# taz.de -- Freier Zugang gescheitert: Strand kostet weiter Eintritt
       
       > Kläger scheitern mit dem Versuch, einen unentgeltlichen Zutritt zum
       > Strand in Hooksiel und Horumersiel zu erzwingen. Anwohner dürfen für lau
       > ans Meer.
       
 (IMG) Bild: Immerhin ohne Stacheldraht: Zaun entlang eines Abschnittes am Strand von Hooksiel am Jadebusen.
       
       WANGERLAND taz | Die ostfriesische Gemeinde Wangerland darf weiter Eintritt
       für ihren Sandstrand verlangen. Wie das Niedersächsische
       Oberverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz entschieden hat, gibt
       es keinen Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zu dem von der Wangerland
       Touristik, einer Gemeindetochter, gepachteten Abschnitt (Az. 10 LC 87/14).
       Geklagt hatte Janto Just von der Initiative „Für freie Strände“, der im
       landeinwärts gelegenen Schortens wohnt.
       
       Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der
       Strand in Niedersachsen nur an den wenigsten Stellen frei zugänglich. Nach
       Zählung der Initiative Für freie Strände sind lediglich 14 von 134
       Strandkilometern ohne Gebühr zu betreten. Und wo die Abgabe fällig wird,
       versperrt meist ein Zaun den Zugang zum Meer.
       
       Weil er sich das nicht bieten lassen wollte, hat Just nicht nur geklagt
       sondern auch mit der Initiative den Protest organisiert. Vor anderthalb
       Jahren übergab sie Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) 50.000
       Unterschriften gegen die Strandgebühr. Auch vor zivilem Ungehorsam
       schreckte sie nicht zurück: Mehrfach überstiegen Mitglieder der Initiative
       die Zäune mit Leitern.
       
       Für die Strände in Hooksiel und Horumersiel-Schillig verlangt die
       Wangerland Touristik von April bis Oktober drei Euro Eintritt pro Tag von
       Erwachsenen und 1,30 Euro von Kindern. Hier sind die Absperrungen so
       flächendeckend wie kaum anderswo an der niedersächsischen Nordseeküste. Wer
       nicht bezahlt, kann nicht einmal am Meer spazieren gehen. Dabei bestimmt
       das [1][Bundesnaturschutzgesetz] in Paragraph 59: „Das Betreten der freien
       Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum
       Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
       
       Gerade darauf könnten sich Just und eine weitere Klägerin aber nicht
       berufen. Die Strandabschnitte, die die Kläger betreten wollten, würden
       „einheitlich als kommerzielle Freizeiteinrichtung genutzt“. Deshalb bestehe
       kein Anspruch auf freien Zugang. Auch das Landesrecht räume den Klägern
       keine weiter reichenden Rechte ein.
       
       Die Gemeinde argumentiert mit den Kosten des Strandes, der teilweise
       künstlich angelegt worden sei. 800.000 Euro pro Jahr kosteten die Pflege
       und Unterhaltung. Dazu kämen 200.000 Euro an Investitionen, sagt
       Bürgermeister Björn Mühlena (parteilos). Toiletten und Duschen müssten
       gereinigt, Spiel- und Parkplätze in Ordnung gehalten werden. „Das müssen
       Sie sich wie im Freibad vorstellen“, sagt Mühlena. Bei einem Erfolg der
       Kläger hätte die Gemeinde auf andere Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa
       auf eine Parkgebühr oder einen Tageskurbeitrag ausweichen müssen.
       
       Kläger Just hält diese Argumentation für unsinnig und bemüht zur
       Illustration einen Vergleich. „Sie brauchten nur im Harz gespurte Loipen
       anlegen und einen Zaun ziehen, dann könnten Sie Eintritt verlangen“, sagt
       er. Weil sich das Naturschutzgesetz als ungeeigneter Hebel erwiesen habe,
       erwäge die Initiative, einen weiteren Prozess anzustrengen.
       
       „Am einfachsten ist es, man bezahlt drei Euro Eintritt und klagt dann gegen
       die Gebühr“, vermutet er. Denn das Gericht hat mündlich darauf hingewiesen,
       dass es nicht zu entscheiden brauchte, „ob die gegenwärtige Form der
       Finanzierung des Strandzutritts im Einzelnen rechtmäßig ist“. Gleiches
       gelte für die Frage, ob an der niedersächsischen Nordseeküste insgesamt
       hinreichend Möglichkeiten bestünden, den Strand unentgeltlich zu betreten.
       
       21 Jan 2016
       
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