# taz.de -- Lärmschutz auf der Insel Sylt: Plauderton auf der Landebahn
       
       > Das Oberlandgericht in Schleswig verhandelt über Fluglärm auf Sylt,
       > obwohl die Starts und Landungen seit Jahren zurückgehen. Das Urteil fällt
       > im Herbst.
       
 (IMG) Bild: Sorgt für Unmut: Der Flughafen Sylt
       
       HAMBURG taz | Es ist laut auf Sylt, so laut wie bei Gruppengesprächen in
       einer Kneipe. Und damit sich das ändert, klagen zwei Frauen gegen den
       Flughafen Westerland.
       
       Die allgemeine Lärmbelästigung durch Flugzeuge sei zu hoch, betont ihr
       Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck. „Meine Mandantinnen wollen, dass der
       Flughafen leiser wird.“ Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem
       Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am Mittwoch aber ist klar, dass die
       Klägerinnen in diesem Sommer noch mit keinen Verbesserungen ihrer
       Lebensumstände rechnen können. „Frühestens im Herbst“ sei mit einer
       Entscheidung zu rechnen, teilte die vorsitzende Richterin mit.
       
       ## Kein Hauptwohnsitz auf Sylt
       
       Die beiden Klägerinnen haben ihre Hauptwohnsitze nicht auf der Insel,
       besitzen jedoch jeweils ein Haus in Keitum, östlich von Westerland direkt
       in der Einflugschneise des Flughafens. „Wir wollen, dass der Flughafen
       leiser wird“, sagt Rechtsanwalt Nebelsieck. Dafür solle der Fluglärm von
       derzeit erlaubten 60 Dezibel auf 55 Dezibel auf ihren Grundstücken gesenkt
       werden – von der Lautstärke einer Unterhaltung in fröhlicher Runde auf die
       einer normalen Plauderei.
       
       „Ein an anderen Flughäfen gültiger, weit verbreiteter Wert, den wir auch
       für Sylt angemessen halten“, sagt Nebelsieck. Anderenfalls verlangen die
       beiden Klägerinnen Schallschutzmaßnahmen für ihre Häuser. „Das wird bei
       vielen anderen Flughäfen in Deutschland auf Kosten des Betreibers gemacht:
       Wir halten es für gerecht, dass auch die Sylter Fluglärm-Betroffenen diesen
       Schutz kriegen“, sagt ihr Rechtsanwalt.
       
       Bereits 2014 waren Kläger von der Insel Sylt vor dem Oberverwaltungsgericht
       (OVG) Schleswig weitgehend gescheitert. Das Land Schleswig-Holstein wurde
       lediglich zu nachträglichen Betriebseinschränkungen verpflichtet. In zwei
       Anflugzonen dürfen seitdem Grenzwerte von 60 Dezibel nicht mehr
       überschritten werden, ab 22 Uhr gilt ein Nachtflugverbot. Sollten jedoch
       künftig unerwartet höhere Lärmwerte eintreten, müsse über eventuelle
       Schutzmaßnahmen neu befunden werden, so das OVG damals.
       
       ## Nur eine Verbindung im Winter
       
       Die beiden Klägerinnen berufen sich nun darauf, dass die von ihnen für
       zumutbar betrachteten Grenzwerte von 55 Dezibel auf ihren Grundstücken
       überschritten wurden. Zugelassen sind allerdings noch 60 Dezibel.
       
       Das verwundert auch den Geschäftsführer des Sylter Flughafens, Peter
       Douven. „Warum sollte es Auflagen geben, wenn es keine Probleme gibt?“,
       fragte er. Die Zahl der Flugbewegungen sei stark zurückgegangen. Statt
       1.250 Landungen mit 210.000 Passagieren im Jahr 2011 seien es 2015 nur noch
       knapp 1.000 Anflüge mit 155.000 Passagieren gewesen.
       
       Im Winter gibt es nur eine Verbindung nach Düsseldorf, im Sommerhalbjahr
       mehrere täglich zu acht weiteren deutschen Städten und in die Schweiz.
       Damit ist Sylt nach der Schließung des Flughafens Kiel-Holtenau und dem
       langsamen Sterben von Lübeck-Blankensee dennoch Schleswig-Holsteins größter
       Verkehrsflughafen. Und einer der ältesten: Im Juli 1919 bereits wurde die
       erste deutsche Linienflugverbindung Berlin – Hamburg bis Westerland
       verlängert. Der Erfolg: 2.560 Passagiere im Jahr 1925. Die damaligen
       Dezibelwerte sind nicht überliefert.
       
       27 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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