# taz.de -- NPD gegen Bodo Ramelow: Chancengleichheit für Nazis
       
       > Die Klage der Rechtsextremen gegen den thüringischen Ministerpräsidenten
       > wurde bestätigt. Er hatte dazu aufgerufen, NPD-Anträge nicht zu
       > unterstützen.
       
 (IMG) Bild: Auch diese Menschenfeinde haben ein Recht auf Chancengleichheit, findet das thüringische Verfassungsgericht
       
       Weimar epd | Die rechtsextreme NPD hat sich mit einer Klage gegen
       Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) durchgesetzt. Der
       Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied in einem am Mittwoch verkündeten
       Urteil, dass der Regierungschef die Rechte des thüringischen Landesverbands
       der NPD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt habe.
       (5/2016 – VerfGH 25/15)
       
       Ramelow hatte vor einem Jahr in einem MDR-Interview „an alle demokratischen
       Parteien und ihre Vertreter“ appelliert, „dass es wirklich keine
       Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf“. Damit würden
       „die Nazis“ aufgewertet.
       
       Der Thüringer Verfassungsgerichtshof urteilte, dass sich die NPD als nicht
       verbotene Partei auf das Recht auf Chancengleichheit der politischen
       Parteien berufen könne. Dieses folge aus Artikel 21 des Grundgesetzes. Aus
       diesem Recht folge ein an die Adresse des Staats gerichtetes
       Neutralitätsgebot für den allgemeinen politischen Wettbewerb.
       
       Dieses Neutralitätsgebot gelte für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern,
       befanden die Richter. Für seine Äußerung habe Ramelow durch die Verlinkung
       des Interviews auf dem Twitter-Account der Thüringer Staatskanzlei und auf
       der Facebook-Seite des Freistaats Thüringen staatliche Ressourcen genutzt.
       
       Durch seinen an andere Parteien gerichteten Appell, NPD-Anträge nicht
       mitzutragen, habe der Ministerpräsident parteiergreifend zulasten der NPD
       in den allgemeinen politischen Wettbewerb eingegriffen und damit das
       Neutralitätsgebot verletzt. Der Appell Ramelows war daher nach Überzeugung
       der Thüringer Richter unzulässig.
       
       Die Entscheidung erging laut Gericht mit acht zu eins Stimmen, ein Richter
       gab ein Sondervotum ab. Ramelow wollte sich am Mittwochmittag in Erfurt vor
       Journalisten zu dem Ausgang des Prozesses äußern.
       
       8 Jun 2016
       
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