# taz.de -- Supermarkt-Fusion von Rewe und Coop: Kartellamt nimmt Deal unter die Lupe
       
       > Das Kartellamt will die Pläne von Rewe zur Übernahme der Mehrheit an der
       > Coop Kiel prüfen. Schon heute beherrschen vier große Ketten 85 Prozent
       > des Marktes.
       
 (IMG) Bild: Gibt das Kartellamt Rewe einen Korb?
       
       BERLIN dpa | Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt hat angesichts der
       geplanten Übernahme der Supermarktkette Coop durch den Branchenzweiten Rewe
       vor einer weiteren Konzentration im Lebensmittelhandel gewarnt. „Der Markt
       ist hoch konzentriert“, sagte Mundt dem Tagesspiegel.
       
       Die vier großen Ketten Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl
       und Kaufland teilten sich inzwischen mehr als 85 Prozent des Marktes.
       Dadurch seien sie auch regional sehr stark. Nun habe man mit Rewe/Coop
       bereits den nächsten Fall auf dem Tisch.
       
       Rewe und Coop hatten im Mai ihre Pläne für eine „dauerhafte strategische
       Partnerschaft“ angekündigt – rund zwei Monate nachdem
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel trotz eines Vetos des
       Bundeskartellamts grünes Licht für die Übernahme der Supermarktkette
       Kaiser's Tengelmann durch Edeka gegeben hatte.
       
       Nach Angaben von Rewe sollen künftig die Belieferung und der Vertrieb des
       kompletten Lebensmittel-Einzelhandelsnetzes der Coop über ein
       Gemeinschaftsunternehmen von Rewe und Coop erfolgen. Allerdings muss das
       Bundeskartellamt den Plänen noch zustimmen.
       
       ## Aktiv in Nord- und Nordost-Deutschland
       
       „Wir werden uns wie bei Edeka/Kaiser's Tengelmann auch hier die betroffenen
       regionalen Märkte ansehen“, kündigte Mundt an. Die Coop, Deutschlands
       größte Konsumgenossenschaft im Lebensmittel-Einzelhandel mit Sitz in Kiel,
       betreibt rund 200 Sky-Märkte sowie elf Bau- und Gartencenter in
       Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen
       Niedersachsens und Brandenburgs.
       
       Im Fall Edeka/Tengelmann hatte das Bundeskartellamt [1][den Zusammenschluss
       untersagt], weil die Behörde eine erhebliche Verschlechterung der
       Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelhandel vor allem im Großraum Berlin,
       in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen befürchtete. Durch
       einen Zusammenschluss würden den Handelsketten neue Spielräume für
       Preiserhöhungen eröffnet, warnte Mundt damals.
       
       Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark
       eingeschränkt. Doch hatte Gabriel bei seiner Entscheidung für eine
       Ministererlaubnis dem Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's
       Tengelmann Vorrang vor den Bedenken des Kartellamtes eingeräumt.
       
       20 Jun 2016
       
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