ## „Reine Papierkonstruktion“
       
       Diese sei nicht in der Lage, sichere Transporte über Land zu gewährleisten,
       kritisierte auch Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von Pro
       Asyl. In den wenigen ruhigeren Regionen sei die Polizei damit ausgelastet,
       die Sicherheit halbwegs zu stabilisieren. „Individueller Schutz ist da
       nicht leistbar. Das ist eine reine Papierkonstruktion“, sagte Mesovic.
       „Aber für die deutsche Seite zählt: aus den Augen, aus dem Sinn“.
       
       Selbst in vermeintlich „sicheren Zonen“ könne es jederzeit zu
       Kampfhandlungen kommen, sagte Amtsberg. Der erneute Angriff auf Kundus gibt
       ihr recht.
       
       3 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Angriff-in-Afghanistan/!5345072/
 (DIR) [2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808141.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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