# taz.de -- NSU-Prozess in München: Richter drücken aufs Tempo
       
       > Ein einstiger V-Mann, der NSU-Mitglieder beschäftigt haben soll, wird
       > nicht zum Prozess vorgeladen. Der Richter will wohl zum Ende kommen.
       
 (IMG) Bild: Nähert sich das Urteil? Beate Zschäpe im NSU-Prozess
       
       MÜNCHEN taz | Manfred Götzl hat offenbar langsam genug. Der Vorsitzende
       Richter im Münchner NSU-Prozess und seine Senatskollegen lehnten am
       Mittwoch ab, den früheren V-Mann des Bundesverfassungsschutzes Ralf
       „Primus“ Marschner vorzuladen. Dies sei für die Entscheidung des Gerichts
       „ohne Bedeutung“.
       
       Schon zuvor hatte Götzl die Ablehnung mehrerer Beweisanträge aus der Riege
       der Opferanwälte verkündet. Der Fall Marschner aber ist besonders heikel.
       Die Anwälte wollten den V-Mann in den Prozess laden, da dieser im Verdacht
       steht, das frühere NSU-Mitglied Uwe Mundlos in seiner Zwickauer Baufirma
       beschäftigt zu haben – während dessen Zeit im Untergrund, zwischen 2000 und
       2002. Die offene Frage: Kannte dann auch der Verfassungsschutz den
       Aufenthaltsort? Ein Zeuge hatte zudem berichtet, dass Jahre später auch
       Beate Zschäpe in einem Szeneladen Marschners arbeitete.
       
       Götzl sagte, im jetzigen Stadium des Prozesses sei eine Befragung
       Marschners nicht mehr notwendig. Selbst wenn sich bewahrheite, dass Mundlos
       und Zschäpe bei dem früheren Neonazi beschäftigt waren, habe dies für das
       Urteil keine Bedeutung. Zudem lebt Marschner inzwischen im Ausland, in der
       Schweiz – was es leichter macht, Zeugen nicht vorladen zu müssen.
       
       ## „Keine ernsthafte Aufklärung“
       
       Die Opferanwälte reagierten empört. Sebastian Scharmer, Anwalt der Tochter
       des 2006 in Dortmund erschossenen Mehmet Kubasik, nannte den Beschluss
       „einen Rückschlag für das Aufklärungsinteresse“ seiner Mandantin.
       „Marschner wäre einer der wichtigsten Zeugen in diesem Prozess gewesen.“
       Dieser, so Scharmer, hätte über die Untergrundjahre des NSU in Zwickau
       berichten können, über das Verhältnis des Trios untereinander und ihre
       Szenevernetzung vor Ort. Das werde nun unterbunden. Auch die Opferanwälte
       Alexander Hoffmann und Björn Elberling warfen dem Gericht vor, „ernsthafte
       Aufklärung zu verweigern“.
       
       Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft hatten indes zuvor erklärt, sie
       hätten „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Mundlos und Zschäpe bei Marschner
       angestellt waren. Für Aufsehen sorgte diese Woche jedoch, dass Dokumente zu
       Marschner – eine Zeugenaussage zu einem Tötungsdelikt 1999 – verschollen
       sind. Laut der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurden diese 2010 „durch in
       Archivräume eingedrungenes Hochwasser vernichtet“.
       
       Drei Jahre Prozess, 282 Verhandlungstage 
       
       Die Richter im Münchner NSU-Prozess drücken nun aufs Tempo. Dort wird seit
       Mai 2013 und 282 Prozesstagen gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche
       NSU-Helfer verhandelt. Weite Teile der Beweisaufnahme sind inzwischen
       erledigt. Offenbar wollen die Richter nun auch keine neuen Komplexe mehr
       eröffnen.
       
       Zuletzt hatten sie Anträge abgelehnt, Verbindungen des Trios in die
       organisierte Kriminalität zu prüfen oder nochmals dem Fall des
       Brandenburger V-Manns Piatto nachzugehen, der früh Hinweise auf das
       untergetauchte Trio gab. All dies, so die Richter, sei nicht
       urteilsrelevant.
       
       Allein die Plädoyers der Bundesanwaltschaft, Verteidiger und
       Nebenklageanwälte werden aber noch Wochen in Anspruch nehmen. Ein Urteil
       könnte bis zum Jahresende fallen.
       
       11 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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