# taz.de -- Hamburger Urteil: Neue Nachbarn zumutbar
       
       > Das Hamburger Oberverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Bau und
       > Betrieb des Flüchtlingsquartiers in Klein Borstel.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlinge willkommen: Das Gros der Anwohner in Klein Borstel ist für das Flüchtlingsquartier „Am Anzuchtgarten“
       
       HAMBURG taz | Bei der Aufhebung des Baustopps für das Flüchtlingsquartier
       in Klein Borstel durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht handelt es
       sich zwar nicht um ein Grundsatzurteil, wohl aber um ein Urteil von
       grundsätzlicher Bedeutung. „Es wird in der späteren Fachdiskussion eine
       Rolle spielen“, sagt Anne Groß, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts.
       Denn die Verfassungsmäßigkeit des neuen Sonderparagrafen 246 des
       Baugesetzbuchs, der die sonst üblichen Bebauungsplanverfahren aushebelt,
       bleibt weiter umstritten.
       
       Dennoch hatte das Oberwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch im Eilverfahren
       beschlossen, dass die sogenannte Folgeeinrichtung „Am Anzuchtgarten“ gebaut
       werden darf. Diese soll aus 13 zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden für rund
       700 Geflüchtete bestehen. Das Gericht befand, dass die vom Bezirksamt Nord
       für zehn Jahre erteilte Bau- und Betriebsgenehmigung die Rechte der
       Anwohner nicht verletze, da der gültige Bebauungsplan, der für das Areal
       eine gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzung vorsieht, nicht zum Schutz
       der Anwohner festgelegt worden sei. Das Bauvorhaben, das einer Wohnbebauung
       gleichkäme, verstoße ebenfalls nicht gegen das Rücksichtnahmegebot. Denn
       konkrete Auswirkungen wie spielende Kinder seien für die Anwohner zumutbar.
       
       Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) lobte das Urteil des Gerichts. Er habe
       stets gehofft, die „gesetzgeberischen Innovationen, die der Bundestag zur
       Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen hat, auch tatsächlich anwenden
       dürfen“, sagte Scholz. Er habe nicht glauben wollen, dass der neue
       Expressbau-Paragraf, der auf Initiative Hamburgs ins Baugesetzbuch
       aufgenommen wurde, nicht zur Anwendung komme. Dieser gibt der
       Stadtentwicklungsbehörde und den Bezirksämtern die Möglichkeit, in gültige
       Bebauungspläne einzugreifen. Doch mit diesem Aspekt hatte sich das OVG nur
       peripher auseinandergesetzt.Ob der Expressbau-Paragraf verfassungskonform
       sei, habe in diesem Verfahren keine Rolle mehr gespielt, so das Gericht.
       
       Doch gerade darauf hatten in der Vergangenheit die Baustopp-Urteile des
       Verwaltungsgerichts abgezielt. Das Gericht stellte es vielmehr infrage, ob
       aus dem neuen Vorgehen generell das Recht abgeleitet werden könne, gültige
       Bebauungspläne auszuhebeln.
       
       Ob der Passus im Baugesetzbuch verfassungskonform sei, könnte laut
       OVG-Sprecherin nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Nach einer
       Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist dann auch eine Klage vorm
       Bundesverfassungsgericht möglich. Bis dahin gehen laut Gerichtssprecherin
       Groß aber sicherlich noch einige Jahre ins Land.
       
       12 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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