# taz.de -- Nach Brand in pakistanischer Textilfabrik: KiK muss vor Gericht
       
       > Vier Pakistaner verklagen den Textildiscounter – und bekommen
       > Prozesskostenhilfe in Deutschland. Ein erster Sieg mit möglicherweise
       > großen Folgen.
       
 (IMG) Bild: Rettungshelfer nach dem Fabrikbrand in Karachi, September 2012
       
       BERLIN taz | Der Textildiscounter Kik– der Name steht für Kunde ist König –
       wies am Dienstag noch einmal „jede Verantwortung für das Unglück zurück“.
       Das Unglück, das das Unternehmen mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bönen
       jetzt in die Bredouille bringt, ereignete sich schon vor fast vier Jahren:
       260 Menschen ersticken oder verbrennen in einem Feuer, das in der
       Textilfabrik in Karatschi im Südosten Pakistans ausbricht. 32 Menschen
       werden zudem verletzt. KiK verkaufte Jeans aus dieser Fabrik.
       
       Am Dienstag fiel zu dem Brand am Landgericht Dortmund eine
       „richtungsweisende“ Entscheidung, sagt der Berliner Anwalt Remo Klinger. Er
       ist Experte für Menschenrecht und vertritt Angehörige der Toten und
       Überlebenden. Diese haben sich in einem Verein zusammengeschlossen und vier
       Leute ausgewählt, die stellvertretend für alle Schmerzensgeld einklagen,
       pro Person 30.000 Euro. Die Richter haben ihnen nun Prozesskostenhilfe
       gewährt.
       
       Das heißt auch: Das Gericht fühlt sich zuständig, es nimmt die Klage an.
       Das ist neu. Derartige Katastrophen landeten bisher nicht vor deutschen
       Gerichten. Die Opfer sind meist nicht gut genug organisiert, ein Prozess
       für sie ist zu teuer. Die Pakistaner werden aber unterstützt vom
       Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und der
       Hilfsorganisation medico international.
       
       So geht es nun um die Frage, ob KiKVerantwortung übernehmen muss für eine
       Fabrik in Pakistan, die gar nicht ihr gehörte, sondern Ali Enterprises. Die
       Tengelmann-Tochter mit 1,8 Milliarden Euro Nettojahresumsatz war hier der
       mit Abstand größte Kunde. „Die Ursachen und die Umstände des Feuers sind
       nicht auf mangelhafte Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen“, heißt es bei
       KiK.
       
       Und: Man habe seine „unternehmerische Sorgfaltspflicht“ nicht verletzt.
       Anwalt Klinger sieht das anders. „KiK hätte sehen müssen, wie schlecht die
       Fabrik vor Feuer geschützt ist.“ Fenster waren vergittert, als der Brand
       ausbrach, Notausgänge sollen geschlossen gewesen sein. Die Arbeiter konnten
       nicht fliehen.
       
       KiK hat wie andere Textilkonzerne einen Verhaltenskodex unterschrieben:
       „Der Arbeitsplatz und das Ausüben der Tätigkeit dürfen den Arbeitnehmer,
       seine Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden.“ Darauf beruft sich
       Klinger – und fühlt sich nun bestätigt. Denn in der Zivilprozessordnung
       heißt es, dass Kläger nur Geld bekommen, um einen Prozess finanzieren zu
       können, wenn es eine „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ für sie gibt. Die
       Richter betonten, es handele sich um „keinerlei Präjudiz für das
       Hauptsacheverfahren“. Ihre Entscheidung habe damit zu tun, dass sie Zeit
       brauchen.
       
       Der Fall muss nach pakistanischem Recht entschieden werden. Dazu soll erst
       einmal ein Rechtsgutachten eingeholt werden.
       
       Ein Erfolg der Klage könnte heftige Auswirkungen haben für Firmen, die in
       Billigländern produzieren lassen. „Es wird schwierig, wenn deutsche
       Unternehmen haftbar gemacht werden für Missstände in anderen Ländern, die
       sie nicht verantworten können“, sagt Axel Augustin vom BTE-Handelsverband
       Textil. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck sagt es so: „Die
       Leidtragenden der Textilindustrie fordern Gerechtigkeit.“ Vor drei Jahren
       stürzte in Bangladesch das Fabrikgebäude Rana Plaza ein, 1.500 Menschen
       starben. Der Brand bei dem KiK-Lieferanten ist nicht die einzige Katstrophe
       in der Textilproduktion.
       
       31 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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