# taz.de -- Polizeigewalt in Saarbrücken: Abstreiten zwecklos
       
       > Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wandert ein
       > Streifenpolizist in den Knast. Das hat heute das Amtsgericht Saarbrücken
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Polizisten mit Waffe sieht man öfter. Durchladen und auf andere richten sollte gut überlegt sein
       
       Saarbrücken dpa | Bei einem Polizeieinsatz trat und schlug er einen Mann
       und drohte ihm mit seiner Dienstwaffe: Wegen dieser und anderer Taten ist
       ein ehemaliger Streifenpolizist im Saarland am Montag zu zweieinhalb Jahren
       Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Saarbrücken sprach den 31-Jährigen
       nach Angaben einer Sprecherin unter anderem der Verfolgung Unschuldiger und
       der Körperverletzung im Amt sowie der gefährlichen Körperverletzung und
       Bedrohung schuldig.
       
       Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte die Vorwürfe bestritten. Er gab
       lediglich die ebenfalls angeklagte Fälschung von Rezepten und Widerstand
       gegen Vollstreckungsbeamte in einem anderen Fall zu. Auch wegen dieser
       Vorwürfe wurde er am Montag verurteilt, ebenso wegen anderer
       Gewalttätigkeiten.
       
       Bei dem Polizeieinsatz vom 9. Februar 2014 waren der Angeklagte und ein
       Kollege wegen eines Randalierers zu einer Saarbrücker Diskothek gerufen
       worden. Als sie den Mann mit ihrem Streifenwagen zu einem angeblichen
       Freund bringen wollten, konnten sie dessen Haus nicht finden und irrten
       umher. Nach eigener Darstellung setzten sie den inzwischen etwas
       besänftigten Mann auf einem Feldweg ab.
       
       Dort malträtierte der 31-Jährige den Mann laut Anklage mit Schlägen und
       Tritten. Zudem lud er laut Gericht seine Dienstwaffe durch und richtete sie
       auf den anderen. Der Angeklagte räumte ein, die Waffe durchgeladen und
       gegen den Mann Pfefferspray eingesetzt zu haben. Er berief sich dabei auf
       Notwehr. Sein Kollege hatte den Vorfall vor Gericht als Zeuge bestätigt,
       konnte aber viele Details nicht nennen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte für den 31-Jährigen laut Gericht drei Jahre
       Haft gefordert. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für die gestandenen
       Taten und Freispruch in den anderen Fällen für angemessen.
       
       9 May 2016
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Gerichtsverfahren
 (DIR) Strafe
 (DIR) Saarbrücken
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Polizei
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polizeigewalt in Bremerhaven: Ab in die Klapse
       
       Er wollte auf dem Stadtfest gegen die Bundeswehr protestieren. Die Polizei
       schnitt ihm die Haare ab und steckte ihn in die Psychiatrie.
       
 (DIR) Urteil in Frankfurt/M.: Im Zweifel für den Angeklagten
       
       Rassismus im Dienst: Das Frankfurter Landgericht verurteilt einen
       Polizisten zwar wegen Beleidigung, aber nicht wegen Körperverletzung.
       
 (DIR) Polizeigewalt in den USA: Prügelattacke gegen Verdächtigen
       
       Nach einer Verfolgungsjagd haben Polizisten auf einen wehrlosen Autofahrer
       eingeschlagen. Es lagen mehrere Haftbefehle gegen ihn vor.
       
 (DIR) Polizeigewalt in Hannover: Das nächste Opfer
       
       Bundespolizist Torsten S. soll nicht nur Flüchtlinge misshandelt haben.
       Auch ein Obdachloser könnte von ihm gequält worden sein.
       
 (DIR) Bundespolizei in Hannover: Täter geschützt, Opfer entwürdigt
       
       Er habe einen Flüchtling gequält, prahlte ein Polizist. Anklage wegen
       Körperverletzung im Amt will die Staatsanwaltschaft nicht erheben.
       
 (DIR) Berüchtigte deutsche Polizeieinheit: Schwerverletzte pflastern ihren Weg
       
       Die Polizeisondereinheit „Blumberg“ ist für brutale Übergriffe berüchtigt.
       Bundesländer, die sie riefen, müssen sich vor Gericht verantworten.
       
 (DIR) Kommentar über Polizeigewalt: Zu viel Korpsgeist
       
       Die Zahlen zu Polizeigewalt sind erschreckend. Dennoch gibt es kaum
       unabhängige Ermittlungen gegen Schläger. Das liegt am Korpsgeist.