# taz.de -- Selbstmordanschlag in Ansbach: War der Attentäter ferngesteuert?
       
       > Der Angreifer von Ansbach war in einem Chat aktiv, bevor er sich in die
       > Luft sprengte. Möglicherweise bekam er Anleitungen von einem Hintermann.
       
 (IMG) Bild: Nach der Explosion am Tatort in Ansbach
       
       Ansbach/Berlin dpa | Der Selbstmord-Attentäter von Ansbach hat
       möglicherweise unmittelbar vor dem Anschlag über sein Handy Anleitungen von
       einem Hintermann bekommen. Nach Angaben der bayerischen Behörden gibt es
       Hinweise, dass der 27-jährige Syrer noch kurz zuvor über einen
       Internet-Chat in Kontakt mit einem Unbekannten stand. Offen blieb am
       Mittwoch, ob tatsächlich die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS)
       dahintersteckt. Die Gruppe hat den ersten Selbstmordanschlag auf deutschem
       Boden für sich reklamiert.
       
       Die politische Diskussion über die Konsequenzen der jüngsten Anschläge in
       Deutschland auf die Flüchtlingspolitik nahm weiter an Fahrt auf.
       Bundeskanzlerin Angela Merkel wird dazu an diesem Donnerstag in Berlin
       erstmals ausführlich Stellung beziehen. Die CDU-Vorsitzende unterbricht
       dafür ihren Sommerurlaub. Amnesty International mahnte die Parteien zu
       Besonnenheit.
       
       Unterdessen wurden weitere Ermittlungsergebnisse bekannt. Bayerns
       Innenminister Joachim Herrmann (CSU) teilte mit, dass der
       Ansbach-Attentäter bis kurz vor dem Anschlag „intensiven“ Kontakt mit
       jemandem gehabt habe, „der maßgeblich auf dieses Attentatsgeschehen
       Einfluss genommen hat“. Ob der Gesprächspartner vom IS kam und wo er sich
       aufhielt, konnte Herrmann nicht sagen.
       
       Nach Angaben der Terrormiliz war der Attentäter schon seit mehreren Jahren
       IS-Mitglied. In der aktuellen Ausgabe eines wöchentlichen Rundschreibens
       veröffentlichte der IS einen Nachruf. Darin wurde auch behauptet, dass der
       27-Jährige vor dem Anschlag in engem Kontakt mit einem IS-„Soldaten“
       gestanden habe. Die Zuverlässigkeit der Angaben konnte zunächst nicht
       verifiziert werden.
       
       ## Gutachter hielt einen Suizid für möglich
       
       Herrmann bestätigte aber, dass bei dem abgelehnten Asylbewerber eine Rolle
       von 50-Euro-Scheinen gefunden wurde. Unklar blieb, woher er das viele Geld
       hatte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gibt es Hinweise darauf,
       dass der Mann gezielt vom IS nach Deutschland geschickt wurde. Bei dem
       Selbstmord-Attentäter hatte ein psychologischer Gutachter schon Anfang 2015
       einen aufsehenerregenden Suizid für möglich gehalten.
       
       Der Syrer hatte sich am Sonntagabend im fränkischen Ansbach mit einer Bombe
       in die Luft gesprengt. Dabei wurden 15 Menschen verletzt. Wenige Tage zuvor
       war ein 17-Jähriger in einer Regionalbahn bei Würzburg auf Fahrgäste
       losgegangen. Dabei gab es fünf Verletzte, bevor der Attentäter von der
       Polizei erschossen wurde. Später wurde ein Video bekannt, in dem er sich
       als IS-Kämpfer ausgab.
       
       ## Gewaltserie tritt Debatte los
       
       In Gmund am Tegernsee beriet das bayerische Kabinett über Konsequenzen. Auf
       jeden Fall soll die Polizei des Freistaats besser ausgestattet werden.
       Unter anderem soll sie zusätzliche gepanzerte Fahrzeuge bekommen.
       Innenminister Herrmann vertritt zudem die Auffassung, dass Abschiebungen in
       Krisengebiete kein Tabu mehr sein dürften.
       
       Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wies in der Zeitung Die
       Welt Forderungen aus der Union nach verschärften Abschieberegeln zurück:
       „Jeder, der das Geschäft kennt, weiß, dass man das Asylrecht eben nicht
       beliebig auslegen kann.“
       
       Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland forderte, das
       Asylrecht für Muslime auszusetzen. Deutschland könne es sich aus
       Sicherheitsgründen nicht mehr leisten, „noch mehr Muslime unkontrolliert
       einwandern zu lassen“. In Grundgesetz-Artikel 16a heißt es: „Politisch
       Verfolgte genießen Asylrecht.“ Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn die
       Flüchtlinge aus einem anderen EU-Land oder aus einem sicheren
       Herkunftsstaat einreisen.
       
       Amnesty International warnte davor, straffällige Flüchtlinge in
       Konfliktgebiete abzuschieben. „Kein Mensch darf in ein Land abgeschoben
       werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet sind“, sagte die
       Asyl-Expertin Andrea Berg der Neuen Osnabrücker Zeitung.
       
       27 Jul 2016
       
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