# taz.de -- Urteil in Frankfurt/M.: Im Zweifel für den Angeklagten
       
       > Rassismus im Dienst: Das Frankfurter Landgericht verurteilt einen
       > Polizisten zwar wegen Beleidigung, aber nicht wegen Körperverletzung.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen Polizeigewalt am 1. Mai in Berlin
       
       Frankfurt am Main taz | Ein 35-jähriger Polizist ist am Dienstag in der
       Berufungsinstanz vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen
       worden. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn jedoch wegen Beleidigung
       zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 70 Euro. Dem Beamten war
       vorgeworfen worden, im Oktober 2012 einen damals 41-jährigen Mann
       äthiopischer Herkunft als „dummen Schwätzer“ bezeichnet und durch mehrere
       Schläge und einen Tritt verletzt zu haben.
       
       Im November 2013 war Matthew S. vom Amtsgericht der Körperverletzung im Amt
       schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro
       verurteilt worden. Der Polizist ging gegen das Urteil in Berufung, deshalb
       kam es zu einer erneuten Beweisaufnahme vor dem Landgericht.
       
       Hintergrund des Verfahrens war ein Vorfall im Oktober 2012. Angefangen
       hatte alles damit, dass der in Äthiopien geborene Derege Wevelsiep an einer
       U-Bahn-Station mit dem Fahrscheinprüfdienst diskutierte. Seiner Verlobten
       wurde vorgeworfen, ohne gültiges Ticket unterwegs gewesen zu sein. Eine
       Kontrolleurin sagte schließlich: „Ihr seid hier nicht in Afrika.“
       
       Die zur Klärung der Situation herbeigerufenen PolizistInnen wollten die
       Personalien von Wevelsiep aufnehmen. Ein vorgelegter Dienstausweis reichte
       den BeamtInnen nicht. Sie entschieden, mit dem Ingenieur in seine Wohnung
       zu fahren.
       
       ## Beschimpfungen und Schläge
       
       Am Polizeiwagen sollte Wevelsiep gefesselt werden. Er protestierte dagegen,
       rief seinen Vater an und bat ihn um Hilfe. Matthew S. habe dann die Geduld
       verloren: Der Polizist soll Wevelsiep das Mobiltelefon abgenommen, ihn als
       „dummen Schwätzer“ bezeichnet und mehrfach geschlagen haben.
       
       Neben einer Platzwunde über dem linken Auge diagnostizierte das Krankenhaus
       später eine leichte Gehirnerschütterung und diverse Prellungen. Einig waren
       sich alle Prozessbeteiligten darin, dass Wevelsiep vor den polizeilichen
       Maßnahmen unverletzt war. Wie seine Verletzungen zustande kamen, darüber
       gingen die Meinungen auseinander.
       
       Der angeklagte Polizist wies die Vorwürfe von sich. Wevelsiep sei
       unkooperativ, renitent und aufbrausend gewesen, sagte S. in seiner
       Einlassung. Man habe „mit Engelsgeduld auf ihn eingeredet“, so der Beamte.
       Der Angeklagte gab an, er habe genau sehen können, wie Wevelsiep während
       der Fesselung durch sein Zappeln mit dem Kopf gegen den Streifenwagen
       gestoßen sei. In der Vorinstanz hatte er diese Version bloß als Möglichkeit
       in den Raum gestellt.
       
       ## Richterin spricht von „falsch verstandener Solidarität“
       
       Die drei KollegInnen des Angeklagten wollen keinen Schlag gesehen haben und
       erinnern sich auch sonst an relativ wenig. In der Urteilsverkündung spricht
       die Vorsitzende Richterin Beate Menhofer-Woitaschek in diesem Zusammenhang
       von „falsch verstandener Solidarität und einem zweifelhaften
       Rechtsverständnis“. Gegen die drei BeamtInnen laufen seit dem Schuldspruch
       des Amtsgerichts Ermittlungsverfahren wegen möglicher Falschaussagen.
       
       An insgesamt fünf Verhandlungstagen wurden mehr als 20 Zeugen gehört.
       Ausschlaggebend war am Ende aber das Gutachten des eigens für die
       Berufungsinstanz einbestellten Rechtsmediziners: Die von Wevelsiep
       geschilderten Verletzungshandlungen seien zwar denkbar, aber klinisch
       letztlich nicht „objektivierbar“, so der Sachverständige. Wegen des
       Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei die Kammer schließlich zum
       Freispruch gelangt.
       
       Der Fall hatte damals für bundesweites Aufsehen gesorgt und eine Debatte
       über Rassismus und Polizeigewalt entfacht. Die Initiative Schwarze Menschen
       in Deutschland (ISD) hatte den Prozess von Anfang an begleitet. Sie
       betrachtet die Vorkommnisse als eine Folge des Racial Profiling. Eine
       Sprecherin bezeichnete die Entscheidung als „hartes Urteil“, das „die
       Erfahrungen des Opfers ungeschehen“ mache.
       
       31 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Fedders
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Frankfurt am Main
 (DIR) Landgericht
 (DIR) Polizei Bremen
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Salafisten
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Rassismus im Alltag: Racial Profiling ist eine Tatsache
       
       Zwar will Bremens Polizeiführung die illegalen Kontrollen aufgrund der
       Hautfarbe stoppen. Aber geklappt hat das noch nicht ganz.
       
 (DIR) Die Grünen und die Staatsgewalt: Wir ham Polizei
       
       Jahrzehntelang hatten die Grünen ein Feindbild: die Polizei. Jetzt gehören
       sie zum Establishment – und setzen auf Dialog und Innere Sicherheit.
       
 (DIR) Kommentar zu rassistischer Rechtsprechung: Sie müssen weg
       
       Für Schwarze, die auf St. Pauli mit Drogen erwischt werden, gilt ein
       härteres Strafmaß als für Weiße. Das ist rassistisch und weit weg vom
       Rechtsstaat.
       
 (DIR) Polizeigewalt in Bremerhaven: Ab in die Klapse
       
       Er wollte auf dem Stadtfest gegen die Bundeswehr protestieren. Die Polizei
       schnitt ihm die Haare ab und steckte ihn in die Psychiatrie.
       
 (DIR) Polizeigewalt in den USA: Prügelattacke gegen Verdächtigen
       
       Nach einer Verfolgungsjagd haben Polizisten auf einen wehrlosen Autofahrer
       eingeschlagen. Es lagen mehrere Haftbefehle gegen ihn vor.
       
 (DIR) Polizeigewalt in Saarbrücken: Abstreiten zwecklos
       
       Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wandert ein
       Streifenpolizist in den Knast. Das hat heute das Amtsgericht Saarbrücken
       entschieden.
       
 (DIR) Debatte über angebliche Polizeigewalt: Salafist beschuldigt Polizisten
       
       Die Bremer Polizei soll gegen einen Dschihadisten gewalttätig vorgegangen
       sein. Angeblich wollte er abtrünnige Anhänger ermorden lassen.
       
 (DIR) Polizeigewalt in Hannover: Das nächste Opfer
       
       Bundespolizist Torsten S. soll nicht nur Flüchtlinge misshandelt haben.
       Auch ein Obdachloser könnte von ihm gequält worden sein.
       
 (DIR) Fall in Frankfurt: Bewusstlos geprügelt von der Polizei?
       
       Derege Wevelsiep wurde mutmaßlich Opfer schwerer Polizeigewalt. Grüne und
       Amnesty International fordern eine unabhängige Beschwerdestelle.