# taz.de -- Schulen in Berlin: Zum Essen nach nebenan
       
       > An einer Frohnauer Grundschule müssen Kinder ohne Hortvertrag getrennt
       > von ihren Klassenkameraden Mittag essen. Schikane, sagt ein Vater.
       
 (IMG) Bild: Getrenntes Essen? Echt jetzt?
       
       Tilman Heller hätte es sich leicht machen können. Er hätte für seinen Sohn,
       Zweitklässler an der Frohnauer Renée-Sintenis-Grundschule, einen Vertrag
       über eine Nachmittagsbetreuung im Schulhort abschließen können – und schon
       hätte sein Sohn nicht mehr mit zwei Klassenkameraden separiert in einem
       Nebenraum essen müssen, sondern hätte sich zu seinen anderen
       Klassenkameraden in die Mensa setzen dürfen. Nur: die Familie benötigt den
       Hortvertrag gar nicht. „Pure Schikane auf Kosten der Kinder“, wirft Vater
       Heller nun der Schulleitung vor. „Die Eltern sollen so zum Abschluss eines
       Hortvertrags gedrängt werden.“
       
       Ein Leervertrag also – der aus Sicht der Schulleitung aber tatsächlich
       vorteilhaft wäre. Denn das System Schulhort und Mittagessen funktioniert in
       Berlin so: alle Grundschulen sind sogenannte Verlässliche
       Halbtagsgrundschulen. Das heißt, das Kind wird in jedem Fall bis 13.30 Uhr
       im Hortbereich der Schule betreut – auch, wenn der Unterricht früher endet.
       Das Mensaessen ist für Kinder ohne Hortvertrag möglich, sofern die Eltern
       bereit sind, den vollen, nicht vom Land bezuschussten, Preis von 65 Euro
       Essensgeld im Monat zahlen – und wenn die Kapazität der Mensa ausreicht.
       
       „Die Schulleitung hat uns gesagt, Platzmangel sei auch der Grund für die
       Ausgrenzung der Nicht-Hortkinder“, sagt Tilman Heller. In einem Gespräch
       mit der Hortleitung, dass der Vater als Wortprotokoll auch an die
       Senatsverwaltung für Finanzen schickt und das der taz vorliegt, stellt sich
       die Sache indes anders da. Dort erklärt die Hortleitung: Viele Eltern
       hätten lediglich deshalb einen Vertrag abgeschlossen, „damit die Kinder
       Mittagessen können“ – und bieten Hilfe bei der Antragstellung für einen
       Scheinvertrag mit dem Jugendamt an.
       
       Bleibt also die Frage: Warum sollte das vermeintliche Kapazitätsproblem
       plötzlich keines mehr sein, sobald die Eltern einen Betreuungsvertrag
       abschließen? Hier vermutet Heller den eigentlichen Grund für die
       „Schikane“: Denn der Hortträger kann jeden mit dem Jugendamt
       abgeschlossenen Betreuungsvertrag bei der Anmeldung des Personalbedarfs
       geltend machen.
       
       ## Leere Verträge
       
       Ein „leerer“ Vertrag ist für die Schule also sogar noch vorteilhafter: Er
       wird bei der Personalplanung, die bei der Senatsverwaltung für Bildung
       angesiedelt ist, berücksichtigt – obwohl es dann tatsächlich gar kein Kind
       zu betreuen gibt. Den ohnehin von Elternverbänden und Gewerkschaften
       kritisierten Betreuungsschlüssel in den Horten – derzeit liegt er bei
       durchschnittlich einer Erzieherin für 22 Kinder – entlastet das. Die Eltern
       und auch das Land, das die Hortverträge subventioniert, zahlen drauf.
       
       Im Fall der Sintenis-Grundschule ist der Bezirk Träger des Horts – das
       heißt, die Schule macht die Personalplanung selbst. Die Schulleitung weilt
       am Dienstag auf Klassenfahrt beziehungsweise krank zu Hause. Die in der Not
       eingesprungene Vertretung Annett Greulich mag das getrennte Mittagessen am
       Dienstag weder bestätigen noch dementieren und verweist auf die
       Senatsbildungsverwaltung.
       
       Dort weiß man über den Frohnauer Fall allerdings Bescheid: „Wohl ein
       Einzelfall“, sagt eine Sprecherin. Ein Mitarbeiter der zuständigen
       Fachaufsicht sei am Freitag vergangener Woche bereits in der
       Sintenis-Schule gewesen und habe „den Sachverhalt mit allen Beteiligten
       besprochen. Zu einer Lösung ist man offenbar allerdings nicht gekommen:
       Auch am Montag, sagt Heller, habe es wieder eine Separierung der drei
       Nicht-Hortkinder in der Klasse seines Sohnes reden.
       
       Ob krasser Einzelfall oder nicht: der Frohnauer Fall dürfte Wasser auf die
       Mühlen derjenigen sein, die das Gutscheinsystem für die Horte ohnehin als
       manipulationsanfällig und für eine sinnvolle Personalplanung völlig
       ungeeignet kritisieren. Ein Bündnis „Qualität im Ganztag“ aus
       Gewerkschaften und Elterngremien, das sich im Frühjahr gegründet hatte,
       fordert denn auch die Abschaffung des Gutscheinsystems – alle Schüler
       würden dann automatisch auch für die Personalplanung des Horts
       berücksichtigt. Nach Berechnungen des Bündnisses würde der freie Zugang
       etwa 20,3 Millionen Euro kosten.
       
       Schulleitung Greulich sagte am Dienstag, man wolle sich nun nochmal mit dem
       Vater zusammensetzen. Aus der Senatsbildungsverwaltung hieß es, man sei
       weiter an dem Fall dran.
       
       14 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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