# taz.de -- Debatte um Eintrittsgelder: Am Strand sind alle gleich
       
       > In Friesland kosten Strände nur für Anwohner keinen Eintritt. Die
       > unterschiedliche Preisgestaltung könnte gegen das Gleichheitsgebot
       > verstoßen.
       
 (IMG) Bild: Darf der Strandbesuch etwas kosten? Erholung in Hooksiel.
       
       Janto Just wohnt in Schortens, das ist 14 Kilometer von den Badeorten
       Hooksiel und Horumersiel-Schilling entfernt. Doch will er dort am Strand
       spazieren, muss er drei Euro zahlen. „An der ganzen Küste von Emden bis
       Cuxhaven kommt man fast nirgends kostenfrei an den Strand“, klagt er. „Aber
       das ist unser Naherholungsraum.“ Und nach dem Bundesnaturschutzgesetz habe
       jeder das Recht, zur Erholung freie Flächen zu betreten.
       
       Seit Jahren kämpft der Kreispolitiker Just gegen diese Gebühren. Erst im
       Januar hat er einen Prozess gegen die Nordsee-Gemeinde Wangerland vor dem
       Oberverwaltungsgericht Lüneburg verloren. Doch nun schöpft er durch ein
       [1][neues Urteil des Bundesverfassunsgerichts] (BVG) wieder Mut.
       Ausgerechnet ein Fall aus Bayern könnte die Strand-Preispolitik an der
       Nordsee kippen.
       
       Ein Österreicher hatte dagegen geklagt, dass er in einem Thermalbad in
       Berchtesgaden den regulären Eintritt zahlt, während Einheimische ein
       Drittel Nachlass gewährt wurde. Die Richter sahen darin eine
       diskriminierende Preisgestaltung, die gegen den Gleichheitsgrundsatz
       verstößt.
       
       Zwar dürften Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen. Doch für die
       Ungleichbehandlung Auswärtiger brauche man „hinreichende Sachgründe“. Etwa,
       wenn es darum ginge, die „sozialen Belange der örtlichen Gemeinschaft“ zu
       fördern, könnten Einheimische Vorteile bekommen. Das Freizeitbad jedoch, so
       das BVG, solle gerade Auswärtige ansprechen und sei „auf Überregionalität
       angelegt“.
       
       Das kann man genauso auf die Nordsee-Strandbäder übertragen, argumentiert
       Janto Just, der für die Wählergruppe „Freie Friesländer“ im Kreistag sitzt
       und der Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ angehört. Denn
       Wangerländer Gemeindemitglieder zahlten nichts für den Strand, er hingegen
       besagte drei Euro am Tag. Zwar gibt es für Tagesgäste aus den
       Nachbarkommunen Jever, Schortens, Wilhelmshaven und Wittmund eine
       Jahreskarte für zehn Euro. Doch Jahreskarten für Auswärtige kosten 45 Euro.
       
       Gemeinde-Bürgermeister Björn Mühlena verweist auf die hohen Kosten für die
       Pflege der Strände. Beide Abschnitte seien künstlich aufgeschüttet worden.
       „Das ist hier keine freie Natur. Wir müssen uns das wie ein Freibad am
       Strand vorstellen“, sagt er. Zudem zahle die Gemeinde eine pauschale Summe
       an die Wangerland Touristik GmbH, ganz kostenfrei wäre der Eintritt der
       Einheimischen also nicht.
       
       Der Argumentation schlossen sich auch die Richter in Lüneburg an, als sie
       im Januar Just Klage abwiesen. Denn bei den Stränden handele es sich nicht
       um freie, ungenutzte Landschaft, das Gelände sei vielmehr als Strandbad
       verpachtet. Das gibt es auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg. Nur
       dass dort große Gebiete frei sind und kaum Zäune existieren.
       
       Janto Just will nun den Bürgermeister beim Wort nehmen. Handle es bei den
       Strandabschnitten um eine Badeanstalt, müsse gelten, was die BVG-Richter
       für das bayrische Bad entschieden. Er habe zwei mal drei Euro Eintritt
       gezahlt und werde versuchen, sie – wie der Österreicher – zivilgerichtlich
       einzuklagen.
       
       „Wenn die schlau sind, geben sie mir die sechs Euro zurück“. Außerdem will
       er vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Revision für das abschlägige
       Urteil des Lüneburger OVG erwirken. „Wenn das nicht wird, steht uns der Weg
       zum Verfassungsgericht frei“.
       
       Nach seiner Berechnung zahlen die Tagesgäste mit den drei Euro zu viel,
       denn Übernachtungsgäste zahlen nur eine Kurtaxe von 2,50 Euro. Mit den
       Einnahmen der Tagesgäste allein würde schon der Löwenanteil des
       Stranderhaltes bezahlt, die Kurtaxe finanziere andere Tourismusangebote, so
       Justs Vermutung.
       
       Bürgermeister Mühlena indes spricht von einem „Strohhalm“ den Just nun
       ergreift, nachdem er zuvor gescheitert ist. Das BVG-Urteil treffe alle
       Bäder in Deutschland, denn Vergünstigungen seien üblich. „Wir können nicht
       davon absehen, Standgebühren zu erheben“, sagt Mühlena. Aber nach dem
       Urteil werde man die gestaffelten Preise prüfen.
       
       26 Aug 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-058.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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